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Es gilt seit Ende Oktober in der ganzen Schweiz: In belebten Fussgängerbereichen von Zentren und Dorfkernen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann, muss eine Maske getragen werden. So setzen die Stadtpolizei Baden und die Kantonspolizei die Maskenpflicht im Freien um.
«Hier gilt Maskenpflicht». Die grossformatigen, orangen Plakate in der Badener Innenstadt sind kaum zu übersehen. Seit Beginn des Monats markieren sie den Teil der Stadt, in dem auch im Freien eine Maske getragen werden muss. Sie reichen vom Bahnhof über die Bahnhofstrasse und in die Weite Gasse bis zur Cordulapassage. Sie verdeutlichen, was der Bundesrat Ende Oktober kommuniziert und was seitdem Gültigkeit hat: Die Maskenpflicht in belebten Fussgängerbereichen von Zentren und Dorfkernen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann. Also etwa auf Strassen, Trottoirs, Parks, Spielplätzen oder Wochen- und Weihnachtsmärkten.
«Zur Verdeutlichung der Situation hat unser Pandemie-Team diese Tafeln kurz nach Inkrafttreten der Verordnung aufstellen lassen», sagt Martin Brönnimann, Chef der Stadtpolizei Baden. Das Pandemie-Team ist eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, die seit Beginn der ausserordentlichen Lage im März Massnahmen der Verwaltung koordiniert und steuert.
Aber halten sich die Leute auch an die Vorschriften unter freiem Himmel? «Wenn ich unterwegs bin, hauptsächlich zu den Pendlerzeiten, scheint mir die Disziplin hoch zu sein», so Brönnimanns Eindruck. Er höre aber von Kollegen auch, dass dies nicht zu jeder Zeit gleichermassen der Fall sei. «Die Disziplin beim Maskentragen im Freien hängt unter anderem auch von der Tageszeit ab.» Zudem sei das Treiben in den Badener Gassen dynamisch, das Bild könne sich quasi minütlich ändern. «Es sind immer Momentaufnahmen», sagt Brönnimann.
Patrouillen, die explizit das Maskentragen im Freien prüfen, schickt die Stadtpolizei nicht los. «Wenn wir ein Fehlverhalten erkennen, machen wir freundlich auf die Regeln aufmerksam», sagt Brönnimann, das funktioniere in der Regel gut. Ordnungsbussen wie im Frühjahr sind nicht mehr möglich.
Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt, die zuständigen Ordnungskräfte seien angehalten, den Vollzug primär mittels Hinweisen und Ermahnungen sicherzustellen. Weigere sich eine Person konsequent und wiederholt, können die Ordnungskräfte eine Strafanzeige einreichen. «Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft für Nicht-Masken-Träger ist, als würde man mit Kanonen auf Spatzen schiessen und sollte deshalb nur in extremen Fällen erfolgen», sagt Brönnimann.
Mit Augenmass geht auch die Kantonspolizei vor. «Wir haben keine speziellen Maskenpflicht-Patrouillen», sagt Mediensprecherin Aline Rey. Fusspatrouillen würden fehlbare Passanten ermahnen und auf die Pflicht aufmerksam machen. Hinweisen aus der Bevölkerung gehe man nach. «Doch im Grossen und Ganzen wird die Maskenpflicht im Freien gut akzeptiert», sagt Rey. Auf Verzeigungen wird in der Regel verzichtet.
Im Frühling war das Regime noch strenger. Von März bis und mit Mai haben die Kantonspolizei und die Regionalpolizeien im Aargau rund 2500 Ordnungsbussen ausgesprochen. «Meist waren es Menschenansammlungen. Und gebüsst wurde erst, wenn eine Verwarnung nichts nützte», sagt Aline Rey.