Spreitenbach
Der zweite Versuch für die Sackgebühr

Letztes Jahr wiesen die Stimmbürger das neue Abfallreglement zurück. Nun wurde es überarbeitet

Anja Zingg
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Spreitenbach ist die einzige Gemeinde im Aargau, die noch keine Sackgebühr eingeführt hat. (Themenbild)

Spreitenbach ist die einzige Gemeinde im Aargau, die noch keine Sackgebühr eingeführt hat. (Themenbild)

Aargauer Zeitung

Der Gemeinderat Spreitenbach hat ein neues Abfallentsorgungsreglement entworfen, nachdem im November die Erneuerung des Reglements an der Einwohnergemeindeversammlung abgewiesen worden war. Es ist der zweite Versuch des Gemeinderates, eine Sackgebühr einzuführen. Gescheitert war das Reglement an zu hohen Gebühren und dem Fehlen von Einzelleerungen von Grüngutcontainern.

In Spreitenbach zahlen die Bewohner für ihren Abfall derzeit noch Jahresgebühren. Wer in einer Wohnung mit 3,5 Zimmern oder mehr wohnt, zahlt 275 Franken. Bei kleineren Wohnungen sind es 180 Franken jährlich. Spreitenbach ist die letze Gemeinde im Aargau, die noch keine Sackgebühr eingeführt hat.

Abfall verursachergerecht entsorgen

Dies wird sich ändern: Seit einem Bundesgerichtsentscheid von 2011 müssen Gemeinden den Abfall verursachergerecht entsorgen. Das heisst, wer mehr Abfall produziert, muss mehr bezahlen.

«Es gab für uns eigentlich zwei mögliche Lösungen», sagt der Gemeindepräsident Valentin Schmid (FDP). «Entweder wir haben eine höhere Grundgebühr, dafür sind die Sackgebühren tiefer. Oder umgekehrt: Je weniger Grundgebühr bezahlt wird, desto mehr zahlen die Einwohner pro Sack.»

Diese zwei Vorschläge wurden zur Vernehmlassung den Ortsparteien sowie der Finanz- und der Geschäftsprüfungskommission abgegeben. «Danach befanden wir uns in einer Pattsituation. Es konnte keine einheitliche Lösung gefunden werden», sagt Schmid.

Tiefere Grund- und höhere Sackgebühren

Der Gemeinderat hat sich jetzt für die Variante mit tieferen Grundgebühren und höheren Sackgebühren entschieden. Die Grundgebühr pro Haushalt und pro Jahr soll gemäss neuer Verordnung bei 70 Franken liegen.

In der abgelehnten Verordnung vom letzten Jahr war die Grundgebühr bei 75 Franken angesetzt und die Sackgebühr bei 2 Franken. In der neuen Verordnung beträgt diese 1.90 Franken. Wie auch in anderen Gemeinden üblich, lässt das Reglement einen gewissen Spielraum bei den Gebühren zu.

Die Einzelleerung von Grüngutcontainern wurde neu ins Reglement aufgenommen. Die Bewohner können eine Jahresvignette für ihren Grüncontainer kaufen. Ein Container mit 140 Liter Fassvermögen kostet 60 Franken. Er wird jede Woche einmal geleert. Egal, ob er voll ist oder nicht.

Zunahme von Littering erwartet

Mit der Einzelmarke wird auf die Bedürfnisse derjenigen eingegangen, die nicht regelmässig, oder zu bestimmten Jahreszeiten mehr Grünabfall haben. «Wenn jemand im Sommer zwei Container füllt, sonst aber nur einen hat, soll er nicht eine Jahresvignette kaufen müssen. Darum die Einzelmarke», sagt Schmid. Je nach Containergrösse wird eine bis drei Marken benötigt, auch dies ist in der Abfallverordnung festgehalten.

Da der Gemeinderat damit rechnet, dass das Littering bei der Einführung von Sackgebühren zunehmen wird, wollte er letztes Jahr das Stellenpensum der Abfallentsorgung im ersten Vorschlag von 50 auf 100 Prozent erhöhen. Dies wurde gestrichen. Beibehalten will der Gemeinderat den Antrag für die Anschaffung eines Kleintransporters für die Abfallentsorgung.

Dank ihm soll die effiziente Abfallbewirtschaftung gewährleistet werden. Über die Anschaffung des Kleintransporters entscheidet das Spreitenbacher Stimmvolk im neuen Budget, welches ebenfalls an der Gemeindeversammlung Ende November zur Genehmigung vorgelegt wird.

Gemeinderat nicht unter Druck

Das neue Reglement wird den Bewohnern von Spreitenbach an der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November zur Genehmigung unterbreitet. Im Falle einer Annahme wird es voraussichtlich im Oktober 2019 umgesetzt werden.

Und wenn es nicht angenommen wird? Der Gemeindepräsident fühlt sich nicht unter Druck gesetzt: «Wir sind vielleicht die letzte Gemeinde im Aargau, die noch keine Sackgebühr hat. Aber in der Romandie und auch im Tessin gibt es noch andere Gemeinde, die die Sackgebühr noch nicht eingeführt haben. Wir sind sicher nicht die letzte Gemeinde der Schweiz.»