Baden
Bezirksgericht: Für «Schafseckel» gibt es einen Freispruch» – nicht aber für «dumme» und «blöde» Kuh

Ein zorniger 82-Jähriger sass in Baden vor dem Einzelrichter – seine Nachbarin hatte ihn wegen Beschimpfung angezeigt.

Rosmarie Mehlin
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Für den Ausdruck «Schafseckel» gab es vor dem Bezirksgericht Baden einen Freispruch.

Für den Ausdruck «Schafseckel» gab es vor dem Bezirksgericht Baden einen Freispruch.

Walter Schwager

Strammen Schrittes und siegessicher, die Walking-Stöcke unter einen Arm geklemmt, betritt der 82-jährige Gustav (alle Namen geändert) den Verhandlungsraum. Kein Zweifel: Der Mann mit schlohweissem Haar, Schnauz und Brille ist zwar brandmager, aber zäh, was deutlich zu sehen und alsbald auch zu hören ist.

Die 30 Jahre jüngere Lebensgefährtin Trudi an seiner Seite hingegen hat unverkennbar mit körperlichen Beschwerden zu kämpfen. Als Einzelrichter Rüegg sie darauf aufmerksam macht, dass sie nicht neben Gustav sitzen darf, nimmt sie stöhnend auf einem Zuhörerstuhl Platz.

Der 41-jährigen Klägerin Priska – kräftig gebaut, aufgestellt, gepflegtes Äusseres – wird ein separater Stuhl zugewiesen. Sie lebt mit ihrem Partner und zwei Kindern im selben Mietshaus wie Gustav und hatte bei der Polizei im Juli letzten Jahres wegen Beschimpfung gegen ihn Anzeige erstattet.

Vier Monate später war Gustav ein Strafbefehl zugestellt worden. Darin wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 1000 Franken, einer Busse von 300 Franken plus 900 Franken Gebühr – summa summarum 1200 Franken – verurteilt.

So etwas lässt einer wie Gustav nicht auf sich sitzen. Nicht allein aus finanziellen Erwägungen, sondern besonders auch um seiner Auffassung von Gerechtigkeit willen. Zwar bekommt der Rentner nur Geld von der AHV, «aber ich komme gut durch.

Sie wissen ja: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not›», betont er und nickt konspirativ Einzelrichter Peter Rüegg zu. Bedauernd fügt er hinzu, dass er gerne wieder – wie früher mehrere Jahre – in Kanada leben würde. «Aber das geht jetzt leider nicht mehr.»

Der schriftlichen Aufforderung des Gerichts, Lohn- respektive Rentenausweis und Steuerunterlagen an die Verhandlung mitzubringen, ist Gustav nicht nachgekommen. «Ich habe nur eine ID, und die Steuern habe ich bezahlt.»

Zuerst will Richter Rüegg die Version von Priska dazu hören, was sich gemäss Strafbefehl an jenem Mittwochnachmittag zugetragen hatte.

«Als ich sah, dass Gustav und Trudi ihre Velos putzten, bin ich hingegangen und habe ihn höflich gebeten, wenn er das nächste Mal die Blumen auf seinem Balkon giesse, möge er doch zuerst hinunterschauen.»

Gustavs Wohnung sei im 7. Stock und sie wohne im Parterre. Da Röhrchen das Wasser von den Balkonen ableiten – «eine Fehlkonstruktion» – tropfe es von dort jeweils direkt auf ihren Sitzplatz.

Sie sei, so Priska, wirklich freundlich gewesen, aber Gustav habe sich – Velokette in der einen, Spraydose mit Lösungsmittel in der anderen Hand – aggressiv vor sie gestellt und ihr «du dumme Kuh, du blöde Kuh, Schafseckel» an den Kopf geworfen.

Glaubwürdigkeit entscheidet

Solches, kontert Gustav zornig, habe er nie und nimmer gesagt. «Sie lügt, hat alles erdichtet und erlogen. Es war auch keine Kette, sondern ein Kabel.» 23 Jahre sei er Betriebsleiter mit 52 Mitarbeitern gewesen, er habe gelernt, wie man mit Menschen umgeht.

«Ausserdem habe ich zwei Kinder und einen Schäferhund erzogen.» Priska sei eine Querulantin, was ihm der Hausabwart immer wieder bestätige. «Ich habe auch schon mal bei mir oben gehört, wie sie im Parterre ‹Gopferdammi› schrie.»

An jenem Nachmittag sei Priska «wie eine Furie» auf ihn losgegangen: «Wenn ich in Kanada einem Grizzli gegenüberstehe, weiss ich, dass ich aufpassen muss», schmettert er in den Raum.

Angesichts der diametral auseinandergehenden Aussagen fällt Richter Rüegg das Urteil aufgrund der Glaubwürdigkeit der Kontrahenten und gewichtet jene von Priska höher. Allerdings spricht er Gustav frei vom Vorwurf, Priska als «Schafseckel» tituliert zu haben, denn als solcher werde ja logischerweise eigentlich nur ein Mann beschimpft.

«Blöde Kuh» und «dumme Kuh» hingegen führten zu einem Schuldspruch wegen Beschimpfung. «Das will ich aber schriftlich sehen», warf Gustav aufgebracht ein. Da das Verschulden nicht sehr gravierend sei, reduzierte Rüegg die bedingte Geldstrafe auf 250 Franken und verzichtete auf eine Busse.

Mit den Gerichtskosten kommt Gustavs unheiliger Zorn ihn jedoch auf 1700 Franken und damit um 500 Franken teurer zu stehen, als wenn er den Strafbefehl akzeptiert hätte. Mit den Worten «das lass ich nicht auf mir sitzen» verlässt er nach 90 Minuten strammen Schrittes den Ort seiner Niederlage.