Wettingen
Diese Gebäude bekommen in Wettingen Schutzstatus

Das Rathaus, die Punkthochhäuser, das Kinderheim: Sie gehören neu zu den schützenswerten Bauten.

Sabina Galbiati
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Diese Gebäude bekommen in Wettingen Schutzstatus
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Das Rathaus wurde in den 1950er-Jahren mitten im Niemandsland gebaut. Der Ratsaal im 5. Stock existierte bereits, als es den Einwohnerrat gar noch nicht gab.
Das Pfarrzentrum St. Anton wurde Anfang der 1970er-Jahre gebaut. Es nimmt jedoch durch seine Fassadengestaltung die Architektur der 1980er-Jahre vorweg.
Das vom Zürcher Architekten René Oswald entworfene «Haus zum Hobel» ist ein architektonischer Zeuge der frühen Wohn- und Geschäftshausarchitektur Wettingens.
Mit seinen Bauten, Plätzen und Wegen wirkt das vom Architekten Peter Deucher entworfene Kinderheim Klösterli wie ein kleines Dorf und ist siedlungs- und sozialhistorisch bedeutsam.

Diese Gebäude bekommen in Wettingen Schutzstatus

zvg

Für das Pfyfferhuus kommt die Hilfe zwar zu spät: Das 1905 erbaute Haus an der Bahnhofstrasse 1 wurde 2013 abgerissen.

Es war jedoch Auslöser für die Überarbeitung und Erweiterung des Wettinger Bauinventars. Dieses listet Bauten auf, die für das Dorf geschichtlich wichtig sind und solche, die das Ortsbild prägen.

Mit einer Teiländerung des Nutzungsplans sollen die Bauten besser gesichert und geschützt werden.

Neu führt das Bauinventar auch Bauten aus der Zeit von 1920 bis 1980 – just jene Epoche der Hauptsiedlungsentwicklung in Wettingen.

Mit der Überarbeitung des Inventars ist die Zahl von bisher 74 auf 95 angestiegen.

Wobei nicht einfach 21 Objekte hinzugefügt, sondern einzelne Bauten auch gestrichen wurden.

Berücksichtigt wurden Bauobjekte, die kunst-, architektur- und lokalgeschichtlich wichtig sind. Die kantonale Denkmalpflege hat die Objektliste der schützenswerten Bauten bis ins Jahr 1920 überarbeitet und erweitert.

Für die Objekte aus der Zeit von 1920 bis 1980 und die Ensemble-Bauten wurde die Denkmalpflege-Firma Vestigia aus Zürich beauftragt. Begleitet wurde die Inventarisierung durch Fachleute von Kanton und Gemeinde.

Bauboom in der Nachkriegszeit

Die neueren Schutzobjekte, die nach 1920 gebaut wurden, sind grösstenteils im Besitz der öffentlichen Hand.

So etwa das Rathaus, das Ende der 1950er-Jahre gebaut wurde. Mit dem grosszügigen Rathausplatz prägt das Gebäude wesentlich das Ortsbild des Nachkriegs-Wettingens, liest man im Inventarbeschrieb.

Die Gemeinde entwickelte sich seit Kriegsende sprunghaft zur grössten im Aargau. Das sechsstöckige Gebäude entstand aber damals noch mitten im Niemandsland. Visionär war nicht nur die Grösse des Rathauses: Der Ratssaal im fünften Stock wurde bereits eingerichtet, bevor der Einwohnerrat überhaupt existierte.

Nebst dem Rathaus wurden unter anderem das Kirchengemeindehaus St. Anton, die Turnhalle Zehntenhof, das «Haus zum Hobel» und das 11-stöckige Scheibenhochhaus an der Zentralstrasse in die Liste aufgenommen.

Bei den Ensembles sind unter anderem die Bezirksschule und natürlich die drei Turmhochhäuser an der Alberich-Zwyssig-Strasse/Zentralstrasse neu auf der Liste. Im Zuge der Nachkriegsentwicklung planten die Gemeindebehörden damals die Verlegung des neuen Gemeindezentrums an die dortige Kreuzung. So entstanden Anfang der 60er-Jahre die 19-geschossigen Turmhochhäuser. Heute noch dominieren sie das Dorfbild von Wettingen.

Kinderheim mit Pioniercharakter

Auch das Kinderheim Klösterli an der Empertstrasse ist als Ensemblebau neu auf der Liste der schützenswerten Objekte.

Es wurde 1963 im Auftrag der Stiftung «Kinderheim Klösterli Mariae Krönung» erstellt und 1965 eingeweiht.

Die Entstehung des Heims geht bis ins Jahr 1869 zurück, als im aufgehobenen Kloster Mariae Krönung in Baden von den Familien Rohn und Borsinger die Armenerziehungsanstalt gegründet wurde. 1964 zog das Heim nach Wettingen um.

Mit dem Umzug entstand auch die vom Badener Architekten Peter Deucher konzipierte pionierhafte Anlage des Heims. Heute noch weitgehend bauzeitlich erhalten, ist das Kinderheim Klösterli siedlungs- und sozialhistorisch sowie architektonisch bedeutsam, wie dem Inventarbeschrieb zu entnehmen ist.

Bei Bauabsicht gilt Meldepflicht

Bauten wie das Kinderheim oder das Rathaus sollen mit der Teiländerung des Nutzungsplans unter einen höheren Schutzgrad gestellt werden.

Im Gegensatz dazu sollen die Turmhochhäuser wie auch das Scheibenhochhaus und das «Haus zum Hobel» unter Meldepflicht gestellt werden.

Will heissen: Die Bauten sind im Bauzonenplan verzeichnet. Die konkreten Rahmenbedingungen für Bauvorhaben werden im Einzelfall im Rahmen des Baugesuchverfahrens festgelegt.

So dürften beispielsweise für Objekte mit hohem Öffentlichkeitsgrad und weiter, räumlicher Ausstrahlung stärkere Rahmenbedingungen gelten. Ein Ersatzneubau wird in jedem Fall eine mindestens gleichwertige Qualität aufweisen müssen wie das Inventarobjekt. Insgesamt sollen künftig 35 Objekte der Meldepflicht unterstehen.

Stand des Projekts

Nun hat der Gemeinderat sein Dossier mit der Inventarliste und der überarbeiteten Nutzungsplanung der Schutzobjekte dem Kanton zur Vorprüfung abgeliefert.

Im Anschluss daran erfolgt in der zweiten Hälfte des Jahres die öffentliche Mitwirkung.

In dieser kann jedermann seine Anliegen einbringen. Die öffentliche Auflage, bei der nur noch direkt Betroffene mit schutzwürdigen Interessen einwendungsberechtigt sind, wird im kommenden Jahr erfolgen. Danach entscheidet der Einwohnerrat über die Teiländerung der Nutzungsplanung für die Schutzobjekte.

Damit bis dahin kein Haus, dessen Substanz geschützt werden soll, abgerissen oder in eine falsche Richtung saniert wird, erlässt der Gemeinderat für die Dauer der Teiländerung eine Planungszone.

Bewilligungen für Bauten und Anlagen in dieser Zone dürfen nur dann erlassen werden, wenn sie die Verwirklichung der neuen Pläne nicht erschweren.

Die Planungszone wird für längstens fünf Jahre gelten. Sie liegt derzeit noch bis 31. Mai im Rathaus auf. Einwendungen erheben kann, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse geltend macht.