Corona sorgt für Verwirrung bei Ersatzwahl

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Oberrohrdorf Seit dem Neujahrsapéro ist bekannt, dass Gemeindeammann Kurt Scherer (FDP) sein Amt per Ende 2020 niederlegen wird. Oberrohrdorf muss demnach einen neuen Gemeindeammann und ein neues Mitglied des Gemeinderats wählen. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kann bei den Wahlen oder Ersatzwahlen für das Amt des Gemeindeammanns oder eines Gemeinderats im 1. Wahlgang keine stille Wahl durchgeführt werden. Im Februar hatte Oberrohrdorf den Urnengang für den 1. Wahlgang auf den 27. September 2020 terminiert.

Dann kam Corona. Aufgrund der Pandemie hatte der Aargauer Regierungsrat die «Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus» erlassen. Darin wurde festgelegt, dass ausnahmsweise eine stille Wahl auch im 1. Wahlgang möglich sei. Dementsprechend hat der Gemeinderat auf diese Änderungen hingewiesen.

Nun meldet die Gemeinde: «Der Regierungsrat hat die Spielregeln erneut geändert.» Die Aargauer Exekutive hat nun einige Bestimmungen dieser Sonderverordnung aufgehoben, so unter anderem auch den Paragrafen, der stille Wahlen ermöglicht. Dies heisst nun, dass bei Gemeinderatswahlen, auch bei bereits angesetzten Wahlen, keine stillen Wahlen mehr möglich sind. Dies bedeutet für Oberrohrdorf, dass am 27. September 2020 in jedem Fall eine Urnenwahl stattfinden wird. Die Anmeldefrist für Kandidaten für den 1. Wahlgang endet am Freitag, 14. August 2020, teilt die Gemeinde weiter mit. (az)