Gebenstorf
Die Christbäume dürfen wieder brennen

Der Gemeinderat hat das Verbot aufgehoben. Allerdings hat der Kanton nach wie vor Bedenken.

Christine Fürst
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Die Christbäume dürfen wieder brennen

Die Christbäume dürfen wieder brennen

Hat Gebenstorf nun einen Weg gefunden, Christbäume ohne Schadstoffemissionen zu verbrennen? Denn die Gemeinde hat aus ökologischen Gründen vor ein paar Jahren das öffentliche Verbrennen der ausgedienten Weihnachtsbäume verboten, nun soll das Feuer am 7. Januar 2011 aber wieder lodern.

Die Feuerwehrvereinigung Geissli hatte jeweils einen Anlass beim Schützenhaus Schächli durchgeführt und die Bevölkerung zum Wurstbräteln am Christbaum-Feuer eingeladen. Nach dem Verbot wurden die Würste anstatt am Feuer auf einem Grill gebraten und die Christbäume der Grünabfuhr übergeben.

Auf Antrag der Feuerwehrvereinigung und aufgrund vieler Stimmen aus der Bevölkerung hat der Gemeinderat Gebenstorf die Lage neu beurteilt. Die Feuerwehrvereinigung Geissli vertrat die Meinung, dass das Christbaumverbrennen die Zuschauer begeistere und den Anlass attraktiver mache. Der Gemeinderat schloss sich dieser Meinung an und hob das Verbot auf.

Von der Bevölkerung gefordert

Dafür hat Gemeinderätin Renate Meier, unter anderem zuständig für das Ressort Umweltschutz, folgende Gründe: Das Christbaumverbrennen sei eine Tradition, die die Bevölkerung schätze und auch wieder gefordert habe. Zudem vergleicht sie das Christbaumverbrennen mit den Schadstoffemissionen aus Feuerwerken und Höhenfeuern. Die Gemeinde hat neben diesem Anlass auch das Höhenfeuer am 1. August und das Feuer während der Waldreinigung wieder erlaubt.

Das Christbaum-Feuer kann in Gebenstorf jährlich wieder durchgeführt werden. «Wir behalten uns vor, aus meteorologischen Gründen, beispielsweise bei einer zu hohen Feinstaubbelastung, ein Verbot des Feuers zu veranlassen», sagt Gemeinderätin Meier.

Bäume sind keineswegs trocken

Der Kanton unternimmt verschiedenste Massnahmen, um die Schadstoffe in der Luft zu reduzieren. Deshalb hat die Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt 2008 ein Merkblatt zum Verbrennen der Weihnachtsbäume herausgegeben. Integriert ist die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes: «Natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle ausserhalb von Anlagen können nur verbrannt werden, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht» (Art. 26b Abs. 1 LRV). Dies trifft laut Heinrich Zumoberhaus, Sektionsleiter Luft und Lärm der Abteilung für Umwelt, bei den Christbäumen im Januar noch nicht zu. «Das Holz muss mindestens ein bis zwei Jahre gelagert werden, dass es richtig trocken ist», sagt Zumoberhaus. Die Weihnachtsbäume scheinen zwar dürr und trocken im Januar, doch auf den inneren Stamm treffe das sicher noch nicht zu.

Deshalb kann der Gemeinderat auf den Absatz zwei zurückgreifen. Dieser besagt, dass im Einzelfall das Verbrennen von nicht ganz trockenem Holz bewilligt werden kann, wenn ein überwiegendes Interesse besteht und keine übermässigen Immissionen entstehen. «Das Christbaumverbrennen ist eine Sache, die nicht viel bringt und viel Luftverschmutzung verursacht», sagt Zumoberhaus. Zudem entstünden so
oder so übermässige Immissionen: «Grundsätzlich raucht das Feuer sowieso, und sobald es raucht, entstehen übermässige Immissionen.» Zudem ist es verboten, natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle in Wohngebieten zu verbrennen.

Auch in Neuenhof will im Januar die Clausgesellschaft Bäume verbrennen. «Es sind zwar viele kleine Umweltbelastungen, am Schluss ergeben sie aber eine grosse», sagt Zumoberhaus dazu. Seine Alternative: Die Christbäume shreddern und kompostieren oder im Garten weiterverwenden.Kommentar rechts