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Im Fall des mutmasslichen Tötungsdelikt Isabella T. (†20) aus Turgi sind drei Verdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Laut den Rechtsmedizinern bestehen keine Hinweise auf einen gewaltsamen Tod. Drogen könnten eine Rolle gespielt haben.
Isabella T. (†20) wurde am 25. Januar tot in einem Teppich in einem Wald bei Zezikon im Kanton Thurgau gefunden. Seither ist unklar, wann und wie die junge Aargauerin ums Leben gekommen ist.
Die Todesursache, die Todesart und der Todeszeitpunkt konnten nicht zweifelsfrei geklärt werden, wie die zuständige Staatsanwaltschaft Bischofszell mitteilt. Die Staatsanwaltschaft Bischofszell hatte das Institut für Rechtsmedizin in St. Gallen zur entsprechenden Abklärung beauftragt.
Diese hat keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung oder eine krankhafte Organveränderung festgestellt. Aus rechtsmedizinischer Sicht sei in erster Linie eine Todesursache durch die vorgängige Einnahme von Drogen möglich. «Es wurden keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung oder eine krankhafte Organveränderung festgestellt», heisst es in der Medienmitteilung.
Zudem gehen die Ermittler davon aus, dass Isabella T. am 3. November 2017 in Thundorf im Kanton Thurgau gestorben ist.
Die drei Verdächtigen wurden daher aus der Untersuchungshaft entlassen, da sich der anfängliche Tatverdacht wegen vorsätzlicher Tötung nicht erhärten liess. Dabei handelte es sich um einen 36-jährigen Niederländer, der kurz vor ihrem Verschwinden mit Isabella Kontakt hatte sowie einen 36-jährigen und 48-jährigen Schweizer. Beide wohnen im Kanton Thurgau.
Wie der «Blick» berichtete, erhielt die Mutter der Verstorbenen, Violeta T., am Samstag den Autopsie-Bericht. Darin stand, dass bei ihrer Tochter Kokain, Marihuana und Pillen sowie ein Alkohol-Wert von 0,55 Promille festgestellt werden konnte.
Ihre Mutter kann das nicht verstehen. «Isabella hatte kein Geld. Irgendjemand muss es ihr gegeben haben», sagte sie gegenüber «Blick».
Zudem äusserte sie ihre Wut gegenüber der Staatsanwaltschaft wegen der Entlassungen: «Wie kann man so jemanden freilassen? Ich werde alles in Bewegung setzen, damit wir zu unserem Recht kommen», sagt die 42-Jährige.
«Vielleicht wurde sie nicht getötet. Aber wer auch immer mit ihr an ihrem Todestag unterwegs war, hat sie sterben lassen.» Als man merkte, dass es ihr schlecht geht, hätte man den Notfall alarmieren sollen.
Auch wenn die drei Männer aus der Haft entlassen worden sind, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Thurgau sind noch nicht abgeschlossen.
Im Fokus der Strafuntersuchung stehen weiterhin die Tatbestände der Unterlassung der Nothilfe, der Störung des Totenfriedens und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. (cki/sda)