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Ein Mann, ein Faustschlag und ein verletzter Fahrer: Das haben zwei Fälle gemeinsam, die in Baden am Bezirksgericht verhandelt wurden.
Diese Woche wurden vor dem Bezirksgericht Baden gleich zwei Fälle behandelt, in denen Gewalt im Strassenverkehr das Thema war. Im ersten Fall ging es um den Tatbestand der einfachen Körperverletzung: Ein junger Mann soll am Ende einer durchzechten Nacht einem Taxifahrer die Faust ins Gesicht geschlagen haben. Grund soll der Fahrpreis gewesen sein.
Im zweiten Fall ging es ebenfalls um einen Mann, der angeblich einen Fahrer geschlagen haben soll: Aus Frust über die Verspätung eines RVBW-Busses von Wettingen nach Baden soll der Beschuldigte dem Busfahrer einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Er stand wegen Drohung und Gewalt gegen einen Beamten vor Gericht.
So ähnlich die Fälle klingen, so unterschiedlich liefen die zwei Verhandlungen am Mittwoch ab. Der Fall der einfachen Körperverletzung war zuerst an der Reihe: Der 26-jährige Stefan (Name geändert) erschien vor Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr zusammen mit seiner Anwältin Renate Senn – die am Tag darauf den Vierfachmörder von Rupperswil am Aargauer Obergericht verteidigte. Anwesend in Baden waren zudem eine Zeugin und ein Zeuge, die mit Stefan in der besagten Nacht zusammen gewesen waren. Der geschädigte Taxifahrer konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend sein, ein Arztzeugnis entschuldigte seine Abwesenheit. Die Staatsanwaltschaft forderte für Stefan eine unbedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Franken.
Den Anfang der Verhandlung machte die Aussage des Zeugen. Über die besagte Nacht vor zwei Jahren erzählte er Folgendes: «Wir feierten meinen Geburtstag in Baden und waren auf dem Heimweg. Wir wollten ein Taxi nehmen, darum liefen wir Richtung Bahnhof.» Ihnen sei ein Taxi entgegengekommen, es habe Lichthupe gegeben. Stefan und er seien eingestiegen, seine Freundin, die an der Verhandlung anwesende Zeugin, habe den Fahrer gefragt, ob sie einen Festpreis vereinbaren könnten.
«Der Taxifahrer wurde wütend und sagte, wir seien hier doch nicht auf einem türkischen Basar. Da hat Stefan interveniert und ihm gesagt, er soll anständig mit ihr reden, sie sei immerhin eine Frau. Wir sind dann ausgestiegen und haben beim Bahnhof ein anderes Taxi genommen.» Den angeblichen Faustschlag erwähnt der Zeuge mit keinem Wort.
«Haben Sie gesehen, dass der Angeklagte dem Kläger einen Faustschlag verpasst hat?», fragte die Richterin. «Stefan war immer in meinem Blickfeld. Es gab keinen Faustschlag», so der Zeuge. «Der Taxifahrer rief die Polizei, und kurz darauf wurden im Spital Schwellungen in seinem Gesicht festgestellt. Wie können Sie sich das erklären?», hakte die Richterin nach. Das könne er nicht, so der Zeuge. Auch die Zeugin erzählte eine ähnliche Geschichte, auch sie beharrte darauf, dass nie ein Faustschlag ausgeteilt wurde. Als Letzter konnte Stefan seine Version der Geschichte erzählen. Der adrett gekleidete Mann in Anzug, weissem Hemd, Krawatte und Lederschuhen, erzählte nochmals, was in der Nacht vor über zwei Jahren passierte. Auch bei ihm – kein Faustschlag.
Die Richterin schien ihm zu glauben – Stefan wurde freigesprochen. Die Zeugen waren wie üblich verpflichtet, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Bei allen Aussagen blieben sie dabei, dass es zu keiner Tätlichkeit gekommen war. «Nichtsdestotrotz», hielt die Richterin fest, «gibt es das Arztzeugnis vom Krankenhaus von jener Nacht, das beweist, dass der Taxifahrer Schwellungen im Gesicht hatte.» Aber es gebe Zweifel, was genau in jener Nacht passiert war – und im Zweifel gilt: in dubio pro reo.
Der zweite Fall, rund drei Stunden später. Wieder leitete Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr die Verhandlung. Mike (Name geändert) wurde Gewalt gegen einen Beamten vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft forderte im Strafbefehl eine unbedingte Freiheitsstrafe von 120 Tagen. Dies, weil der Angeklagte bereits einschlägig vorbestraft war.
Mike erschien in Begleitung von drei Polizisten und in Handschellen. Er sitzt zurzeit in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg, da er Geldstrafen aus vorherigen Verurteilungen nicht bezahlt hatte. Mike erschien ohne Verteidiger vor Gericht. Obwohl er Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben hatte, zeigte er sich reuig und gab sogleich zu, dass es an jenem Vormittag Anfang Jahr zu einem Zwischenfall gekommen war. «Ich hatte einen schlechten Morgen und als auch noch der Bus zu spät war, wurde ich wütend.» Er sei zum Busfahrer gegangen und habe ihm mit dem Zeigefinger auf die Stirn getippt. «Das war ein Riesenseich von mir, ich weiss», so Mike.
Der geschädigte Busfahrer, der ebenfalls bei der Verhandlung dabei war, schüttelte ungläubig den Kopf. Mike blieb bei seiner Story: Es sei ein Fingertippen gewesen. Als der Busfahrer zu Wort kam, klang die Geschichte etwas anders: «Er stieg ein, und ehe ich wusste, was geschah, hatte ich einen Schlag am Kopf.»
Einzelrichterin Fehr sprach Mike im Sinne des Strafbefehls schuldig, setzte den Freiheitsentzug von den geforderten 140 Tagen aber auf 60 herab: «Egal ob es ein Tippen oder ein Schlag gewesen war, die Grenze des Tolerierbaren wurde hier ganz klar überschritten.» Und an den Angeklagten gerichtet: «Sie haben selbst gesagt, es war ein Riesenseich. Und Sie sehen, die Strafen ziehen an. Nach Geldstrafen folgt nun der Freiheitsentzug. Bei einem weiteren Vergehen wird es zu einer härteren Strafe kommen. Ergreifen Sie die Chance, Ihr Leben in den Griff zu kriegen. Ich hoffe, ich sehe Sie nicht mehr.»