Lebenslängliche Verwahrung
Daniel H.: Initiantin der Verwahrungsinitiative ist erleichtert

2004 hat das Volk der Verwahrungsinitiative von Anita Chaaban zugestimmt und gezeigt, dass es die lebenslänglich Verwahrung von besonders gefährlichen Straftätern begrüsst. Das Urteil des Aargauer Obergrichts im Fall Lucie soll Signalwirkung haben

Interview: Christine Fürst
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Anita Chaaban: Die Initiantin der Verwahrungsinitiative ist erleichtert.

Anita Chaaban: Die Initiantin der Verwahrungsinitiative ist erleichtert.

Keystone

Was sagen Sie als Initiantin der Verwahrungsinitiative zum Urteil?

Anita Chaaban: Ich bin sehr erleichtert. Das war ein typischer Fall, bei dem die lebenslange Verwahrung ziehen muss. Wenn nicht da, wo dann sonst?

Denken Sie, dass Daniel H. zu jung ist, um lebenslang verwahrt zu werden?

Das Alter ist nicht vordergründig, vordergründig sind die Gefährlichkeit des Täters und dessen Nicht-Therapierbarkeit. Im vorliegenden Fall kann man nun auf lange Zeit sagen, dass der Täter nicht therapierbar ist. Und sollte es mal neue Methoden geben, ihn zu therapieren, schliesst die lebenslange Verwahrung nicht aus, ihn zu überprüfen. Die Sicherheitsschranken dafür sind jedoch viel höher, das ist auch richtig so. Man muss zuerst an den Schutz der Gesellschaft denken.

Finden Sie, Daniel H. hätte noch eine Chance verdient?

Sollte es irgendwann Methoden geben, mit denen man den Täter so therapieren kann, dass er nicht mehr gefährlich ist, dann kann er eine Chance haben. Aber nur dann. Das verlangt auch die Initiative. Es heisst nicht, dass er bis zu seinem Tod verwahrt bleibt, es gibt immer wieder neue Methoden für Therapien. Doch die Grausamkeit, die er bei diesem Verbrechen an den Tag legte, kann man nicht einfach wegtherapieren.

Denken Sie, dass das Urteil Signalwirkung für die Schweiz hat?

Ich hoffe es. Wir haben jetzt den zweiten Fall einer lebenslangen Verwahrung. Und ich denke, es braucht ein paar Fälle, damit auch die Richter mehr Mut bekommen, um bei den krassen Fällen die lebenslange Verwahrung auszusprechen. Denn dies ist ein Volksentscheid, der sonst einfach übergangen wird.

Der Fall geht nun ans Bundesgericht. Was sagen Sie dazu?

Es ist blöd, weil wieder nicht sicher ist, ob die lebenslange Verwahrung nun wirklich standhält. Andererseits ist es vielleicht gut, dass auch das Bundesgericht darüber entscheiden kann und es nicht wieder neue Diskussionen gibt.