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Der Badener Stadtrat gibt in der Blitzer-Frage nicht klein bei und legt Beschwerde beim Aargauer Verwaltungsgericht ein. Damit ist weiter offen, ob in Baden der erste fixe Blechpolizist im Aargau zu stehen kommt.
Nach "eingehender Analyse des Regierungsratsbeschlusses" hat der Badener Stadtrat entschieden, diesen mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht anzufechten. Das teilt die Stadt Baden am Dienstagmorgen mit. Die Beschwerde wurde beim Verwaltungsgericht am letzten Freitag, 16. Februar 2018, eingereicht.
Der Stadtrat sei nach wie vor der Meinung, dass die Installation einer stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitskontrollanlage die richtige Massnahme ist, "um die Gefahrenzone bei der Kreuzung Gstühl nachhaltig und systematisch entschärfen zu können".
Zuletzt hatte die Aargauer Regierung Mitte Januar eine entsprechendes Beschwerde der Stadt Baden für die Installation des Blechpolizisten abgelehnt. Vorgängig hatte das Departenement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau (BVU) das Gesuch für die stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitskontrollanlage abgelehnt.
Dagegen hatte der Einwohnerrat Baden im Dezember 2016 einen Kredit für die Installation gesprochen, worauf die Stadt Baden beim BVU ein Nutzungsgesuch für den Blechpolizisten stelle. (pz)