Der Kanton Aargau will seine historischen Altstädte vom Durchgangsverkehr entlasten. Am 15. Mai stimmt das Volk über die Umfahrung von Mellingen ab. Naturschutzkreise halten zumindest die eine Hälfte des 36-Millionen-Projekts für untauglich.
Am 15.Mai ist für die Aargauer Stimmberechtigten nur ein einziger Urnengang angesetzt: es geht um die Umfahrung Mellingen. Abgestimmt wird über einen Kredit von 29,3 Millionen Franken. Das Umfahrungsprojekt kostet insgesamt 36,5 Millionen, die Stadt Mellingen übernimmt davon 7,2 Millionen.
Der Kanton Aargau hat seine historischen Altstädte im Lauf der letzten Jahre vom Durchgangsverkehr befreit. Noch nicht erreicht ist dieses Ziel eben in Mellingen und in Bad Zurzach. Auf eine Umfahrung wartet man in Mellingen schon Jahre, ja Jahrzehnte. Bereits in den 1980er-Jahren war eine Umfahrung zur Entlastung der alten Reussbrücke und der Stadtdurchfahrt konzipiert worden. Das Projekt verschwand dann aber wegen seines schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses in der Schublade.
Das nun vorliegende Projekt hat der Grosse Rat am 16.November 2010 gutgeheissen. Der Handlungsbedarf ist an sich unbestritten. Durch die historische Altstadt von Mellingen zwängen sich jeden Tag über 15000 Fahrzeuge, und dabei genügt der Altstadtbereich mit seiner en- gen Fahrbahn bei weitem nicht den Anforderungen, um dieses Verkehrsaufkommen zu schlucken. Grosse Lastwagen können die Ausfahrt Richtung Westen nur auf der Gegenfahrbahn passieren, was zu Staus und wegen der verwirrenden Verkehrsführung zu gefährlichen Situationen führt.
Die Ausgangslage für die Abstimmung über die Umfahrung Mellingen ist spannend. Einer breiten Zustimmung im bürgerlichen Lager des Parteien- und Verbandsspektrums steht eine ebenso breit abgestützte Gegnerschaft gegenüber. Für die Umfahrung sprechen sich SVP, FDP, CVP, die Industrie-und Handelskammer und weitere Interessengruppen aus. Im gegnerischen Lager sind SP, Grüne, Grünliberale, aber auch VCS, WWF, Pro Natura und der Bauernverband vereint.
Umstritten ist neben grundsätzlichen Bedenken, ob einem Umfahrungsprojekt Fruchtfolgeflächen geopfert werden und Eingriffe in eine schützenswerte Landschaft vorgenommen werden dürfen, der effektive Entlastungseffekt. Die offiziellen Berechnungen gehen davon aus, dass sich die Verkehrsbelastung im Mellinger Stadtzentrum von heute über 15000 Fahrzeugen täglich auf rund 5000 Fahrzeuge reduzieren wird. Abgesehen davon wird die Abstimmung auch als Prüfstein für künftige Umfahrungsprojekte betrachtet. Die Gegner führen ins Feld, dass sich wegen ungenügender flankierender Massnahmen tatsächlich nur 1000 Fahrzeuge weniger durch die Altstadt zwängen werden, weshalb sich finanzieller Aufwand und Eingriffe in die Natur nicht rechtfertigen liessen. (mou)
Wie sieht das Umfahrungsprojekt aus?
Abschnitt 1 umfasst die Neuanlage der Kantonsstrasse auf einer Länge von rund einem Kilometer vom Kreisel Tanklager bis zur Birrfeldstrasse mit einem neuen Reussübergang (vgl. Karte). Damit wird der Altstadtkern von Mellingen vom Durchgangsverkehr entlastet.
Mit Abschnitt 2 wird das Siedlungsgebiet von Mellingen auf einer Länge von knapp einem Kilometer von der Birrfeldstrasse bis zur Lenzburgerstrasse umfahren. Er entlastet hauptsächlich die Birrfeldstrasse vom Durchgangsverkehr durch den Mellinger Innerortsbereich.
Der erste Abschnitt kostet 24,6, der zweite 11,3 Millionen (dazu kommen Entschädigungen für die Instandstellung von an die Stadt Mellingen abzutretenden Kantonsstrassenabschnitten). Mit dem ersten Abschnitt könnte auch der grösste Teil der heterogen zusammengesetzten Gegnerschaft leben. In seiner Botschaft an das Parlament hat der Regierungsrat eingeräumt, dass der erste Abschnitt im Prinzip seine Funktion zur Entlastung der historischen Altstadt unabhängig von der Realisierung des zweiten Abschnitts erfüllen würde. Regierung und Parlament sind aber der Meinung, dass Aufwand und Nutzen nur dann in einem vernünftigen Verhältnis stehen, wenn beide Teile der Umfahrung realisiert werden. Das soll übrigens gestaffelt erfolgen. Nach einer Evaluation der effektiven Verkehrsentwicklung mit dem ersten Umfahrungsabschnitt sollen noch Detailverbesserungen für Abschnitt 2 möglich sein.
Der Umweltverträglichkeitsbericht kommt zum Schluss, dass die Umfahrung mit dem neuen Reussübergang und den Eingriffen in die geschützte Uferlandschaft eine zulässige Verkehrssanierung ist. Es sind flankierende Massnahmen bei der Verkehrsführung und ökologische Ausgleichsmassnahmen vorgesehen. Dazu gehören zum Beispiel eine Sperrung der Zufahrt in die Mellinger Altstadt über das Westtor zu Spitzenstunden oder eine Aufwertung des Amphibienlaichgebiets Ägelmoos. Für die Gegner sind diese Massnahmen ungenügend und/oder zu wenig verbindlich festgelegt. Um den bestrittenen Nutzen der Umfahrung zu untermauern, stützen sie sich in ihrer Argumentation unter anderem auch auf das eidgenössische Verkehrs- und Umweltdepartement, welches die Umfahrung nicht als prioritär eingestuft und eine finanzielle Beteiligung des Bun-des aus dem Infrastrukturfonds abgelehnt hat. (mou)