Region
Die neuen Asyl-Quoten bringen gleich vier Badener Gemeinden in Not

Nach der Zuweisungsverfügung des Kantons sind rasche Lösungen gefragt – doch auf lange Sicht reicht das nicht. Gemeinden wie Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Stetten und Würenlos sind besonders herausgefordert.

Carla Stampfli
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Reges Interesse: Die Gemeinde Würenlos orientierte am Mittwoch, wie sie die 22 zugewiesenen Asylsuchenden unterbringt.

Reges Interesse: Die Gemeinde Würenlos orientierte am Mittwoch, wie sie die 22 zugewiesenen Asylsuchenden unterbringt.

Sandra Ardizzone

Damit haben die Gemeinden Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Stetten und Würenlos nicht gerechnet: Dass sie vom Kanton eine Zuweisungsverfügung erhalten und innert kurzer Zeit zusätzliche Asylsuchende aufnehmen müssen. Zwischen 8 und 22 Personen sind es pro Gemeinde. Das bringt sie in Bedrängnis – oder wie es Niederrohrdorfs Gemeinderätin und Sozialvorsteherin Martina Egger (SVP) auf den Punkt bringt: «Wir sind im Zugzwang.»

Die Gemeinde am Rohrdorferberg muss zusätzlich 9 Asylsuchende aufnehmen. Doch so einfach das nicht: Man habe, sagt Egger, wie viele andere Gemeinden auch, keine Räumlichkeiten parat, um Asylsuchende aufzunehmen. «Deshalb werden wir wohl oder übel die Ersatzabgabe von 110 Franken pro Tag und Asylsuchenden bezahlen, bis wir eine Alternative gefunden haben.» Dabei hatte man doch mit dem «Asylverbund Neuenhof» eine gute Lösung gefunden, sagt sie.

Zur Erinnerung: Niederrohrdorf, Ehrendingen, Killwangen, Oberrohrdorf, Neuenhof, Stetten und Würenlos arbeiten seit einem Jahr bei der Unterbringung von Asylsuchenden zusammen. Jedoch werden neuerdings die in der kantonalen Unterkunft in Neuenhof einquartierten Asylsuchenden nicht mehr dem Verbund zugerechnet, sondern nur noch der Standortgemeinde Neuenhof: Deshalb erfüllen nicht mehr alle sieben Verbundsgemeinden ihre Aufnahmepflicht.

Ist zweiter Container möglich?

Niederrohrdorf klärt derzeit ab, ob ein zweiter Container an die bereits bestehende Einheit angeschlossen werden kann, in der eine vierköpfige Familie wohnt. «Das ist die schnellstmöglich realisierbare Lösung, die für uns infrage kommt», sagt Egger. Die Kosten dafür seien bereits ins Budget 2017 aufgenommen worden.

In Oberrohrdorf hingegen sind keine Container nötig. «Wir haben Glück gehabt», sagt Gemeinderat und Sozialvorsteher Thomas Heimgartner (CVP). Konkret: Ein Liegenschaftsbesitzer hat der Gemeinde ein Einfamilienhaus für die Unterbringung von 17 Asylsuchenden zur Verfügung gestellt. Noch seien einige kleinere Sanierungsarbeiten durchzuführen, doch ab kommenden Monat könnten die ersten Personen einziehen, so Heimgartner. Bis Ende November werde das Einfamilienhaus, das 20 Personen Platz bietet, komplett bezogen sein. Obwohl die Gemeinde dadurch keine Ersatzabgaben zu leisten hat, muss Oberrohrdorf nach einer langfristigen Lösung suchen. Denn: «Auf dem Areal ist ein Bauprojekt geplant. Unser Vertrag ist nur auf ein Jahr befristet.» Die Gemeinde zeigt sich dennoch erleichtert. «Ohne diesen Zufallstreffer hätte uns die Zuweisungsverfügung komplett auf dem falschen Fuss erwischt», sagt Heimgartner. Auch, weil die Gemeinde kaum mehr freie Flächen hat, etwa um Container aufzustellen.

Wie Stetten die 8 Asylsuchenden, die der Gemeinde zugewiesen wurden, unterbringt, ist noch offen. Gestern streckte der Gemeinderat die Köpfe zusammen.

Versuchen, das Beste zu machen

Im Gegensatz zu Niederrohrdorf und Oberrohrdorf bringt Würenlos die 22 zusätzlichen Asylsuchenden in der Zivilschutzanlage unter. Anlässlich einer Informationsveranstaltung am Mittwochabend orientierte die Gemeinde die Bevölkerung. Dabei waren die Ängste und Bedenken spürbar. Er sei sich bewusst, sagte Vizeammann Anton Möckel an jenem Abend, dass niemand «hurra» schreien wird, «doch wir wollen aus einer Zwangssituation und mit beschränkten Mitteln das Beste machen.»

Die vier Verbundsgemeinden, die eine Zuweisungsverfügung erhalten haben, nehmen den Entscheid des Kantons nicht einfach so hin. Man sei sehr verärgert, sagt Niederrohrdorfs Gemeinderätin Martina Egger. Die Gemeinde werde auf alle Fälle eine Beschwerde einreichen.