Das Bezirksgericht Baden verurteilte einen knapp 50-jährigen Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten, einer Geldstrafe und einer Busse. Er hatte einen jungen Mann unter anderem in einen Lieferwagen gezerrt.
Geiselnahme, Körperverletzung, Drohung, Nötigung und Tätlichkeiten: Über diese Vorwürfe gegen einen etwas unter 50-Jährigen aus der Region musste das Bezirksgericht Baden unter Leitung von Gabriella Fehr in einem abgekürzten Verfahren befinden.
Konkret soll der Angeklagte an einem Herbstabend einen jungen Mann in seinen Lieferwagen gezerrt und damit gemäss Gesetz eine Geiselnahme durchgeführt haben. Dies, nachdem ihn sein Sohn angerufen und mitgeteilt hatte, der junge Mann und zwei weitere Jugendliche hätten ihm etwas abgenommen.
In der Annahme, dass seinem Sohn Geld entwendet worden sein, fuhr der Vater also hin und drohte dem jungen Mann im Auto schliesslich und kurvte mit ihm umher, um auch die beiden weiteren Beteiligten zur Rede zu stellen. Als er sie dann fand, packte und schüttelte der Angeklagte die beiden Mädchen. Diese hatten dem Sohn aber nicht Geld abgenommen, sondern Cannabis.
Ein knappes halbes Jahr zuvor war der Mann bereits mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Er soll seine Frau geschlagen, ihr mehrfach gedroht haben. Zudem soll er die Scheibe seines Lieferwagens eingeschlagen haben und dann seine Frau, die barfuss war, über die Scherben gezogen haben. Einige Monate später habe er ihr dann noch einmal gedroht und sie genötigt.
Vor Gericht bestätigte der Angeklagte das alles. Auf die Fragen von Gerichtspräsidentin Fehr antwortete er meist mit einem monotonen «Jawoll». Sie wollte wissen, wieso der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten begangen habe. Er sagte:
«Ich wollte einfach meinem Sohn helfen und sein Geld zurückhaben.»
Er habe den «Grossklotz» rausgehängt und sei sich gleichwohl bewusst, was er in den Opfern ausgelöst habe, zu «200%», wie er anfügte.
Als es um die Körperverletzung und Drohungen gegen seine Frau ging, von der er jetzt in Trennung lebt, wirkte der Angeklagte teils ratlos. Wieso es zum zweifachen Gewaltexzess kommen musste, konnte er nicht beantworten und erklärte, dass er sich das im Nachhinein auch frage.
In seinem letzten Wort erklärte der Angeklagte, dass ihm alles Leid tue. «Man hätte das anders lösen können.» Das sah auch das Gericht so und bestätigte den Antrag der Staatsanwaltschaft den Mann zu 20 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe, beides auf drei Jahre bedingt und zu einer Busse von 1000 Franken zu verurteilen.
Die Strafe sei aber an der unteren Grenze, mahnte Präsidentin Fehr. Die Tat sei nicht entschuldbar, so etwas dürfe nicht wieder passieren. Abschliessend meinte sie: «Sie kommen mit einem grossen blauen Auge davon.»