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Das Bezirksgericht verurteilt einen gebürtigen Brasilianer zu zwei Jahren bedingter Freiheitsstrafe. Nach Provokationen stach er mit einem Sackmesser auf einen Bekannten im Skaterpark ein. Zum Tatzeitpunkt war er stark alkoholisiert.
An einem Sommerabend im Juli 2017 feierte die «Skate Organisation Spreitenbach» ein Fest im Spreitenbacher Skatepark. Es hatte friedlich begonnen, einige Dutzend junger Leute fuhren Skateboard, assen, tranken und hörten Musik. Einige tranken allerdings deutlich über den Durst. Das Fest dauerte bis weit nach Mitternacht – um etwa 2 Uhr eskalierte ein Streit: Ein damals 26-Jähriger aus der Region, nennen wir ihn James, wurde von seinem Bekannten Daniel (Namen geändert) provoziert und zu Boden geworfen. Daniel setzte sich auf James, bevor sie von anderen Festbesuchern getrennt wurden.
Dann ging alles ganz schnell: Als die beiden wieder standen, griff James zu seinem Taschenmesser und stach dem Kontrahenten in den Bauch und in die Schulter. Er hatte das Messer zuvor für die Würste am Grill benutzt, für den er an dem Abend zuständig war. Mit der Klingenspitze fügte er Daniel auch Kratzer am Kinn und im Nacken zu. Die Streithähne wurden erneut getrennt. Kurz darauf war die Regionalpolizei an Ort und Stelle. Daniels Wunden wurden im Spital verarztet, mit viel Glück trug er keine bleibenden Verletzungen davon.
James musste sich am Dienstag vor dem fünfköpfigen Badener Strafgericht verantworten. Wegen versuchter schwerer Körperverletzung forderte die Staatsanwaltschaft 31⁄2 Jahre Freiheitsstrafe – und eine Landesverweisung von 10 Jahren. Denn: James ist gebürtiger Brasilianer, er kam als Zwölfjähriger mit seiner Mutter in die Schweiz.
Zur Erinnerung: Seit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative vor gut zwei Jahren müssen straffällige Ausländer bei Katalogtaten obligatorisch ausgewiesen werden. Der Deliktskatalog erfasst insbesondere Verbrechen, bei denen Menschen getötet, schwer verletzt oder an Leib und Leben gefährdet werden. Das Gericht kann aber von der Landesverweisung absehen, wenn die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen.
Der zierliche Mann mit kurzen dunklen Haaren kam in Hemd und Turnschuhen in den Gerichtssaal, er machte alles andere als einen aggressiven Eindruck. Auf die zahlreichen Fragen von Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr antwortete James kleinlaut und kaum hörbar. Seine Tat hat er zugegeben. Warum es aber Streit gab und was das Motiv für die Messerstiche war, wollte oder konnte er nicht sagen. Auch alle im Ermittlungsverfahren befragten Zeugen konnten sich den Streit nicht erklären.
Als Zeuge trat am Dienstag zuerst ein Polizist der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal auf. Er hatte den Verdächtigen in besagter Julinacht in Handschellen auf den Posten der Kantonspolizei Baden gebracht. Laut seiner Aussage hatte sich James hinter einem Gebüsch versteckt und sich unwissend gestellt. Er habe nicht stark alkoholisiert gewirkt. Ein Alkoholschnelltest zeigte bei ihm rund ein Promille an. Der Bluttest im Kantonsspital Baden am nächsten Morgen zeigte allerdings ein anderes Bild: 2,87 bis 3,8 Promille zum Tatzeitpunkt. Die Tatwaffe, das Sackmesser, wurde nie gefunden.
James’ amtliche Verteidigerin Corinne Moser sagte in ihrem Plädoyer, ihr Klient sei ein unauffälliger, ruhiger und höflicher Mensch, aber keineswegs aggressiv. Er verzichte auf Alkohol seit dem Ereignis in Spreitenbach, das für ihn ein rabenschwarzer Fleck in seinem Leben bleibe. Aber: «Er war nach seiner eigenen Aussage stockbesoffen zum Tatzeitpunkt.» Das bedinge eine verminderte Schuldfähigkeit. Sein Kontrahent Daniel sei hingegen bekannt als Provokateur, der früher der rechten Szene angehört habe. Daniel habe selbst zugegeben, dass er James stark provoziert hatte.
Moser plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten. In seinem «letzten Wort» entschuldigte sich James für seine Tat. Auch bei Daniel, der nicht im Gerichtssaal anwesend war und auch sonst keinen Kontakt mehr mit ihm wolle.
Das Strafgericht sprach James einstimmig der versuchten schweren Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren bedingter Freiheitsstrafe sowie einer Busse von 1000 Franken. Von einer Landesverweisung sah das Gericht ab. «Sie haben es uns wirklich nicht einfach gemacht», sagte Gerichtspräsidentin Fehr. Selbst mit einer Sackmesserklinge müsse man davon ausgehen, dass jemand lebensbedrohlich verletzt würde. Ein direkter Vorsatz sei nicht erkennbar gewesen. Eine verminderte Schuldfähigkeit durch Alkohol komme allerdings nicht zum Tragen.
Eine Landesverweisung werde nicht angeordnet, weil es für James ein Härtefall wäre. Er sei grösstenteils in der Schweiz aufgewachsen, spreche fliessend Schweizerdeutsch, habe hier sein soziales Netz, eine Ausbildung abgeschlossen und sei gut integriert. Das öffentliche Interesse an einer Ausweisung überwiege hier nicht. James nahm das Urteil mit gefalteten Händen und gesenktem Blick entgegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Marc Dellsperger sagte im Anschluss an die Verhandlung zur AZ, er wolle gegen das Urteil Berufung einlegen.