Dem Angeklagten wurde unter anderem vorgeworfen, Pornografie mit Kindern und Tieren besessen und anderen überlassen zu haben. Viele der Bilder und Videos habe er auf dem Polizeiposten zum ersten Mal gesehen, erklärte dieser an der Verhandlung.
Der Angeklagte ist schuldig, mehrfach Pornografie und Gewaltdarstellungen besessen und versandt zu haben. Dafür wird er zu 150 Tagessätzen zu 100 Franken, bei einer Probezeit von 3 Jahren, sowie einer Busse von 3000 Franken verurteilt. Er muss die Verfahrenskosten übernehmen. Die beschlagnahmten Handys und Harddisks werden vernichtet.
Zu diesem Urteil kam Gerichtspräsident Patrick Jegge vom Bezirksgericht Baden. Auf den von der Staatsanwaltschaft beantragten Landesverweis verzichtete Jegge. Zu sehr sei die Schweiz der Lebensmittelpunkt des aus einem asiatischen Inselstaat stammenden Mannes. Dies ergab die ausführliche Befragung des Angeklagten.
Ganz einfach war diese nicht, der Angeklagte spricht nur gebrochenes Deutsch, besser geht es mit Englisch. Oft musste die Übersetzerin die Verhandlung unterstützen. Der Mann war 2015 in die Schweiz gekommen und absolvierte eine Ausbildung an der Hotelfachschule Luzern. Heute ist er in einer Lebensmittelfabrik tätig. Er wohnt mit seinem Partner, in eingeschriebener Partnerschaft, in der Region.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, Pornografie mit Kindern besessen und anderen überlassen zu haben, ebenso Pornografie mit Tieren sowie verschiedene Gewaltdarstellungen. Die Bilder und Videos fand die Polizei unter anderem auf seinen Handys und auf verschiedenen Speichermedien.
Der Beschuldigte konnte nicht genau erklären, wie diese auf Daten auf sein Handy gekommen waren. Er mutmasste, er habe sie von Chatgruppen zugesandt erhalten, ohne extra auf den Inhalt zu achten. So wollte er einige Videos und Fotos erst bei der Polizei gesehen haben. Andere Videos und Bilder zeigen Gewalt gegen Menschen.
Auf einem Video ist zu sehen, wie eine Frau von einem Mob gelyncht wird. Er habe gehört, dies sei in einigen islamischen Ländern eine übliche Strafe, führte der Angeklagte dazu aus. Ein Bild sei bei der Explosion eines Hotels entstanden, in dem ein Freund von ihm arbeite. Dieser habe ihm das Bild gesandt.
Die amtliche Verteidigerin plädierte auf Freispruch oder geringe Geldstrafe. Dem Angeklagten könne nirgends der Wille nachgewiesen werden, solche Videos und Bilder zu erhalten. Oft wisse er nicht, wie diese auf sein Handy gekommen seien.
Der Angeklagte habe den Tatbestand des Versands erfüllt, führte Gerichtspräsident Jegge in seiner Urteilsbegründung aus. Er habe aber nie aktiv nach solchen Videos und Bildern gesucht. Die Untersuchung ergab keinen regelmässigen Konsum der Bilder.
Der einwandfreie Leumund – der Angeklagte ist nicht vorbestraft – und die guten Voraussetzungen für die Zukunft waren für das Gericht weitere Gründe für das bedingte Urteil. Auch auf das lebenslängliche Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen verzichtete das Gericht. Insgesamt hat es das Verschulden des Angeklagten als gering eingeschätzt.
Auf einer der zur Vernichtung frei gegebenen Harddisk befinden sich auch Bilder der Familie des Angeklagten. Er bat, diese Erinnerungsstücke zurückzuerhalten. Dies sei möglich, werde aber nicht ganz billig, wandte Gerichtspräsident Jegge ein und forderte die Verteidigerin auf, die entsprechenden Schritte einzuleiten.