Einbürgerung
Der Gemeinderat Wettingen als Schweizermacher?

Stimmberechtigte entscheiden am 8. März über eine Neuregelung der Einbürgerung. So könnte in Zukunft der Gemeinderat Wettingen über die Einbürgerungen entscheiden.

Dieter Minder
Drucken
Auch die Einwohner haben Mitspracherecht bei den Einbürgerungen. (Symbolbild)

Auch die Einwohner haben Mitspracherecht bei den Einbürgerungen. (Symbolbild)

Keystone

In der Wettinger Gemeindeordnung sollen die Pflichten des Gemeinderates um den Satz «Erteilung des Gemeindebürgerrechtes in allen Fällen» ergänzt werden. Sind die Stimmberechtigten am 8. März damit einverstanden, wird der Gemeinderat künftig über die Einbürgerungen entscheiden. Die Gemeinde reagiert mit der neuen Kompetenzregelung auf das seit 2014 geltende «Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht».

Stimmvolk darf mitentscheiden

Bisher lag die Kompetenz über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes bei den Gemeindeversammlungen oder den Einwohnerräten. Mit dem neuen Gesetz wurde den Gemeinden das Recht erteilt, diese an den Gemeinderat zu delegieren. Diese Regelung gilt bereits in Bremgarten Kaiseraugst, Muri, Niederlenz, Oberentfelden, Obersiggenthal, Schafisheim, Sins, Spreitenbach und Suhr. Jetzt will Wettingen nachziehen.

Den Anstoss dazu haben Leo Scherer (Wettigrüen), Alain Burger (SP) und Kristin Lamprecht (SP) mit einer Motion gegeben. Der Einwohnerrat hat diese am 4. September mit 36 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Nun präsentiert der Gemeinderat die entsprechende Vorlage: Am 8. März entscheiden die Stimmberechtigten.

Theoretisch hätte der Gemeinderat das Thema auch in eine weitergehende Revision der Gemeindeordnung einbetten können. Doch, so Vizeammann Antoinette Eckert: «Da es sich um eine bedeutende Teiländerung der Gemeindeordnung handelt, sollen die Stimmberechtigten separat darüber entscheiden.» Eckert ist für die Einbürgerungen zuständig und präsidiert die neunköpfige kommunale Einbürgerungskommission. Diese setzt sich aus Mitgliedern von BDP, EVP, CVP, FDP, SP und SVP zusammen. Im vergangenen Jahr behandelte die Einbürgerungskommission Wettingen 60 Dossiers.

SVP will Volk weiter einbeziehen

Trotz des neuen Prozederes sind die Einwohner nicht vom Einbürgerungsverfahren ausgeschlossen. Die Einbürgerungsgesuche werden in der Limmatwelle publiziert. «Bürgerinnen und Bürger können sich zu den Gesuchen mittels schriftlicher Eingabe äussern», sagt Eckert. «Wir klären allfällige Eingaben ab bevor das Verfahren, weiter geht.» Erst wenn diese abgeschlossen, die schriftlichen Tests getätigt sind und das Gespräch vor der Kommission stattgefunden hat, fällt die Kommission einen Entscheid und stellt den Antrag an den Gemeinderat.

Aus grundsätzlichen Erwägungen ist die SVP gegen Kompetenzverlagerungen von der Legislative zur Exekutive. «Wo immer möglich soll das Volk beziehungsweise der Einwohnerrat entscheiden», betont SVP-Einwohnerrat Hermann Steiner. Selber seit rund 20 Jahren Mitglied der Einbürgerungskommission sieht er hier eine Ausnahme: «Die Einbürgerung ist durch das Gesetz zum reinen Verwaltungsakt geworden.»

Zudem sei die Kompetenzübertragung auch ein Vertrauensbeweis an die Einbürgerungskommission. Diese hat bisher die Einbürgerungsanträge an den Einwohnerrat vorbereitet und wird sich künftig auch für den Gemeinderat vorbereiten. Und das Parlament, war, wie die Entscheide in den vielen Jahren zeigten, zufrieden mit den Entscheiden der Kommission. Der Einwohnerrat hatte dem Antrag zur Kompetenzverlagerung deutlich zugestimmt. 2014 hatte der Einwohnerrat insgesamt 79 Frauen und Männern das Bürgerrecht zugesichert.