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Das Bezirkgericht Baden beschäftigte sich mit einer ungewöhnlichen Angelegenheit. Vor der Einzelrichterin sass ein Familienvater.
Was Tina (alle Namen geändert) an einem Dienstag im Januar letzten Jahres widerfuhr, hat so tiefe Spuren hinterlassen, dass die 62-Jährige einen Psychologen aufsuchen musste. Passiert war es auf einem Spaziergang mit Clyde, einem ungarischen Hütehund der Rasse Mudi.
Es war etwa 17 Uhr, als ihnen der Labrador Alf mit Herrchen Mike (44) und dessen Sohn (10) entgegenkamen. Die zwei Vierbeiner – beide noch Teenager – waren sich früher auch schon begegnet. Sie habe, so Tina, ihren Clyde sofort angeleint und ihn – als Alf schnurstracks und bellend auf sie zulief – auf den Arm genommen.
Alf sei an ihr hochgesprungen, habe nach Clyde geschnappt, ihm eine Kralle an der hinteren linken Pfote ausgerissen, ihren kleinen Finger blutig gekratzt. «Dann bin ich auf dem Schneematsch ausgerutscht und hingefallen, Clyde lief erschrocken weg und über eine Strasse, auf der Gott sei Dank grad kein Auto unterwegs war.»
Auf dem Garagen-Vorplatz fand Tina ihren Liebling wieder: Er war nach Hause geflüchtet. Am anderen Tag erstattete sie bei der Polizei Anzeige. «Ich konnte das so nicht stehen lassen.» Knapp fünf Monate später war Mike ein Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz sowie mehrfache Übertretung des Aargauischen Hundegesetzes ins Haus geflattert. Was Alf getan, schlug seinem Herrchen mit einer Busse von 300 Franken plus Fr. 467.80 Gebühr und Auslagen zu Buche. Mike nahm sich eine Anwältin und erhob Einsprache.
So sass er denn vor Einzelrichterin Gabriella Fehr, die zunächst Tina als Auskunftsperson befragte. Haare, Blazer, Jeans, Stiefel – alles schwarz, das Gesicht blass, der Ausdruck kummervoll: Tina ist sichtlich immer noch leidend und der Gatte an ihrer Seite deutlich besorgt. Unmittelbar nach dem Vorfall habe sich Mike zwar nach ihrem Befinden erkundigt und habe später auch bei ihnen daheim vorgesprochen. «Ich hatte aber keine Lust, mit ihm zu reden.»
Während Tina bereits vor Clyde Mudis hatte, ist Alf für den zweifachen Familienvater Mike der erste Hund. Ein gutes halbes Jahr war er damals bei ihnen; seine Frau habe mit ihm eine Hundeschule besucht, doch auch er gehe regelmässig mit Alf spazieren.
«Aus meiner Sicht wollte er Clyde nur begrüssen. Gebellt hat er erst, als Tina ihn auf den Arm genommen und laut geschrien hat.» Nein, an Tina raufgesprungen sei er nicht. Warum er, so Richterin Fehr, seinen Hund nicht abgerufen habe. «Weil ich die Situation nicht als aggressiv empfunden habe.» Warum er gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben habe? «Ich bin beruflich viel unterwegs und wollte keinen Eintrag ins Strafregister.»
Mikes Verteidigerin, die Freisprüche von beiden Vorwürfen fordert, betonte, Alf sei gehorsam und gut sozialisiert: «Ein freundlicher und gutmütiger Familienhund.» Zweimal pro Woche werde er professionell betreut. «Die Betreuer loben das Verhalten von Alf in den höchsten Tönen», was die Anwältin mit Zitaten aus einem Schreiben der Betreuer untermauert.
Richterin Fehr spricht Mike der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz frei: «Es steht Aussage gegen Aussage im Raum, die Hunde können wir nicht befragen und mit 10 Jahren kann Mikes Sohn von Gesetzes wegen noch nicht als Zeuge vernommen werden. Mikes Schuld kann also nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden.» Allerdings hätte er Alf ebenfalls an die Leine nehmen oder zumindest zurückrufen müssen.
Da er dies unterliess, hat der 44-Jährige das Aargauische Hundegesetz missachtet und muss deshalb, laut Urteil, 100 Franken Busse bezahlen. Dazu gesellt sich die Hälfte der Gerichts- und der Anwaltskosten – die andere Hälfte geht zu Lasten des Staates. Tinas Zivilforderung in Höhe von Fr. 1113.90 verweist Fehr auf den Zivilweg. Allerdings gibt sie zu bedenken, dass dies einen ganz enormen juristischen Aufwand zur Folge habe.