Startseite
Aargau
Baden
Der Kanton heisst eine Beschwerde des Badener Hotels Linde gut – die Lärmbelastung durch Partygäste sei zu gross
Der Club Kiste am Badener Schulhausplatz muss heute am Samstag und Sonntag jeweils um 4 Uhr morgens schliessen – und daran wird sich nach dem jüngsten Entscheid des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt auch nichts ändern.
Denn dieses hat eine Beschwerde der Hotel Hochhaus Linde AG und weiteren gutgeheissen und somit den Entscheid des Stadtrats rückgängig gemacht.
Doch der Reihe nach: Als die «Kiste» Ende 2015 das Baugesuch um verlängerte Öffnungszeiten einreichte, provozierte dies heftigen Widerstand. Anwohner – unter anderem auch die ehemalige FDP-Einwohnerrätin Andrea Libardi – und das Hotel Linde wehrten sich gegen das Vorhaben, «da die angetrunkenen Partygäste, die nach dem Verlassen der Clubs durch die Innenstadt ziehen, jetzt schon eine Plage für jeden Bewohner sind».
Doch der Stadtrat Baden hatte für diese Bedenken kein Gehör und bewilligte im Sommer 2016 die längeren Öffnungszeiten bis 6 Uhr unter Auflagen. Dagegen erhob das Hotel Linde Beschwerde beim Kanton.
Zuerst nahm die Beschwerdeinstanz die Zonenkonformität des Clubs unter die Lupe. Dieser befindet sich in einer Zone «für mässig störende, innenstädtische Nutzungen wie Ladengeschäfte, Einkaufszentren, Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnungen».
In solchen Mischzonen dürfe die eine Nutzung – hier also der Club – nicht dazu führen, dass die Wohnnutzung nicht mehr gewährleistet ist. Grundsätzlich bejaht das Departement die Zonenkonformität der «Kiste» in dieser Mischzone.
Bei der Beurteilung, ob längere Öffnungszeiten möglich sind, musste das Departement letztlich die Frage beantworten, ob die Club-Gäste zu viel Lärm verursachen und wie sich die längeren Öffnungszeiten auswirken würden. Die Clubbetreiber argumentierten, die Verlängerung der Öffnungszeiten führe zu weniger Lärm, weil die Besucher den Club nicht gesamthaft um 4 Uhr, sondern in Gruppen bis nach 6 Uhr verlassen würden.
Zudem würden ab 6 Uhr die öffentlichen Verkehrsmittel wieder fahren, was einen schnellen Abfluss der Gäste gewährleisten würde. Das entbehre jeglicher Logik, hielten die Beschwerdeführer entgegen. Das Gegenteil sei der Fall: Die verlängerten Öffnungszeiten würden vermehrt Publikum von anderen Klubs anziehen, die um 4 Uhr schlössen; es werde also zu einem zusätzlichen Besucherstrom kommen. Die «Kiste» würde das Auffangbecken des Badener Ausgehvolkes werden, so die Befürchtung.
Anfang 2017 erstellte der Club ein Lärmgutachten. Gemäss diesem, so der Stadtrat, sei die «Kiste» nicht der Hauptverursacher des Lärms. Doch das liess die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerdeantwort nicht gelten. Das Lärmgutachten sei ein Parteigutachten, es sei eine unabhängige Beurteilung notwendig.
Tatsächlich erstellte die kantonale Abteilung für Umwelt (AfU) im Herbst 2017 ein zweites, unangemeldetes Lärmgutachten. Aus diesem geht hervor, «dass in der Zeitspanne von 3 bis 4 Uhr morgens das Verhalten durch die Kunden des Clubs Kiste vor dem Eingang als störend bis erheblich störend für die Nachbarschaft wahrgenommen wird.
Die Nachtruhe der Nachbarschaft wird wiederholt gestört.» Auch sei es nicht so, dass der Lärm der Gäste im Verkehrslärm untergehen würde, zumal die Mellingerstrasse nachts weniger befahren sei. Deshalb, so das Departement, sei eine Verlängerung der Öffnungszeiten nicht möglich, sofern nicht wirksame Massnahmen betreffend Kundenverhalten ausserhalb des Clubs getroffen werden.
Eine solche Massnahme könnte ein Aufenthaltsverbot der Besucher vor dem Eingang (Terrasse) und innerhalb des Areals sein. Das sei aber nicht realistisch, so die Beschwerdeführer, da Sicherheitsangestellte keine Wegweisungsbefugnis hätten. Die Club-Betreiber ihrerseits präsentierten folgende Massnahmen:
Schliessung des Aussenbereichs ab 2 Uhr, Einführung des «One-Way-Prinzips ab 2 Uhr (wer den Club verlässt, kann danach nicht mehr zurückehren) und: Die Gäste sollen neu in der Cordulapassage anstehen und dann gebündelt mit dem Lift zum Eingang des Lokals zugelassen werden. Auf dem gleichen Weg würden die Gäste den Club dann wieder verlassen. Somit sei gewährleistet, dass sich im Eingangs- und Aussenbereich keine Personen aufhalten würden.
Der Redaktion liegt eine Mail der Gewerbepolizei vor, wonach man mit einem solchen «Versuchsbetrieb» einverstanden sei. Dies unter Auflagen, wonach zum Beispiel die Passage oben freizuhalten sei für Passanten, die den Club nicht besuchen möchten.
Doch das Department hat diese Vorschläge verworfen. Zum Vorschlag mit dem Lift hält das Departement fest: «Ein regelmässiger Zutritt des Publikums über den ebenfalls im Eigentum des Kantons stehenden Lift der Cordulapassage wie auch das Aufstellen einer entsprechenden Absperrung oder von Tischen im Aussenbereich des Clubs, stellt gesteigerten Gemeingebrauch öffentlichen Grunds dar und ist ohne entsprechende Bewilligung des Strasseneigentümers, sprich dem Kanton, nicht erlaubt.» Aus all diesen Gründen sei die Verlängerung der Öffnungszeiten nicht bewilligungsfähig, respektive die Beschwerde gutzuheissen.
Manfred Schätti, Leiter der Abteilung Liegenschaften bei der Stadt Baden, sagt dazu: «Die Abteilung öffentliche Sicherheit hat, in Absprache mit der Abteilung Immobilien, den Clubbetreibern auf Zusehen hin zugestanden, dass die Gäste für den Club via Aufzug Cordulapassage nach oben gelangen können.» Dabei sei festgehalten worden, dass der Zugang für andere Passanten jederzeit stets freizuhalten sei, und zwar unten wie auch oben bei der «Kiste». Der Aufzug wäre also nicht exklusiv für die «Kiste» vorgesehen gewesen.
Die Betreiber der «Kiste» – sie müssen rund 7500 Franken Verfahrens- und Parteikosten zahlen – wollen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zum Entscheid äussern. Man werde diesen jetzt genau analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Seitens Hotel Linde möchte man zum Urteil keine Stellung nehmen, dieses spreche für sich selbst.