Bezirksgericht Baden
Busse wegen brennendem Wasserkocher – Verteidiger: Brandschutz-Experten haben nur Fotos angeschaut

Neben einer Herdplatte hatte ein Wasserkocher Feuer gefangen – das Bezirksgericht hat deswegen eine 52-Jährige verurteilt. Diese wehrt sich jetzt.

David Rutschmann
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Gebüsst wegen eines brennenden Wasserkochers. (Symbolbild)

Gebüsst wegen eines brennenden Wasserkochers. (Symbolbild)

Imago

Eines Morgens im März 2018 brennt der Wasserkocher. Eine Arbeitskollegin, die bei ihr übernachtet, bemerkt den Rauch in der Küche und weckt die 52-Jährige. Die Gastgeberin löscht das Feuer mit Wasser. Die Herdplatte und die Dunstabzugshaube sind zwar verrusst, Schlimmeres konnte allerdings verhindert werden. Sechs Monate nach dem Vorfall staunt die 52-Jährige nicht schlecht: Ein Strafbefehl wurde gegen sie erlassen, sie müsse 200 Franken Busse zahlen. Ihr wird vorgeworfen, gegen das Brandschutzgesetz gehandelt zu haben. Der Wasserkocher und andere brennbare Materialien seien in der Nähe der Herdplatte platziert gewesen.

«Aus nicht genau bekannten Gründen», so heisst es im Strafbefehl, erhitzte sich eine Kochplatte, woraufhin der Plastikgriff des Wasserkochers zu schmelzen begann und schliesslich Feuer fing. Die 52-Jährige erhob Einsprache gegen den Strafbefehl und musste sich gestern vor dem Badener Bezirksgericht verantworten.

Den Herd habe ich anderthalb Tage nicht benutzt, und der Wasserkocher stand nicht auf der Kochplatte.

(Quelle: Angeklagte vor Gericht)

Sie widersprach der Version der Staatsanwaltschaft vehement. Ihrer Darstellung zufolge habe sich eben nicht die Herdplatte erhitzt. Stattdessen vermutete sie einen Kurzschluss in der Dunstabzugshaube. Als diese zu schmelzen begann, sei die Masse auf den Herd und den Wasserkocher getropft. Die Angeklagte legte dar, dass sich der Wasserkocher schliesslich durch einen Luftstoss entzündete, als ihre Kollegin am Morgen die Balkontür öffnete. Auf den Fotos sei zu sehen, dass die Fliesenwand nicht verrusst ist, die Dunstabzugshaube aber schon. «Wenn der Brand nicht von oben ausging, hätte das eine Stichflamme sein müssen. So gross war das Feuer nicht», versicherte sie.

Einzelrichter Bruno Meyer hielt der Angeklagten entgegen, dass zwei zuständige Brandschutzermittler das Gegenteil behaupten: Der Brand müsse von der Herdplatte ausgegangen sein. Eines der Kochfelder sei eingeschaltet gewesen, dadurch habe sich der Wasserkocher erhitzt. «Ich kann das nicht kommentieren. Den Herd habe ich anderthalb Tage nicht benutzt, und der Wasserkocher stand nicht auf der Kochplatte. Ausserdem habe ich geschlafen», sagte sie. Da die Angeklagte sich sicher sei, die Herdplatte nicht angemacht zu haben, fügte Verteidiger Peter Steiner in seinem Plädoyer an, dass höchstens ihre Kollegin für dieses «Vergehen» infrage käme.

Ausserdem merkt er an, dass die Brandschutzexperten die Situation lediglich mittels Fotos und nicht vor Ort einschätzten. «Meine Mandantin hat die Fotos ebenfalls einem Experten vorgelegt und er unterstützt ihre These», sagte Steiner. Da es zu viele Zweifel für eine Verurteilung seiner Mandantin gebe, plädierte der Verteidiger auf Freispruch. Meyer hingegen gab dem Strafbefehl recht und verurteilte die Angeklagte zur Zahlung einer Busse von 200 Franken. Steiner will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und den Fall allenfalls ans Obergericht weiterziehen.