Das Parlament muss nächste Woche über eine neue Gebührenordnung und den Beitritt zum Asylverbund Neuenhof entscheiden.
Zwei Traktanden dürften im Mittelpunkt der Sitzung des Einwohnerrats Obersiggenthal vom 10. März stehen: der Beitritt zum Asylverbund Neuenhof und die neue Baugebührenordnung. «Die bestehende Gebührenordnung ist in die Jahre gekommen», stellt Frau Gemeindeammann Bettina Lutz Güttler fest. «Mit der Anpassung soll Gesetzesänderungen sowie der Rechtsprechung Rechnung getragen werden.»
In der Botschaft an den Einwohnerrat wird aber auch nicht verschwiegen, dass die heute nicht kostendeckenden Gebühren für die Erteilung von Baubewilligungen erhöht werden sollen. Im Wesentlichen wird der Ansatz von heute 2 Promille der voraussichtlichen Baukosten auf 3,5 Promille angehoben – auch für Vorentscheide. Die Gebühr für ein Bagatellgesuch ohne Publikation soll künftig statt 200 Franken 400 Franken betragen. Fachberatungen werden – bei einem Stundenansatz von 140 bis 150 Franken – nach Aufwand weiterverrechnet.
Begründet wird die Erhöhung mit dem gestiegenen Aufwand durch zusätzliche Aufgaben. Allerdings werden auch die zu erwartenden Mehreinnahmen von jährlich rund 27'000 Franken die Kosten für die Erteilung von Baubewilligungen nicht decken.
Mit der neuen Baugebührenordnung soll auch einem Urteil des Verwaltungsgerichts Rechnung getragen werden. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Formulierungen der bestehenden Gebührenordnung keine ausreichende Grundlage darstellen würden, um die Kosten für die Beurteilung von Bauvorhaben durch eine Ortsbildkommission den Baugesuchstellern belasten zu können.
Der Einwohnerrat wird zudem über den Beitritt zum Asylverbund Neuenhof und den entsprechenden Gemeindevertrag zu befinden haben. Der Verbund, dem die Gemeinden Neuenhof, Killwangen, Ober- und Niederrohrdorf, Stetten und Würenlos angehören – Spreitenbach wird sich möglicherweise anschliessen – macht es möglich, der Verpflichtung der Gemeinden zur Aufnahme von vorläufig aufgenommenen Personen ohne Flüchtlingseigenschaft gemeinsam nachzukommen. Dies durch den Ausgleich der im Betreuungsschlüssel festgelegten Aufnahmequoten innerhalb des Verbundes.
So hätte Obersiggenthal zurzeit gemäss Schlüssel 26 Personen aufzunehmen. Tatsächlich hat die Gemeinde jedoch 39 Personen aufgenommen. Der «Überhang» von 13 Personen würde nun innerhalb des Verbundes zur Verfügung stehen, damit andere Verbundgemeinden ihre Quoten erfüllen können. Obersiggenthal würde dafür mit 10 Franken pro Tag und Person – ab 2023 mit 20 Franken – entschädigt.
«Weil Obersiggenthal nicht für fehlende Kontingente anderer Gemeinden haften würde, ist das Mitwirken im Verbund risikolos», so der Gemeinderat.
«Im besten Fall kann die Gemeinde finanziell profitieren. Im schlechtesten Fall bezahlt sie dem Kanton gleichviel wie sie das auch als eigenständige Gemeinde tun müsste.»
Der Einwohnerrat wird schliesslich ein Ersatzmitglied des Wahlbüros zu wählen haben, wobei sich Ruben Meder (EVP) zur Verfügung stellt. Und er wird sich im Sinne einer Kenntnisnahme sozusagen im Rückblick nochmals zu den Legislaturzielen 2018 bis 2021 äussern können. Die Ziele für die neue Legislatur sollen dem Einwohnerrat im September vorgestellt werden.