Ennetbaden
Gebühren für Baugesuche steigen, aber nicht alle – was Bauherren in Baden und Wettingen zahlen

Bei Baugesuchen bis 5 Millionen Franken will der Gemeinderat von Ennetbaden die Gebühren erhöhen. Anders sieht das bei Projekten mit einer höheren Bausumme aus.

Philipp Zimmermann
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Alex Spichale

Schon seit zwanzig Jahren sind die Gebühren für Baugesuche in Ennetbaden unverändert. Nun legt der Gemeinderat an der nächsten Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 10. Juni, eine überarbeitete Baugebührenordnung vor.

Das sind die wichtigsten Änderungen

  1. Baugesuche mit Bausumme bis 5 Millionen Franken: Sie sind der mit Abstand häufigste Fall in Ennetbaden (über 90 Prozent). Hier ist eine Gebührenerhöhung von 2 auf 2,5 Promille vorgesehen. Wer also ein Baugesuch für ein Einfamilienhaus mit Baukosten von 1 Million Franken einreicht, muss neu 2500 Franken für die Baugesuchsgebühr zahlen, 500 Franken mehr als bisher. 
  2. Baugesuche mit Bausumme über 5 Millionen Franken: Hier soll der Gebührensatz ab über 5 Millionen bei 1,5 Promille bleiben. Ein Beispiel: Bei einem 6-Millionen-Projekt fallen 14'000 Franken Gebühren an, nämlich 12'500 für die ersten 5 Millionen Franken und 1500 Franken für die weitere, sechste Million Franken. Bisher sind es in der Summe noch 10'000 Franken.*
  3. Baugesuche mit Bausumme über 10 Millionen Franken: Hier will der Gemeinderat den Tarif ab über 10 Millionen von 1,5 auf 1 Promille senken. Ein Beispiel: Beim Bau eines Mehrfamilienhauses in Höhe von 15 Millionen fallen weiterhin 25'000 Franken Gebühren an; bei einer Bausumme in Höhe von 20 Millionen Franken sind es neu 30'000 statt 32'500 Franken.*

Was hat den Gemeinderat veranlasst, die Gebühren ändern zu wollen? «Die Ansätze sind nicht mehr kostendeckend. Wir mussten sie anpassen», begründet der zuständige Gemeinderat Jürg Braga (FDP) den Entscheid. Er verweist zudem auf die Gesetzgebung, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten anspruchsvoller geworden ist.

Vergleich mit Baden, Wettingen, Ehrendingen und Obersiggenthal

«Wir haben das Musterreglement des Kantons als Basis genommen und einen Vergleich mit den Ansätzen der umliegenden Gemeinden vorgenommen», führt Braga aus. Der Vergleich zeigt: In Baden und Wettingen liegt der Satz für Bauten bis 1 Million ebenfalls bei 2,5 Promille, wobei er bis zu einer Bausumme von 10 Millionen gilt.

Bei einer Bausumme bis zu 20 Millionen Franken verlangen Baden und Wettingen jeweils 2 Promille an Gebühren fürs Baugesuch. In Obersiggenthal liegt der Gebührensatz in allen Kategorien bei 2 Promille, in Ehrendingen bei 2,5 Promille. Die vier Gemeinden sind Ennetbadener Nachbarn.

Dessen Gemeinderat will Bauherren keineswegs Steine in den Weg legen. Jürg Braga: «Wer bei uns bauen will, kann sich mit uns zusammensetzen und beraten lassen, ohne dass wir dafür etwas verlangen. Das soll auch so bleiben.»

Trend der Verdichtung

In Ennetbaden gibt es fast kein unüberbautes Bauland mehr. Zu Neubauten kommt es trotzdem. Bei diesen Projekten werden bestehende Bauten abgerissen und an ihrer Stelle Neubauten mit mehr Wohnraum erstellt. Es wird also verdichtet. «Das ist der Trend», sagt Braga.

Jürg Braga.

Jürg Braga.

Archivbild: Christoph Voellmy

Anpassungen sind auch bei der Minimalgebühr (400 statt 200 Franken) und bei Bagatellgesuchen (200 statt 150 Franken) vorgesehen. Gebühren fallen bei abgelehnten oder zurückgezogenen Baugesuchen an. Hier soll sie von 1,25 auf 2,5 Promille ansteigen, wobei eine Reduktion bei speziellen Fällen möglich sei.

Sagt das Stimmvolk Ja, gelten die neuen Gebühren ab dem 1. August 2021. Die Bau- und Nutzungsordnung hat die Gemeinde bereits vor rund drei Jahren zuletzt angepasst.

* In der Druckausgabe ist die Gebührenangabe aufgrund einer Fehlinterpretation nicht korrekt.