Der Gemeinderat beantragt, das Elternbeitragsreglement ausser Kraft zu setzen, um den Bereich der Elternbeiträge von Betreuungsverhältnissen von Schulkindern zu erweitern.
Die Gemeinde Wettingen arbeitet mit Baden, Ennetbaden und Obersiggenthal im «Krippenpool Gemeinden Region Baden» zusammen. Damit wird die Subventionierung von Betreuungsverhältnissen in Kinderkrippen geregelt. Die Tarifordnung des Krippenpools erlaubt es, dass jede Gemeinde ein eigenständiges Tarifblatt beschliessen kann, in dem die Elterntarife für die familienergänzende Kinderbetreuung festgelegt werden. Im Gegensatz zu den anderen Gemeinden hat Wettingen darin nur die geltenden Tarifbestimmungen von Kindern im Vorschulalter integriert. Wie die Betreuungsverhältnisse von Schulkindern subventioniert werden, ist im separaten Elternbeitragsreglement (EBR Wettingen) festgehalten.
Nun beantragt der Gemeinderat dem Einwohnerrat, das EBR auf 31. Juli ausser Kraft zu setzen – und das Tarifblatt der Tarifordnung des Krippenpools um den Bereich der Elternbeiträge von Betreuungsverhältnissen von Schulkindern zu erweitern. Der Gemeinderat möchte insbesondere aus verwaltungsökonomischen Überlegungen die Tarife für subventionierte Eltern, deren Kinder in Kinderkrippen, Tagesstrukturen und Tagesfamilien betreut werden, in einer einzigen Tarifordnung zusammenfassen, heisst es im Antrag. Ob die Tarife angepasst werden, ist noch nicht klar. Erst brauche es einen formalen Akt, mit dem das Reglement ausser Kraft gesetzt werde, sagt Gemeindeammann Roland Kuster (CVP). Danach könnten die Beiträge diskutiert werden. (az)