Startseite Aargau Baden
Der Postauto-Crash am Bahnhof Baden ist geklärt. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass der Busfahrer gegen Weisungen verstiess. Begünstig wurde der Unfall aber dadurch, dass der Bus für diesen Fall über kein Warnsystem verfügt.
Im Nachhinein lässt sich vor allem eines sagen: Zum Glück sass zu dem Zeitpunkt niemand auf der Sitzbank. Die Sprache ist von der Buskollision vom 12. Januar, die an der Haltestelle «Baden West» beim Bahnhof Baden ein Bild der Verwüstung hinterliess: Eine eingedrückte Sitzbank, eine eingeschlagene Bus-Windschutzscheibe und eine verschobene Plakatwand. Wie wuchtig der Aufprall war, macht folgendes augenscheinlich. Der Bus verschob einen zentnerschweren Betonklotz um gut zwei Meter.
Jetzt hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) den Bericht zum Unfall veröffentlicht. Gemäss dem SUST liegt bei Post Auto Schweiz kein Sicherheitsdefizit vor, sondern der Fehler lag beim Chauffeur, der gegen Weisungen verstiess. Die SUST schreibt: «Der Unfall ist auf individuelles, von gängigen Standards, Vorgaben und Handlungsweisen abweichendes Verhalten zurückzuführen.»
Der Chauffeur sicherte das Fahrzeug alleine mit automatischen Haltestellebremse, und verliess seinen Fahrerplatz mit laufendem Motor, eingelegtem Gang und nicht angelegter Feststellbremse. Dies ist gemäss einer Weisung von Postauto Schweiz nicht zulässig. Als der Buschauffeur sich wieder an den Fahrerplatz setzte, kam er mit dem Fuss auf das Gaspedal, der Bus beschleunigte und kollidierte mit der Sitzbank und der Plakatwand (siehe Box). Dabei verletzte sich der Busfahrer am rechten Knie und am Schienbein.
Der Chauffeur trägt zwar die Schuld, sein Fehler wurde durch diese Konstellation mit der Einrichtung am betreffenden Fahrzeug begünstigt, wie die SUST im Bericht weiter schreibt. Denn der Unfallbus verfügte über kein Warnsystem, das angibt, wenn der Chauffeur den Fahrerplatz mit laufenden Motor, eingelegtem Gang oder angelegter Feststellbremse verlässt.
Für die SUST ist der Fall abgeschlossen. Sie verzichtet auf weiterführende Untersuchungen.
Der Unfallhergang gemäss der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST: Am Abend des 12. Januar hielt der Gelenkbus an der Haltestelle «Baden West» beim Bahnhof Baden und liess alle Fahrgäste aussteigen. Nach dem alle Reisenden den Bus verlassen hatten, führte der Chaffeur innerhalb des Fahrzeugs einen Kontrollgang durch, währenddesssen lief aber der Motor, ein Gang war eingelegt und die Handbremse nicht angezogen.
Als der Chaffeur sich wieder hinter das Steuer setzte, kam der Chaffeur mit seinem Fuss auf das Gaspedal und der Bus nahm unverzüglich Fahrt auf. Aufgrund der starken Beschleunigung konnte der Chaffeur nicht mehr reagieren, überfuhr eine unbesetzte Sitzbank und kollidierte mit dem Stützpfeiler des benachbarten Perrondaches. (az)