Bezirk Baden
Drei Kandidaten, zehn Fragen: Warum wollen Sie Gerichtspräsident werden?

Diese drei Kandidatinnen und Kandidaten wollen am 10. Februar Gerichtspräsident am Badener Bezirksgericht werden. Wer sind sie – und wie ticken sie?

Martin Rupf
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Drei Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des Gerichtspräsidenten.
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Nadine Hagenstein (GLP): Die 36-jährige Juristin wohnt in Bergdietikon. Sie arbeit zurzeit im Geschäftsbereich Enforcement der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma. 1. Wahlgang: 6068 Stimmen
Christian Bolleter (EVP): Der 41-jährige Jurist wohnt mit seiner Familie in Ennetbaden. Seit 2009 ist er Ersatzrichter am Aargauer Verwaltungsgericht und Gerichtsschreiber Obergericht. 1. Wahlgang: 10718 Stimmen
Christian Fischbacher (SP): Der 39-jährige Jurist lebt mit seiner Familie in Baden. Bis Ende 2018 vollamtlicher Ersatzbezirksrichter, gegenwärtig leitende Funktion in der kantonalen Verwaltung. 1. Wahlgang: 6325 Stimmen

Drei Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des Gerichtspräsidenten.

Zur Verfügung gestellt

Recht und Gerechtigkeit sind nicht dasselbe. Ihr Kommentar dazu?

Nadine Hagenstein: Das ist auf den ersten Blick erstaunlich, trifft aber zu. Das Recht verstehe ich als Summe von Gesetzesregeln, die das Gericht anzuwenden hat. Es bildet den Rahmen der Rechtsprechung. Gerechtigkeit ist die persönliche Empfindung jeder einzelnen Person. Aus diesem Grund wird auch nicht jedes juristisch einwandfreie Urteil als gerecht empfunden. Im besten Fall kann ich als Richterin beiden Ansprüchen gerecht werden und ein juristisch korrektes Urteil sprechen, das die Beteiligten als fair empfinden.

Christian Bolleter: Letztlich ist dies eine philosophische Frage. Aber ja, es ist so, dass sich Recht und Gerechtigkeit nicht immer decken, wie mir meine Erfahrung und die tägliche Arbeit an den Gerichten im Kanton Aargau zeigt. Das Ziel für den Richter ist es natürlich stets, der Gerechtigkeit und der Wahrheit so nahe wie möglich zu kommen. Wenn aber zum Beispiel Aussage gegen Aussage steht, ist dies nicht immer einfach. Als Richter muss ich in einer solchen Situation umso vertieftere Abklärungen vornehmen.

Christian Fischbacher: Recht ist der Versuch der Menschen, Gerechtigkeit in Regeln festzuhalten. Das gelingt oft, aber nicht immer perfekt. Das Recht setzt die Schranken, in denen es die Aufgabe des Richters ist, möglichst gerechte Urteile zu fällen und Lösungen zu finden. Als Gerichtspräsident will ich das Recht mit gesundem Menschenverstand, fair und nachvollziehbar anwenden.

Befürworten Sie eine härtere Gangart bei Raserdelikten?

Nadine Hagenstein: Statistisch gab es in den letzten drei Jahren jährlich rund 400 Verurteilungen in der Schweiz. Das Gesetz wird also angewendet. Der Gesetzgeber gibt die Strafe vor. Gesetze zu ändern, ist seine Sache. Als Richterin ist das Gesetz meine Leitplanke. Persönlich sehe ich punkto Sicherheit dringenderen Handlungsbedarf beim Schutz von (Polizei-)Beamten vor ungerechtfertigten Übergriffen.

Christian Bolleter: Der Gesetzgeber hat im Strassenverkehrsgesetz im Jahr 2013 eine Verschärfung beschlossen und bei «Raserdelikten» eine Mindeststrafe von einem Jahr festgeschrieben. Maximal darf die Strafe vier Jahre betragen. Für «milde» Urteile besteht somit vom Gesetz her kein Raum mehr. Ich halte den geltenden Strafrahmen für die klar definierten «Raserdelikte» angemessen und richtig.

Christian Fischbacher: Die Gesetzgebung bei Raserdelikten ist bereits sehr streng. Eine weitere Verschärfung bringt wenig. Es genügt, den Strafrahmen auszuschöpfen. Die Strafe steht in diesen Fällen ohnehin nicht im Vordergrund. Sehr viel einschneidender wirken die Administrativmassnahmen, namentlich der Führerausweisentzug.

Was sagen Sie zur lebenslänglichen Verwahrung?

Nadine Hagenstein: Als Richterin prüfe ich die Voraussetzungen im konkreten Fall. Sind sie erfüllt, ist die lebenslängliche Verwahrung anzuordnen. Ich erachte es aber als heikel, das Gesetz wegen eines Einzelfalls zu ändern, weil damit eine Sicherheit suggeriert wird, die leider niemand, auch nicht Richter oder Gutachter umfassend gewährleisten können.

