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Der Badener Stadtrat hat für die «Gstühl»-Kreuzung beim Kanton eine Radarfalle beantragt. Nun liegt die Antwort des Kantons vor: Eine automatische Verkehrsüberwachung sei nicht nötig, da die Kreuzung kein Unfallschwerpunkt sei.
Die Stadt Baden beantragte beim Kanton die Bewilligung für einen Blitzer beim Knoten «Gstühl». Dank dieser fest installierten Radarfalle hätten Autofahrer gebüsst werden sollen, die ein Rotlicht überfahren oder zu schnell unterwegs sind.
Nun liegt die Antwort der Regierung auf diesen Antrag vor: Es gibt keinen fixen Blitzer an der Gstühl-Kreuzung. Es wäre die erste fest installierte Radaranlage im Kanton Aargau gewesen.
Gemäss den Bestimmungen des Baugesetzes umfasst die Zweckbestimmung der Kantonsstrasse keine dauerhaft eingerichtete Verkehrskontrollanlage. Die von der Stadt Baden beantragte Anlage bedingt weiter neu zu installierende Geräte, was ebenfalls dem Prinzip des schlichten Gemeingebrauchs widerspricht, heisst es in einer Medienmitteilung des Regierungsrats.
In der Beantwortung der Motion des Nussbaumer Grossrats Martin Keller (SVP) hielt der Regierungsrat am 5. April 2017 fest, dass eine automatische Verkehrsüberwachungsanlage nur dann zum Einsatz gelangen soll, wenn der Bedarf durch die Unfallstatistik und Unfallanalyse nachgewiesen sei und vom Einsatz der Anlage eine signifikante Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erwarten sei.
Die Kreuzung «Gstühl» ist nach schweizweit gültiger Methodik des Bundesamts für Strassen nicht als Unfallschwerpunkt bekannt. Von einer überdurchschnittlichen Missachtung des Rotlichts beim Knoten "Gstühl" kann ebenfalls nicht gesprochen werden. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat eine Bewilligung einer Radarfalle auf der Kantonsstrasse ab.
Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit durch eine stationäre Verkehrsüberwachungsanlage sei nicht ausgewiesen, heisst es in der Medienmitteilung.
Eine nachhaltige Wirkung auf die Verkehrssicherheit bedürfte eines engmaschigen Netzes von Überwachungsanlagen, was mit einem sehr hohen Ressourcenbedarf verbunden wäre. Die bisherige Praxis mit mobilen und selektiven Kontrollen an wechselnden Standorten gilt als wirksamste Methode zur Disziplinierung der Strassenverkehrsteilnehmenden.
Demgegenüber wird der disziplinarische Nutzen von fest installierten Blitzern als gering bewertet, da er nur im Bereich des Standorts eine Wirkung erzielt und dieser schnell bekannt ist.
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