Nachbargemeinden wehren sich gegen das geplante Fahrverbot in Richtung Ennetbaden.
Der Kanton will die Hertensteinstrasse in Richtung Ennetbaden künftig zu Spitzenzeiten sperren, ausser für Anwohner und Zubringer. Das Fahrverbot soll zur Rushhour gelten, wenn auch die Ampeln auf dem Teilstück der Hertensteinstrasse in Richtung Nussbaumen eingeschaltet sind. Gegen das temporäre Fahrverbot wehren sich die Gemeinden Obersiggenthal und Freienwil nun mit Einsprachen beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau.
Die geplante Verkehrsbeschränkung habe die Gemüter erhitzt, so der Gemeinderat Obersiggenthal. «Dahinter steckt die Befürchtung, dass zusätzlicher Verkehr durch Nussbaumen generiert wird, während gleichzeitig die Gemeinde Ennetbaden vom Verkehr entlastet würde.» Der Gemeinderat teilt diese Befürchtungen: «Obersiggenthal ist bereits heute übermässig vom Durchgangsverkehr betroffen, durch die geplante Massnahme wird sogar noch zusätzlicher Verkehr generiert. Deshalb ist darauf zu verzichten», so die Begründung für die Einsprache.
Mit Freienwil wehrt sich eine weitere Nachbargemeinde Ennetbadens. «Der Nutzen eines teilweisen Fahrverbots an einer bereits heute schwach frequentierten Strasse ist nicht zu erkennen», erklärt der Gemeinderat. Die Anbindung der Gemeinde in den Raum Baden und an die Nachbargemeinde Ennetbaden würde durch diese Verkehrsbeschränkung für den motorisierten Individualverkehr systematisch eingeschränkt.
Pius Graf (SP), Gemeindeammann von Ennetbaden, erfuhr auch erst vor wenigen Monaten von den Plänen des Kantons. «Wir wollen uns nicht abschotten, das wäre keinesfalls in unserem Sinn», sagt er. Und er relativiert: «Ich gehe davon aus, dass die Strasse zu 95 Prozent der Zeit offen stehen und nur in absoluten Spitzenzeiten für den Durchgangsverkehr gesperrt wird.» Es sei auch der Wunsch Ennetbadens, dass die Strasse so oft wie möglich für alle Autofahrer – nicht nur für Anwohner und Zubringer – zur Verfügung stehe. «Denn es gibt ja nicht ein Dutzend Wege, die nach Ennetbaden führen.» Wenn die Massnahme aber helfe, um den Verkehrsfluss in der gesamten Region aufrechtzuerhalten, dann gelte es, die Massnahme des Kantons zu akzeptieren, sagt Graf.
Bei der vorgesehen Teilsperrung handelt sich um eine flankierende Massnahme im Zusammenhang mit dem Verkehrsmanagement Baden-Wettingen, das der Grosse Rat vor einigen Jahren verabschiedete. Das Verkehrsmanagement verfolgt unter anderem das Ziel, die rund 55'000 Autos, die Tag für Tag in das Zentrum von Baden und Wettingen fahren, so zu leiten, dass der Stau minimiert werden kann und der öffentliche Verkehr nicht behindert wird. Das Verkehrsmanagement soll auf diese Weise einen Beitrag zum Erhalt der Standortattraktivität leisten.