Auf Intervention von Bundesrat Didier Burkhalter verzichten die SBB auf Türausbrüche beim Bahnhof Baden. Der Bundesrat verspricht, dass beim Umbau die denkmalpflegerischen Anliegen berücksichtigt werden.
Genugtuung postum für den Badener Peter Kaufmann und für Rechtsvertreter Jürg Raidt: An den Stirnfronten des historischen Bahnhofs werden keine Türen herausgebrochen. Raidt: «Damit ist das Hauptziel erreicht.» Den Umschwung hat ein persönlicher Brief von Raidt, datiert vom 21. Januar, an Bundesrat Didier Burkhalter erwirkt.
Dieser schaltete das Bundesamt für Kultur und damit die Fachstelle für Denkmalpflege ein. Bereits am 11. Februar gab es eine Begehung vor Ort mit den Fachleuten vom Bundesamt (Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege) und SBB- Vertretern, bei der Massnahmen diskutiert und das Vorgehen besprochen wurde. Burkhalter versprach in seiner Antwort an Raidt (18. 2.), dass «die denkmalpflegerischen Anliegen angemessen berücksichtigt» würden.
Deutliche Stellungnahme in Bern
Nun ist auch das Geheimnis um die lange unter Verschluss gehaltene Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) gelüftet. Interessant ist, dass jetzt alle Interessierten Einsicht nehmen dürfen.
In der Stellungnahme schreibt die EKD von einem «sehr hohen kultur-, architektur- und bahnhistorischen Wert des Bahnhofgebäudes»; darum seien die Schutzbestimmungen des Inventars schützenswerter Objekte der Schweiz (Isos) und die Unterschutzstellung des Kantons von grosser Relevanz.
Die EKD begrüsst es zwar, dass die baulichen Fremdkörper (Fahrdienstkanzel, Kiosk) entfernt würden. Die geplante Öffnung anstelle der Kanzel sei zurückzuweisen, weil sie für das Gebäude fremd sei.
Den Ausbruch und die Vergrösserung der mittleren Fenster an den seitlichen Stirnfassaden erachtet die EKD «als schwere Beeinträchtigung». Sie empfiehlt, «diese Eingriffe im Interesse der möglichst weitreichenden Unversehrtheit des Denkmals frühester schweizerischer Eisenbahngeschichte abzulehnen».
«Die SBB und ihre interne Stelle für Denkmalschutz haben aufgrund des EKD-Berichts Anpassungen am Projekt vorgenommen und diese mit dem Bundesamt für Kultur abgesprochen», sagt SBB-Sprecher Roman Marti. Das Verfahren sei exemplarisch für das Spannungsfeld zwischen Bewahrung alter Bausubstanz und deren Anpassung an Bedürfnisse der heutigen Zeit. «Hier gibt es unterschiedliche Ansichten», erklärt Marti.
Schlechtes Licht auf Behörden
Die Stellungnahme wirft kein gutes Licht auf die behördlichen Instanzen, die sich mit der Angelegenheit befasst hatten, sowie auf den ehemaligen kantonalen Denkmalpfleger, der – zwar widerstrebend – zu den baulichen Eingriffen eingewilligt hatte. Auch die städtische Baubehörde wird hiermit für ihre voreilige Bewilligung gemassregelt.
Ebenso steht die Verfahrensweise des Regierungsrates und des Rechtsdienstes in der Kritik. Die Stellungnahme der EKD datiert vom 15. Oktober. Am 18. Oktober verstarb der Beschwerdeführer. Doch der Beschluss des Regierungsrates, die Beschwerde abzuschreiben, erfolgte erst am 16. Dezember, also war der Inhalt der EKD-Stellungnahme längst bekannt.
Der Rechtsdienst verwehrte dem Rechtsvertreter ausserdem die Einsicht in die Stellungnahme und fragte direkt die Erben des Verstorbenen an, ob sie an der Beschwerde festhalten wollen.
«Es ist ein Lehrstück», sagt Jürg Raidt rückblickend zum ganzen Beschwerdefall, einerseits glücklich, andererseits darüber enttäuscht, dass Stadt und Kanton nicht in der Lage gewesen seien, die Sache in Ordnung zu bringen. Besonders schlecht kam bei ihm an, dass ihm der Kanton sogar mit einem Verfahren und der Kostenübernahme gedroht hat.
Die Arbeiten am Bahnhof beginnen laut Marti im April. Starbucks Coffee, Vital Punkt (Drogerie/Reformhaus), Brezelkönig und Café Suisse werden einziehen. Der Kiosk ins Bahnhofgebäude integriert werden.