Christian Bolleter: Ein lebenslänglicher Freiheitsentzug ist zum Schutz der Öffentlichkeit vor extrem gefährlichen Straftätern dort sinnvoll, wo ihn das Gesetz vorsieht und wenn alle Voraussetzungen dafür gegeben sind. Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage und der Rechtsprechung des Bundesgerichts kann die lebenslängliche Verwahrung nur sehr selten angeordnet werden.

Christian Fischbacher: Nachdem das Volk die lebenslängliche Verwahrung gefordert hat, sollte sie auch angeordnet werden können. Die jetzige Situation ist unbefriedigend. Aber auch eine ordentlich verwahrte Person hat heutzutage kaum realistische Chancen, zu Lebzeiten aus der Verwahrung entlassen zu werden. Das Wichtigste, der Schutz der Bevölkerung, ist also trotzdem gewährleistet.

Im Frühling 2014 wurde die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» vom Schweizer Volk angenommen. Richtig aus Ihrer Sicht?

Nadine Hagenstein: Der Wunsch der Bevölkerung nach Schutz von Kindern ist zwar völlig nachvollziehbar. Die daraus resultierenden Berufsverbote stellen aber kein Allheilmittel gegen den Rückfall von Tätern dar, weil sich diese trotzdem im öffentlichen Raum bewegen können.

Christian Bolleter: Ich erachte es als wichtig und richtig, dass die Kinder – als schwächste Glieder unserer Gesellschaft – vor pädophilen Straftätern geschützt werden. Es ist erwiesen, dass die Rückfallgefahr bei solchen Delikten sehr gross ist.

Christian Fischbacher: Ja. Der Schutz der Kinder ist mir ein sehr grosses Anliegen. Ihr Recht auf Sicherheit wiegt höher als das Recht, einen bestimmten Beruf ausüben zu dürfen.

Juristen pflegen zuweilen eine eigene Sprache. Verstehen und sprechen Sie die Sprache des Volkes?

Nadine Hagenstein: Juristensprache verständlich zu machen, war sehr wichtig für meine Anwaltstätigkeit. So konnte ich vielen Klienten helfen, ihre Situation im Verfahren oder bei Verhandlungen besser einzuschätzen. Diese «Dolmetscherfähigkeit» ist zentral. Wer von einem Urteil betroffen ist, muss verstehen, weshalb was entschieden wird und was es für ihn bedeutet. Eine auch für Nicht-Juristen verständliche Sprache können Sie von mir erwarten.

Christian Bolleter: Ja, klar. Ich stehe als Vater von drei Kindern mitten im Leben, bin umgänglich und bewege mich häufig ausserhalb der Juristenkreise. Ich habe ein Gespür für die Menschen und weiss, wie ich juristische Sachverhalte und gesetzliche Regeln einfach und nachvollziehbar erklären kann. Eine verständliche Rechtsprechung ist für mich absolut zentral, auch mit Blick auf das Vertrauen der Bevölkerung in die Gerichte und die Akzeptanz ihrer Urteile.

Christian Fischbacher: Viele Menschen landen vor Gericht, weil sie untereinander nicht dieselbe Sprache sprechen und deshalb ihre Probleme nicht selbst lösen können. Als Richter ist es meine Aufgabe, diese Sprachbarrieren abzubauen. Es gehört auch zu den Aufgaben eines Gerichtspräsidenten, dass die gefällten Urteile und die Gründe dafür verstanden werden. Es ist mir wichtig, mich mündlich und schriftlich verständlich und klar auszudrücken.

Sind Sie in Ihrem Leben je einmal deliktisch gewesen? Wenn ja, was haben Sie auf dem Kerbholz?

Nadine Hagenstein: Am 25. Mai 2018 um 19.15 Uhr hatte ich auf einem Parkplatz in Spreitenbach die Parkscheibe nicht angebracht und deshalb eine Busse von 40 Franken bezahlen müssen. Und eine Busse über 20 Franken, weil ich auf der Autobahn 1 km/h zu schnell gefahren war.

Christian Bolleter: Mein Strafregisterauszug ist selbstverständlich blank. Wenn ich darüber hinaus aber auf die letzten Jahre zurückblicke, muss ich eingestehen, dass ich auch schon Parkbussen erhalten habe. Das kann auch einem Richter passieren.

Christian Fischbacher: Ich kann nicht garantieren, noch nie bei rot über den Fussgängerstreifen gehuscht zu sein.

Ihre grösste Schwäche, Ihre grösste Stärke?

Nadine Hagenstein: Ich gehe unbefangen auf andere zu, bin engagiert, fokussiert und bringe die Dinge gern auf den Punkt. Letzteres ist auch meine Schwäche, weil nicht alle Menschen direkte Kommunikation gewohnt sind bzw. mit ihr umgehen können.

Christian Bolleter: Grösste Stärke ist meine Kompetenz: Ich verstehe rechtliche Fragen im Detail, denke vernetzt und arbeite effizient und praxisnah. Grösste Schwäche: Ich verliere nicht gerne auf dem Tennisplatz, denn dann muss ich den ganzen Platz wischen.

Christian Fischbacher: Ich bin auch letztes Jahr keinen Halbmarathon gelaufen und ich habe ein ziemlich schlechtes Namensgedächtnis. Meine grösste Stärke ist wohl meine unerschöpfliche Neugierde. Ich finde mich schnell in neuen Situationen zurecht.

