Die Gemeinde Wettingen will Land im Baurecht an zwei Wohnbaugenossenschaften abgeben. Wohnen wird immer teurer. Deshalb planen die Genossenschaften im Gebiet Langäcker Wohnhäuser für Familien und ältere Leute.
Wohnen wird immer teurer, an zentraler Lage für Familien fast unerschwinglich. Deshalb wollen die Gemeinnützige Gesellschaft Wettingen (GGW) und die Pro Familia Gegensteuer geben. Die Genossenschaften planen im Gebiet Langäcker Wettingen Wohnhäuser für Familien und ältere Leute. Noch gehört ihnen das Land aber nicht. Dieses wollen sie für 99 Jahre im Baurecht von der Gemeinde übernehmen. Dabei bleibt die Gemeinde Eigentümerin des Areals überlässt es aber den Genossenschaften zur Nutzung.
Über die Baurechtsverträge zwischen der Gemeinde und den Genossenschaften muss der Einwohnerrat an der kommenden Sitzung entscheiden. Es wird nicht sein erster Beschluss in diesem Geschäft sein. Im September 2011 hatte er grundsätzlich beschlossen, das Land im Baurecht abzugeben. Im September 2013 wurde das Areal mit Parlamentsbeschluss von der Zone für öffentliche Bauten (ÖBA) in die Wohn- und Gewerbezone für vierstöckige Gebäude (WG 4) umgezont.
Aufwendige Preisberechnung
Der Baurechtszins wurde auf rund 22 Franken pro Quadratmeter (m2) und Jahr festgelegt. Als Basis für die Berechnung wurde ein entsprechendes Landgeschäft zwischen der römisch-katholischen Kirchgemeinde und der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft Lägern (Lägern wohnen) in der unteren Geisswies zugezogen. Dort wurde, bei einer Ausnützungsziffer von 0,8, ein Landwert von 800 Franken/m2 angenommen.
Aus diesen Daten wurde für den Langäcker mit einer Ausnützungsziffer von 1,2 ein Wert von 1200 Franken/m2 errechnet. Die Ausnützungsziffer bestimmt, wie gross die Nutzfläche eines Gebäudes im Verhältnis zur Fläche des Grundstücks sein darf.
Weil die Genossenschaften gemeinnützige Zwecke haben, hat der Gemeinderat den Landwert von 1200 auf 1100 Franken reduziert. Die Genossenschaften würden eine Reduktion auf 1000 Franken begrüssen, schreibt der Gemeinderat in der Vorlage. Je nach Basislandpreis würde sich der Baurechtszins im Bereich von plus/minus 2 Franken bewegen.
Ersatz für das Alterszentrum
Die Genossenschaften haben mit einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass sich ihre Absichten auf dem Areal verwirklichen lassen. Sie haben auch bereits einen Wettbewerb lanciert. Kann das Vorhaben realisiert werden, wird auf dem Areal zumindest teilweise eine einst angedachte Idee verwirklicht. Jahrelang hatte die Gemeinde Wettingen dort ein eigenes Alters- und Pflegezentrum geplant.
Im Jahr 2000 verzichtete die Gemeinde darauf. Stattdessen wurden, mit Unterstützung des Kantons, die Pflegewohnungen Chlosterbrüel und Bernau eröffnet. Sie werden durch das Alterszentrum St. Bernhard getragen. Dieses prüft, ob es in der Überbauung eine Pflegewohnung einrichten will. Die Stiftung für Behinderte Wettingen (Arwo) interessiert sich ebenfalls für Wohnraum.
Einwohnerratssitzung 13. März,
19 Uhr, Rathaussaal.