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Bei Baugesuchen bis 5 Millionen Franken will der Gemeinderat von Ennetbaden die Gebühren erhöhen. Anders sieht das bei Projekten mit einer höheren Bausumme aus.
Schon seit zwanzig Jahren sind die Gebühren für Baugesuche in Ennetbaden unverändert. Nun legt der Gemeinderat an der nächsten Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 10. Juni, eine überarbeitete Baugebührenordnung vor.
Was hat den Gemeinderat veranlasst, die Gebühren ändern zu wollen? «Die Ansätze sind nicht mehr kostendeckend. Wir mussten sie anpassen», begründet der zuständige Gemeinderat Jürg Braga (FDP) den Entscheid. Er verweist zudem auf die Gesetzgebung, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten anspruchsvoller geworden ist.
«Wir haben das Musterreglement des Kantons als Basis genommen und einen Vergleich mit den Ansätzen der umliegenden Gemeinden vorgenommen», führt Braga aus. Der Vergleich zeigt: In Baden und Wettingen liegt der Satz für Bauten bis 1 Million ebenfalls bei 2,5 Promille, wobei er bis zu einer Bausumme von 10 Millionen gilt.
Bei einer Bausumme bis zu 20 Millionen Franken verlangen Baden und Wettingen jeweils 2 Promille an Gebühren fürs Baugesuch. In Obersiggenthal liegt der Gebührensatz in allen Kategorien bei 2 Promille, in Ehrendingen bei 2,5 Promille. Die vier Gemeinden sind Ennetbadener Nachbarn.
Dessen Gemeinderat will Bauherren keineswegs Steine in den Weg legen. Jürg Braga: «Wer bei uns bauen will, kann sich mit uns zusammensetzen und beraten lassen, ohne dass wir dafür etwas verlangen. Das soll auch so bleiben.»
In Ennetbaden gibt es fast kein unüberbautes Bauland mehr. Zu Neubauten kommt es trotzdem. Bei diesen Projekten werden bestehende Bauten abgerissen und an ihrer Stelle Neubauten mit mehr Wohnraum erstellt. Es wird also verdichtet. «Das ist der Trend», sagt Braga.
Anpassungen sind auch bei der Minimalgebühr (400 statt 200 Franken) und bei Bagatellgesuchen (200 statt 150 Franken) vorgesehen. Gebühren fallen bei abgelehnten oder zurückgezogenen Baugesuchen an. Hier soll sie von 1,25 auf 2,5 Promille ansteigen, wobei eine Reduktion bei speziellen Fällen möglich sei.
Sagt das Stimmvolk Ja, gelten die neuen Gebühren ab dem 1. August 2021. Die Bau- und Nutzungsordnung hat die Gemeinde bereits vor rund drei Jahren zuletzt angepasst.
* In der Druckausgabe ist die Gebührenangabe aufgrund einer Fehlinterpretation nicht korrekt.