Krippenpool Region Baden
Eltern müssen für Krippenplätze tiefer in die Tasche greifen

Die Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen haben die Tarife des Krippenpools erhöht. Krippen stehen dieser Erhöhung kritisch gegenüber – Gemeinderäte des Krippenpools sahen keine andere Lösung.

Roman Huber
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Krippenleiterin Barbara Bochsler von der Kinderkrippe «Hoi Gömper» in Baden beim Geschichteerzählen.

Krippenleiterin Barbara Bochsler von der Kinderkrippe «Hoi Gömper» in Baden beim Geschichteerzählen.

Alexander Niedrist

Keine guten Nachrichten für Eltern, die ihr Kind in eine Pool-Krippe in der Region schicken: Sie sind in diesen Tagen orientiert worden, dass die Tarife in den Krippenpool-Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen erhöht werden. So haben es die Gemeinderäte beschlossen, nicht etwa die Krippen selber.

Daniela Berger, Stadträtin in Baden, begründet den Entscheid mit der «angespannten finanziellen Lage der Gemeinden sowie dem Anstieg der Nachfrage und damit steigenden Subventionsbeiträge». Die Tarife seien jedoch so gestaltet, dass die tieferen Einkommen nicht zu stark betroffen werden, sagt Yvonne Feri, Gemeinderätin in Wettingen.

Tarifordnung

Vom steuerbaren Einkommen werden neu abgezogen (in Franken): 10 000 pro Haushalt (vorher 12 000), 6000 pro erwachsene Person im Haushalt (7000), 4000 pro Kind (unverändert).
Kinderermässigung: bei zwei Kindern 5% (10%), bei drei 10% (15%, bei vier und mehr Kindern 15% (20%). Minimalbeitrag wird von 16 auf 14 Franken gesenkt, der Abschöpfungsgrad von 1,25 auf 1,35 Promille erhöht. Beispiel: Familie, 2 Elternpersonen, 2 Kinder, steuerbares Einkommen 85 000: minus alle Abzüge 55 000 Franken, davon 1,35 Promille = 74.25 Franken, plus 14 Franken Minimalbeitrag = 88,25 Franken Tagespauschale für 1 Kind. Tarif vorher: 77.75 Franken.

Ab 2016 werden die Betreuungskosten auf Basis der Steuerdaten von 2014 berechnet. Die Steuerreform 2014 ermöglicht es den Familien, höhere Abzüge für Kinder und Betreuungskosten geltend zu machen. Das steuerbare Einkommen der betreffenden Elternpersonen wird darum sinken. Das wiederum hat zur Folge, dass die Grundlage, die für die Berechnung der Elternbeiträge beigezogen wird, tiefere Tarife ausweisen wird.

Ohne Tarifanpassung würden die Elternbeiträge sinken, heisst es. Doch die neuen Tarife gelten bereits ab August 2015, wenn auch die Eltern erst ab 2016 durch die Steuerreform entlastet werden. Investitionen in Liegenschaften und Einzahlungen in die zweite Säule, wie man sie heute vom steuerbaren Einkommen abziehen kann, dürfen bei der Berechnung der Elternbeiträge nicht mehr in Abzug gebracht werden; die Eltern müssen den Krippenpool darüber informieren.

Die Krippenverantwortlichen haben vorgängig ein ausführliches Informationsschreiben erhalten. Allerdings kritisieren sie, dass sie nicht schon vorher miteinbezogen, sondern direkt vor vollendete Tatsachen gestellt worden seien. Wo Trägervereine vorhanden sind, müssen sich die Vorstände erst ein Bild machen. Man werde das an der nächsten Sitzung besprechen, heisst es beim «Chinderschlössli» in Wettingen.

Private Krippen nicht glücklich

«Wir sind mit Eltern, für die es eng werden könnte, ständig im Gespräch», sagt Olivier Chevalier von der Krippe «Bäredörfli» in Baden. Ob es Eltern gäbe, die wegen der Tariferhöhung ihre Kinder nicht mehr in die Krippe geben würden, könne er zurzeit nicht beurteilen. Er lässt jedoch durchblicken, dass privatwirtschaftlich getragene Krippen dadurch Einbussen erleiden könnten.

Wenig erfreut über das Vorgehen ist auch Barbara Bochsler, Geschäftsführerin der Kita Baden GmbH, zu der die Krippen Hoi Gömper und Hoi Börzel gehören: «Wir wären gerne in den Entscheidungsprozess einbezogen worden», so Bochsler. Sie ist überzeugt, dass die Tariferhöhung für Krippen, die dezentral gelegen sind, Auswirkungen haben kann. Die Krippenverantwortlichen warten nun erst einmal die Reaktionen der Eltern ab.