Freienwil
Der lange Weg zum Pferdezentrum Bücklihof: «Wir sind daran sicher nicht ganz unschuldig»

Gegen das Pferdezentrum Bücklihof wurden bisher alle möglichen Rechtsmittel ergriffen, um den Bau zu verhindern. Deshalb benötigt es nun eine Fristverlängerung – und auch dafür das übliche Verfahren.

Claudia Laube
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Von einem Pferdezentrum mit nationaler Ausstrahlung ist Freienwil noch weit entfernt. Visualisierung/Stoos Architekten

Von einem Pferdezentrum mit nationaler Ausstrahlung ist Freienwil noch weit entfernt. Visualisierung/Stoos Architekten

zvg

2013 haben die Freienwiler Stimmbürger mit grosser Mehrheit eine Zonenänderung genehmigt, um dem Pferdezentrum Bücklihof den Weg zu ebnen. Sechs Jahre später ist ein Baustart für das geplante Pferde-«Kompetenzzentrum mit den Schwerpunkten Veterinärmedizin, Zucht, Forschung und Lehre», wie es im Gestaltungsplan «Bücklihof 2017» heisst, noch immer weit entfernt.

«Wir sind daran sicher nicht ganz unschuldig», gibt Dominik Burger von der Interessensgemeinschaft IG Bücklihof unumwunden zu. So wollten sie 2016 noch einmal die Nutzungsordnung anpassen lassen, um zum Projekt – neben obgenannten Schwerpunkten – noch den Bereich Sportmedizin hinzuzufügen. Dies, weil neben dem zuerst als «einzigartiges Projekt in der Deutschschweiz» versprechende Pferdezentrum zwischenzeitlich andere Zentren mit ähnlichem Zweck entstanden waren. Zudem wäre das Projekt flächenmässig noch etwas grösser geworden. Die «Neuauflage» sorgte jedoch für zehn Einwendungen.

Daraufhin entschloss sich die IG, wieder zum ursprünglichen Konzept der «Spezialzone Bücklihof» zurückzukehren, auf dem der Gestaltungsplan «Bücklihof 2017» basiert. Im Mitwirkungsverfahren dazu gingen wiederum Einwendungen ein. Mit den Einwendern konnte keine Einigung gefunden werden, schreibt die IG Bücklihof im Planungsbericht 2018: «Trotz stetigen Bemühungen gelang es nicht, einvernehmliche Lösungen zu finden.» Nach dem Abschluss des Einwendungsverfahrens übermittelte die Gemeinde den Gestaltungsplan an den Kanton zur Genehmigung, wo wiederum vier Beschwerden eingingen. Diese werden aktuell behandelt.

Die IG Bücklihof glaubt nicht mehr daran, dass die in der Spezialzone festgehaltene Frist, wonach «wesentliche Teile des Pferdehofs innert sieben Jahren realisiert werden müssten» – also bis spätestens 25. September 2020 – eingehalten werden kann. So schreibt sie im Planungsbericht, dass die Verlängerung um fünf Jahre auf den ersten Blick etwas lange erscheint, jedoch aufgrund der Erfahrungen im bisherigen Verfahrensverlauf nötig werden dürfte. Mit der Fristverlängerung soll vermieden werden, dass danach wieder die normalen Bestimmungen der Landwirtschaftszone gelten, also diejenigen Bestimmungen, die vor der Abstimmung 2013 galten.

Doch nur schon eine solche Fristverlängerung ist eine weitere Herausforderung, handelt es sich doch auch dabei um eine Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung (BNO). Und diese benötigt das übliche Prozedere, das im schweizerischen Raumplanungsgesetz (RPG) festgehalten ist: ein Mitwirkungsverfahren, eine kantonale Vorprüfung, eine öffentliche Auflage mit der Möglichkeit zur Einwendung, ein Beschluss an der Gemeindeversammlung, eine Publikation mit Beschwerdemöglichkeiten und ein Genehmigungsverfahren durch den Regierungsrat.

Die erste Etappe dieses Prozesses wird aktuell durchgeführt: Für das Mitwirkungsverfahren liegt noch bis zum 15. April der Antrag für die Teiländerung in der Gemeinde auf. Danach soll im Juni die öffentliche Auflage erfolgen und im November die Bevölkerung darüber abstimmen. Die Genehmigung durch den Regierungsrat wäre im April 2020 zu erwarten – wenn alles nach Plan läuft.

«Stillgelegte Oase»

Doch was, wenn auch bei diesem Antrag wiederum Einwendungen und Beschwerden eingehen und die Fristverlängerung bis zum 25. September 2020 noch nicht genehmigt wäre? «Eine Gemeinde hat in so einem Fall schon etwas Spielraum», erklärt der für die Regionalplanung Ost zuständige Kreisplaner Reto Candinas von der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt BVU. «Wichtig ist eine schnelle Behandlung der Einwendungsverfahren.» Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat und Genehmigung durch den Regierungsrat sei eine Vorlage rechtskräftig, auch wenn eine Partei die Vorlage an das Verwaltungsgericht weiterzieht. «Eine Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn und so weit das Gericht sie gewährt», so Candinas.

Sollte es mit der Fristverlängerung klappen, die fünf Jahre aber trotzdem nicht reichen, könnte wiederum eine Fristverlängerung beantragt werden. «Das ist aber nicht grenzenlos möglich», sagt Candinas. «Gemäss Artikel 15 des RPG ist auf jeden Fall eine maximale Frist von 15 Jahren gegeben.»

Dominik Burger ist zuversichtlich, dass es mit der Fristverlängerung klappt und das Pferdezentrum eines Tages gebaut werden kann: «Wir haben Zeit», sagt er mit einem Augenzwinkern. «Es wäre einfach schön, wenn wir die Entstehung des Pferdezentrums noch erleben dürften.» Die Umnutzung der heute «stillgelegten Oase», wie er den Bücklihof liebevoll nennt, werde ein nachhaltiger Gewinn für Freienwil sein.