Gebenstorf
Einzonen verboten – Ammann will verdichtet bauen: «Unser Ziel war seit je ein moderates Wachstum»

Für die Revision der Bau- und Nutzungsordnung wird ein Zusatzkredit von 170'000 Franken beantragt.

Pirmin Kramer
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Gemeindeammann Rolf Senn.PKR

Gemeindeammann Rolf Senn.PKR

Pirmin Kramer

Bereits 2010 hatte die Gemeindeversammlung über einen Kredit für eine Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) abgestimmt und diesen genehmigt. Die Revision war schon weit fortgeschritten – unter anderem war die Einzonung von den drei Gebieten Laubisloo, Schanz und Oberriedwies vorgesehen – als das neue Raumplanungsgesetz angenommen wurde. Dieses durchkreuzte die damaligen BNO-Pläne der Gemeinde. Inzwischen steht definitiv fest: Die vorgesehenen Einzonungen sind nach aktuellem Recht nicht mehr möglich.

Nun beantragt der Gemeinderat einen Zusatzkredit von 170 000 Franken, um die BNO-Revision zu Ende zu führen. Statt mit Einzonungen soll Wachstum durch innere Verdichtung ermöglicht werden, wofür ein externer Bericht mit entsprechenden Konzepten erarbeitet werden muss. Gemeindeammann Rolf Senn (CVP): «Unser Ziel war seit je ein moderates Wachstum, damit auch die Infrastruktur mithalten kann. Wir haben uns damit abgefunden, dass Einzonungen nicht möglich sind; wir sind aber überzeugt, dass wir dieses moderate Wachstum auch mit innerer Verdichtung werden erreichen können.»

Der Zusatzkredit wird aus weiteren Gründen benötigt. Beispielsweise müssen die Dekrete Wasserschloss und Reuss angepasst sowie die Umsetzung des Gewässerraums aufgezeigt werden, die den Abstand der Siedlungsgebiete von den Gewässern regeln. «Die kantonalen Forderungen gehen diesbezüglich gemäss Vorprüfungsbericht zum Teil sehr weit», teilt die Gemeinde Gebenstorf in einem Communiqué mit. Grosse Bedeutung erlangt gemäss Anforderungen des Richtplans auch das Verkehrsgutachten «Kommunaler Gesamtplan Verkehr», das neu gefordert wird.