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Geri Müller könne nach wie vor wichtige Funktionen wahrnehmen, trotz Entzug der Ressorts, erklärt Badens Stadtschreiber – und zeigt auf, wie viel der Stadtammann bis 2017 noch verdienen könnte: Insgesamt 860000 Franken.
Geri Müller wird sein Amt als Stadtammann am kommenden Montag wieder aufnehmen – allerdings mit eingeschränkter Macht, weil ihm der Stadtrat seine Ressorts nach der Affäre um Nacktfotos entzogen hat.
Konkret ist Müller für Finanzen, Standortmarketing, Stadtentwicklung und Dienste nicht mehr zuständig. Er könne nur noch die ihm per Gesetz zugeordneten Funktionen wahrnehmen, teilte der Stadtrat am Dienstag mit.
«Es gibt dennoch mehrere durchaus wichtige Aufgaben, die der Stadtammann weiterhin wahrnehmen kann», präzisiert Stadtschreiber Heinz Kubli auf Anfrage.
Gemäss Paragraf 45 des Gemeindegesetzes steht Geri Müller nach wie vor der Stadtpolizei vor, er vertritt die Gemeinde beziehungsweise den Stadtrat nach aussen, und auch die Sitzungsführung des Stadtrats sowie Repräsentationsaufgaben wird der Stadtammann weiterhin wahrnehmen dürfen.
Müller dürfe bei Stadtratsentscheiden weiterhin seine Stimme abgeben, auch der Stichentscheid liege bei ihm, so Kubli.
Die vier rot-grünen Mitglieder haben im Stadtrat also nach wie vor die Stimmenhoheit gegenüber den drei bürgerlichen Regierungsmitgliedern. Müller dürfe auch kurzfristige, dringliche Entscheide fällen, wenn der Stadtrat keine Zeit habe, um sich zu versammeln, so Kubli.
Anspruch auf Ruhegehalt
Dieser Ausnahmezustand könnte theoretisch bis Ende 2017 andauern – so lange noch dauert Müllers Amtszeit. Trotz dezimierter Aufgaben erhalte der Stadtammann nach wie vor den vollen Lohn, erklärt Kubli – rund 260 000 Franken pro Jahr.
«Das Gesetz sieht nicht vor, dass dem Stadtammann während der Amtsperiode der Lohn gekürzt werden kann». Weil Müller nicht zum Rücktritt gezwungen werden kann – nur der freiwillige Rücktritt oder die Nichtwiederwahl können gemäss Rechtsdienst des Kantons zu seinem Abgang führen – steht fest: Müller wird in den restlichen 40 Monaten, falls er nicht freiwillig zurücktritt, noch rund 860 000 Franken verdienen.
Im Falle eines Rücktritts, oder falls er 2017 die Wiederwahl als Ammann nicht schaffen würde, hätte Müller zudem grundsätzlich Anspruch auf ein zeitlich begrenztes Ruhegehalt, erklärt Kubli weiter. Grundsätzlich nur darum, weil der Stadtrat theoretisch nach Rücksprache mit der Finanzkommission das Ruhegehalt angemessen kürzen oder sogar ganz aussetzen könnte.
Im Normalfall gelte aber Paragraf 8.1 des Reglements über die Anstellung des Stadtammanns, sagt Kubli. «Bei Nichtwiederwahl, oder wenn ein Verbleiben im Amt nicht mehr zumutbar ist, zahlt die Einwohnergemeinde dem aus dem Amt ausgeschiedenen Stadtammann 50 Prozent des zuletzt bezogenen Jahresbruttolohns.»
Bei ein bis drei Dienstjahren wird das Ruhegehalt während eines Jahres ausbezahlt, bei vier bis sieben Dienstjahren während zweier Jahre.
Das bedeutet: Bleibt Müller bis Ende 2017 im Amt, was er gemäss neusten Aussagen beabsichtigt, dürfte er auch in den zwei darauffolgenden Jahren noch Lohn von der Stadt erhalten – zweimal rund 130 000 Franken jährlich.
Zu den rund 866 000 Franken, die ihm bis zum Ende seiner Amtsperiode zustehen, könnten somit weitere 260 000 Franken hinzukommen. Es besteht also die Möglichkeit, dass Müller – trotz faktischer Entmachtung – noch 1,1 Mio. Franken Lohn von der Stadt Baden erhalten könnte.