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Am Mittwoch sagte Geri Müller, er prüfe wegen der Nackt-Selfie-Affäre, Strafanzeige wegen Persönlichkeitsverletzung einzureichen. Heute Donnerstag reagiert seine ehemalige Chat-Partnerin und sagt, sie werde ihn anzeigen.
Am Montag kehrte Geri Müller als Stadtammann ins Badener Stadthaus zurück, am Dienstag in den Nationalrat in Bern. Und am Mittwoch sagte er schliesslich in der «Rundschau» auf SRF, er prüfe Anzeigen wegen Persönlichkeitsverletzung. Der Badener Stadtammann und Aargauer Nationalrat sprach von einem Klima der Angst, wenn plötzlich private Dinge ausgeplaudert würden. Da müsse man sich an Grundrechte halten.
Gegen wen der 52-jährige Müller womöglich Strafanzeige einreichen wird, liess er offen. Angesprochen fühlt sich allerdings die Bernerin, der er die Nacktbilder schickte, wegen denen gerade bürgerliche Kreise in Baden auch heute noch seinen Rücktritt als Stadtammann fordern. «Er will unbedingt Krieg... Jetzt schone ich ihn nicht mehr», schreibt sie der az.
Hintergrund: Sie hatte noch Hoffnung, dass er die Strafanzeige gegen sie – wegen unerlaubtem Aufzeichnens von Gesprächen auf ihrem Handy und wegen Nötigung – doch noch zurückzieht. Diese Hoffnung hat sie nun begraben.
Sie bezichtigt Müller der Lüge, wie schon an der Pressekonferenz in Zürich, wo er sich öffentlich entschuldigt hatte. Und sie kündigt an: «Ich werde auch mehrere Anzeigen gegen Geri Müller einreichen.»
Konkret macht sie ihm drei Vorwürfe: Versuchter Amtsmissbrauch, Nötigung sowie Verleumdung, üble Nachrede und falsche Anschuldigungen. Gegenüber 20min.ch führt sie aus, warum sie diese Anschuldigungen macht:
Doch sind diese Vorwürfe auch strafrechtlich relevant? Nadja Capus, Strafrechtsprofessorin an der Universität Basel, denkt das nicht. «Infrage kommt höchstens die Nötigung hinsichtlich der Androhung, ihren Namen publik zu machen», äussert sie sich zu 20min.ch. (pz)