Prozess in Baden
Einer der sechs Schläger muss ins Gefängnis, einige müssen zahlen

Das Bezirksgericht Baden hat heute die Urteile im Schläger-Prozess gefällt. Sechs junge Männer hatten vor vier Jahren einen Anwalt brutal verprügelt. Jetzt ist klar: Einer der Täter muss für acht Monate hinter Gitter.

Mario Fuchs
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Eine Überwachungskamera hat diese Schlägertruppe nach ihrer Tat im Februar 2011 gefilmt. Zeugen erkannten sie.

Eine Überwachungskamera hat diese Schlägertruppe nach ihrer Tat im Februar 2011 gefilmt. Zeugen erkannten sie.

Kapo AG

Schuldig im Sinne der Anklage: Das gilt für alle sechs Täter, die am 26. Februar 2011 in der Badener Altstadt einen einheimischen Anwalt schwer und dessen Kollegen leicht verletzt hatten.

Hobby-Fussballer Milo* hatte am härtesten angegriffen: Er trat so wuchtig gegen den Kopf des 37-Jährigen, dass dieser bewusstlos wurde. Danach versetzte er ihm einen Faustschlag ins Gesicht.

Milo wurde der versuchten eventualvorsätzlichen schweren Körperverletzung und des Angriffs schuldig gesprochen. Das Urteil: Eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Davon muss er acht Monate unbedingt im Gefängnis absitzen.

Danijel* hatte als Erster zugeschlagen und so den Angriff eingeleitet, der letztlich zu einer Hirnerschütterung, einem gebrochenen Nasenbein und diversen Prellungen führte. Danijel war aber auch – zwar an einem anderen Tag – betrunken Auto gefahren.

Er erhält eine 16-monatige bedingte Freiheitsstrafe sowie eine bedingte Geldstrafe von 4200 Franken. Seine Probezeit beträgt drei Jahre. Er war bereits vorbestraft.

Luka* schlug dem Opfer die Nase kaputt – und wurde am Donnerstag wegen Angriffs und einfacher Körperverletzung zu einer 15-monatigen Freiheitsstrafe und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Probezeit: Zwei Jahre.

Die drei weiteren Täter erhalten je eine einjährige bedingte Freiheitsstrafe bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von 500 Franken.

10'000 Franken Schadenersatz

Seit der Attacke sind vier Jahre vergangen. Die Männer sind heute zwischen 22 und 26 Jahren alt, teils fest angestellt, teils temporär, teils stellensuchend.

Dies wird eine Rolle spielen, wenn es um Zahlung einer zivilrechtlich zugesprochenen Entschädigung geht. Denn: Mit den Urteilen wurden auch eine Schadenersatzforderung von 10'000 Franken sowie eine Genugtuung von knapp 1700 Franken gutgeheissen.

Dabei haftet die Gruppe solidarisch. Heisst: Die, die Geld haben, müssen auch für die zahlen, die keins haben.

Die Verhandlung am Bezirksgericht Baden zeigte: Es war das erste und letzte Mal, dass die sechs jungen Männer gemeinsam in eine Schlägerei verwickelt waren. «Erst, als wir am Tag danach darüber redeten, wurde mir klar, dass meine Schläge gegen den Kopf bleibende Schäden hinterlassen könnten», sagte Milo.

Die Kollegen hätten ihn dafür «zusammengeschissen»: «Sie fragten mich: ‹Warum machst du weiter, wenn er schon am Boden liegt?› Das war eine riesige Dummheit.»

Die Männer hatten nach eigenen Aussagen sehr viel Alkohol intus. Sie kamen aus einer Bar und gingen nach der Tat in die nächste. Der Gerichtspräsident wollte wissen, warum. Danijels Antwort: «Wir haben uns im ‹Merkker› versteckt. Wir hörten die Sirenen und warteten bis 3 oder 4 Uhr, bis wir uns nach Hause getrauten.»

Selbst stellen wollte sich keiner. Als die Polizei mit Bildern einer Überwachungskamera an die Öffentlichkeit ging, reagierten einige der Eltern. Der Vater eines Beschuldigten drängte seinen Sohn dazu.

Unisono erzählten die Männer, wie tief enttäuscht, wütend und beschämt ihre Eltern gewesen seien, als sie von der Tat erfuhren.

*alle Namen geändert

Lesen Sie unseren Artikel zum ersten Prozesstag hier.