Einwohnerrat Lutz Fischer-Lamprecht (EVP) will wissen, ob das Elektrizitäts- und Wasserwerk der steigenden Zahl an Elektroautos gewachsen ist.
Bereits im Jahr 2022 sollen 15 Prozent aller neu zugelassenen Autos in der Schweiz Elektrofahrzeuge sein. Zum Vergleich: Heute sind rund drei Prozent der Neuwagen Elektroautos oder Hybridmodelle – sprich Fahrzeuge, die über einen Stromanschluss verfügen. Um das Ziel zu erreichen, haben Vertreter der Elektrizitäts- und Mobilitätsbranche, des Bundes, der Kantone und der Städte Ende 2018 ein konkretes Massnahmepaket verabschiedet.
Dass die Elektromobilität in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zunehmen wird, wirft beim Wettinger Einwohnerrat Lutz Fischer-Lamprecht (EVP) Fragen auf. Er hat deshalb eine Anfrage betreffend E-Mobilität eingereicht. Hintergrund: Damit Elektroautos überhaupt fahren können, braucht es eine entsprechende Ladeinfrastruktur. So gibt es heutzutage sogenannte Schnellladestationen, etwa an Autobahnraststätten oder in Parkhäusern, bei denen das Fahrzeug mit dem notwendigen Strom für die Restreichweite aufgeladen werden kann. Zum anderen kann das Auto beispielsweise zu Hause in der Tiefgarage an einer elektrischen Anlage über Nacht aufgeladen werden.
«Aktuell sind Wallboxen, Ladestationen für daheim, mit Leistungen von 11 und 22 Kilowatt weit verbreitet», schreibt Lutz Fischer-Lamprecht in seinem Vorstoss. «Die gewünschte beziehungsweise benötigte Leistung wird aber stark zunehmen.» Künftig sei von Ladeleistungen von 350 bis 450 Kilowatt die Rede, so Fischer-Lamprecht. «Es stellt sich die Frage, ab wann das Leitungsnetz in Wettingen in der Lage wäre, beispielsweise eine Tiefgarage mit 40 Elektro-Fahrzeugen oder auch ganze Strassen mit ihren Parkplätzen ausreichend mit Strom zu versorgen.»
In seiner Anfrage will Lutz Fischer-Lamprecht vom Gemeinderat wissen, mit welcher Zunahme beim Stromverbrauch das Elektrizität- und Wasserwerk Wettingen (EWW) in den nächsten 25 Jahren durch E-Autos rechnet. Er möchte in Erfahrung bringen, ob bei Leitungssanierungen diese erwartete Zunahme bereits berücksichtigt wird und ob aus Sicht des EWW Bedarf besteht, die in den letzten Jahren verlegten Leitungen vor Ablauf der Lebensdauer zu ersetzen, um die zu erwartende Kapazität gewährleisten zu können. Nicht zuletzt fragt Lamprecht-Fischer, wie das EWW sicherstellen wird, dass allfällige zusätzliche Kosten für eine Leitungserneuerung nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, «sondern von denen finanziert wird, die einen höheren Energiebedarf haben».