Wie gehen Sie damit um, einen Menschen für mehrere Jahre hinter Gitter stecken zu müssen?

Nadine Hagenstein: Wir treffen täglich ca. 20'000 Entscheidungen, manche blitzschnell und ohne Hintergrundwissen. Als Richterin habe ich den Vorteil, dass ich viele Angaben erhalte: DNA-Analysen, Atemalkoholproben, Einvernahmeprotokolle usw. Mehrjährige Freiheitsstrafen hat zudem ein Fünfergremium auszusprechen. Komme ich aufgrund sämtlicher Beweise zum Schluss, dass eine mehrjährige Freiheitsstrafe gerechtfertigt ist, stehe ich zu dieser Ansicht.

Christian Bolleter: Aus meiner Tätigkeit als Ersatzrichter bin ich mir der grossen Verantwortung, die mit dem Richteramt verbunden ist, sehr bewusst. Ich würde nie Urteile mit weitreichenden Konsequenzen für die Betroffenen leichtfertig aussprechen. Sind jedoch die Voraussetzungen für eine unbedingte Freiheitsstrafe erfüllt, ist eine solche Strafe unumgänglich. Denn für mich ist es zentral, unsere Gesellschaft vor Straftätern zu schützen.

Christian Fischbacher: Wenn man sorgfältig und gewissenhaft abwägt, fällt es nicht mehr schwer, bei schwerem Verschulden auch hohe Freiheitsstrafen auszusprechen. Das gehört zum Job.

Ihr grosses Kino-Richter Vorbild bzw. Ihr Lieblings-Justiz-Film?

Nadine Hagenstein: «Zwielicht» (1996) handelt von einem wegen Mordes angeklagten Jugendlichen, der allen gegenüber vortäuscht, an einer gespaltenen Persönlichkeit zu leiden und deswegen freikommt, obschon er den Mord vorsätzlich verübt hatte. Der Film zeigt die Schwierigkeit, das «richtige» Urteil zu fällen, selbst wenn (fast) alle nach bestem Wissen und Gewissen handeln.

Christian Bolleter: «Die Panne» von Friedrich Dürrenmatt: ein Theaterstück, das auch verfilmt wurde. In der Kanti stellte uns einer meiner besten Freunde «Die Panne» im Deutschunterricht vor. Ich erinnere mich noch heute daran. An der Geschichte haben mich die Frage, ob jemand schuldig ist oder nicht, und die Suche nach Gerechtigkeit besonders beeindruckt.

Christian Fischbacher: Der gelungenste Justiz-Film ist sicher «Terror – Ihr Urteil» nach dem Theaterstück von Ferdinand von Schirach. Die Zuschauer sind am Ende des Films aufgefordert, selbst ein Urteil zu fällen.

Wieso wollen Sie Gerichtspräsident werden und wieso eignen gerade Sie sich für dieses Amt?

Nadine Hagenstein: Als Anwältin kam es vor, dass ich Gerichtsurteile bemängelt habe. Der Herausforderung, die Tätigkeit als Gerichtspräsidentin selbst auszuüben, stelle ich mich gerne. Mit neuen Aufgaben komme ich rasch zurecht und unter belastenden Umständen oder in schwierigen Situationen agiere ich gelassen und umsichtig. Die richtigen Prioritäten zu setzen, bin ich gewohnt. Wegen meiner vielseitigen bisherigen Tätigkeiten, auch als Anwältin, verfüge ich über ein breites Fachwissen. Auf mein jeweiliges Gegenüber gehe ich ein und suche nach derjenigen Lösung, die Recht und Gerechtigkeit bestmöglich vereint.

Christian Bolleter: Ein Bezirksgerichtspräsident übt sein Amt an der «Front» in einem abwechslungsreichen und dynamischen Umfeld aus. Das fasziniert mich. Dabei ist mir bewusst, dass es immer um Menschen geht. Ich habe langjährige Erfahrung an verschiedenen Gerichten im Kanton Aargau und bin mit grosser Leidenschaft Ersatzrichter am Verwaltungsgericht. Die aargauische Rechtsprechung ist mir bestens vertraut. Bei einer Wahl werde ich das Amt bürgernah, effizient und mit klarer Linie ausüben. Die Menschen in der Region sind mir wichtig. Ich bin bereit und würde mich sehr freuen, an das Bezirksgericht Baden, wo ich meine juristische Laufbahn begonnen habe, zurückzukehren.

Christian Fischbacher: Ich habe die Erfahrung und will mich mit vollem Engagement in die abwechslungsreiche und spannende Arbeit knien. Das Amt des Gerichtspräsidenten ist herausfordernd. Weil ich bereits einige Jahre vollamtlich als Richter an verschiedenen Bezirksgerichten gearbeitet habe, weiss ich, worauf ich mich einlasse. Ich habe eine Ausbildung als Mediator und als Rechtsanwalt, habe bereits unzählige Urteile gefällt und kenne die Gesetze. Ich bin bereit für diese wichtige Aufgabe.