Hausbesetzung
Einsprachen abgelehnt: Zehn Jusos gehen baden

Die Aktion der Jungsozialisten bei der Besetzung des Verenahofs war klar illegal und damit Hausfriedensbruch, urteilte der Richter. Er hat sämtliche Einsprachen der Jusos abgelehnt.

Rosmarie Mehlin
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Verenahof in Baden

Verenahof in Baden

Aargauer Zeitung

30 Jungsozialisten, darunter ihr Präsident Cédric Wermuth, waren im Februar dieses Jahres wegen Hausfriedensbruchs zu bedingter Geldstrafe und Busse verurteilt worden. Sie hatten im Badener Bäderquartier eine Nacht lang ein leer stehendes Hotel okkupiert gehabt. Wermuth und 20 Mitstreiter hatten das Urteil akzeptiert. Fünf Männer und fünf Frauen hatten Einsprache erhoben und sich einen Anwalt genommen. Gestern hat in Baden Einzelrichter Peter Rüegg über die Einsprache befunden. Sein Urteil: schuldig des Hausfriedensbruchs, «ohne Wenn und Aber».

Kundgebung im Hotel Ochsen

Mit einer pointierten Aktion hatten die Jusos auf den Mangel an günstigem Wohnraum in der Stadt Baden aufmerksam machen wollen. Zu diesem Zweck hatten sie auf den Abend des 24.Januar zu einer politischen Kundgebung in das leer stehende Hotel Ochsen geladen. Ein Transparent «besetzt» war an die Fassade gehängt worden und drinnen war bis morgens vier Uhr eine Party gestiegen. Tele M1 und diese Zeitung hatten darüber berichtet. Zu grossem Aufsehen hatte es die Aktion gebracht, nachdem die Besitzerin des «Ochsen» Strafanzeige gegen die Besetzer erstattet hatte. Untersuchungen und Einvernahmen waren gefolgt und am Ende waren 32 jungen Männern und Frauen Strafbefehle ins Haus geflattert. Wegen Hausfriedensbruch wurden alle – mit wenigen, marginal monetären Abstufungen – zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen von je 30 Franken, bedingt auf zwei Jahre, verurteilt sowie 300 Franken Busse plus Gebühren von 355 Franken. Auch die beiden Medienleute waren darunter. Allerdings war der Strafbefehl gegen sie später zurückgezogen worden.

Der Anwalt betonte in seinem Plädoyer, als ehemalige Tele-M1-Moderatorin habe die Anzeigenerstatterin durch eine regelrechte «mediale Inszenierung einen immensen politischen Druck auf die Untersuchungsbehörden» ausgelöst. Ein «fast schon grotesker» Untersuchungsaufwand sei die Folge gewesen. Seine Mandanten hätten bloss von ihren politischen Rechten auf freie Meinungsbildung und -äusserung Gebrauch gemacht. Allein schon aus Opportunitätsgründen hätte das Verfahren eingestellt werden müssen. Denn seine Mandanten hätten einfach nur fahrlässig gehandelt, was in Zusammenhang mit Hausbesetzung nicht strafbar sei: «Sie hatten nicht gewaltsam in das seit Jahren leer stehende Hotel eindringen müssen, in dem offensichtlich bereits zuvor Unbekannte gefeiert und übernachtet hatten.» Mangels Beweisen sei der Tatbestand der Sachbeschädigung dann ja auch eingestellt worden.

Objektiv und subjektiv: Klar illegal

Die Einstellung der Verfahren gegen die beiden Journalisten hingegen habe klar gegen das Unteilbarkeitsprinzip verstossen. Auch wenn die Anzeigerin ihre ehemaligen Berufskollegen habe schützen wollen und deshalb nachträglich ihr Desinteresse an einer Anzeige gegen die beiden bekundete, hätten diese zwingend rechtsgleich behandelt und ebenfalls verurteilt werden müssen.

In diesem Punkt stimmte Richter Rüegg dem Verteidiger zu: Die Einstellung der Verfahren gegen die Medienleute sei rechtlich tatsächlich falsch gewesen, «aber es ist passiert und als Richter habe ich keinen Einfluss mehr auf diesen Entscheid». Rüegg räumte ein, dass «nicht alle Strafbefehle über einen Leisten» hätten geschlagen werden sollen, aber «immerhin wurden 20 sang- und klanglos akzeptiert». Im Übrigen, so der Richter, sei die Sache nicht so kompliziert, wie der Anwalt es darlege: «Politische Aktionen, so berechtigt das Anliegen dahinter wie beim hier zur Debatte stehenden auch sein mag, können nie dazu berechtigen, gegen geltendes Recht zu verstossen, auch nicht gegen die Eigentumsordnung.» Objektiv und subjektiv habe es allen Beteiligten klar sein müssen, dass es illegal ist, ohne Bewilligung in ein Gebäude – auch ein unbewohntes – einzudringen. «Alles andere ist blauäugig.»