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Im Auenschutzpark Aargau in Künten wurden wieder Nägel an Bäumen entdeckt – ist ein Biberquäler unterwegs?
Die Medien berichteten bereits im März: Eine Einwohnerin aus Künten hatte auf einem Spaziergang entlang der Reuss an einem Baum – mit Bissspuren eines Bibers – Nägel entdeckt. «Sicher zehn Nägel», sagte sie damals zu Radio Argovia. Deshalb meldete sie den Vorfall beim Kanton. Bereits damals war für Johannes Jenny, Geschäftsführer von Pro Natura Aargau, klar, dass jemand versucht hatte, die Biber zu vertreiben.
Die Folgen der Nägel im Baumstrunk sind für die Nager tödlich: «Der Biber kann nicht erkennen, dass sich Nägel im Holz befinden und wird sich die Zähne ausbeissen», sagte Jenny zur AZ. Und ein Biber ohne Zähne werde früher oder später verhungern und folglich wieder aus der Landschaft verschwinden. Die Sektion Jagd und Fischerei des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) schickte im März auch einen Biberspezialisten in den Auenschutzpark, der den Baum untersuchte und die Nägel entfernte.
Nun wurden erneut Nägel entdeckt – befestigt an Gittern an Baumstämmen von Kanadischen Pappeln. Ob es sich um Vorsatz handelt oder einen unsachgemässen Versuch, die Bäume zu schützen, kann Johannes Jenny von Pro Natura nicht sagen. Er weiss aber: «Diese Bäume sind nicht unbedingt schützenswert, es ist eine Art, die hier nichts zu suchen hat. Also verstehe ich nicht, warum diese mit Drahtnägeln geschützt werden müssten.» Jenny vermutet absichtliche Quälerei hinter den Nagel-Konstruktionen und bittet deshalb im Namen von Pro Natura um Verständnis für den tierischen «Naturschützer mit der grossen Kelle», der von unschätzbarem Wert für die Feuchtlebensräume sei. «Der nächste trockene Sommer kommt bestimmt: Durch das Wirken des Bibers wird Wasser zurückgehalten und unser Grundwasser angereichert. Es entstehen Feuchtgebiete, die CO2 binden und als letzte grün sind, wenn in heissen Sommern alles verdorrt.»
Nägel in Bäume einzuschlagen, an denen Biber elendiglich zugrunde gehen, das sei einfach grausame Tierquälerei. Nach den ersten festgestellten Nägeln im März ging bei der Kantonspolizei Aargau eine Anzeige gegen unbekannt ein. Doch: «Solche Anzeigen sind bisher immer im Sand verlaufen», sagt Jenny. Bernhard Graser, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau, bestätigt, dass auch die Anzeige im März noch ungeklärt ist: «Die Ermittlungen in solchen Fällen sind aber auch ausgesprochen schwierig», sagt Graser auf Anfrage. Johannes Jenny bekräftigt trotzdem: «Die Rechtslage ist klar, Biber sind geschützt und Tier- und Jagdschutzgesetz verbieten diese Misshandlungen.»