Der Wohler Rechtsanwalt Matthias Fricker erklärt, warum er Lucies Mörder vor Gericht verteidigt. Und plädiert bei aller Empathie auf eine faire Verhandlung.
Daniel H. hat im März 2009 in Riehen bei Baden das 16-jährige Au-pair-Mädchen Lucie kaltblütig ermordet. Diese grässliche Tat hat in der Bevölkerung grosses Entsetzen und Empörung ausgelöst.
Nun folgt am Dienstag und Mittwoch der Prozess. Dabei wird Lucies Mörder von Matthias Fricker aus Wohlen verteidigt. Fricker besitzt seit 6,5 Jahren das Anwaltspatent und hat sich auf Strafrecht spezialisiert. «Strafrecht ist mein bevorzugtes Rechtsgebiet», so Fricker.
In vielen Strafverfahren wird ein Pflichtverteidiger benötigt. Daher hat der 36-Jährige mittlerweile genügend Routine, Verbrecher zu verteidigen. «Doch es ist für mich die erste Strafverteidigung bei einem Tötungsdelikt. Die Schwere der Tat und das Ausmass der Publizität ist auch für mich aussergewöhnlich», gibt der Anwalt zu.
Die Verteidigung von Daniel H. ist natürlich kein Standardfall. «Es geht hier um die Frage, ob der Beschuldigte lebenslänglich verwahrt werden soll. Bisher wurde in der Schweiz diese Art der Verwahrung erst einmal ausgesprochen» (diese Art der lebenslänglichen Verwahrung existiert erst seit zwei Jahren, Anm. d. Red.), erklärt der Rechtsanwalt.
Fricker musste sich für diesen Fall in gerichtspsychiatrische Fachliteratur einlesen, um die beiden umfangreichen forensisch-psychiatrischen Gutachten auch korrekt interpretieren zu können: «Zum Glück hat man es ja nicht regelmässig mit solch gravierenden Delikten zu tun.»
Das Recht auf Verteidigung
Doch wie geht der Anwalt damit um, einen Mörder zu verteidigen? «Wenn man Strafrechtsfälle übernimmt, dann kann man nicht einfach vor schwierigen Situationen kneifen. Man kann nicht nur die ‹einfachen› Fälle übernehmen», gibt Fricker zu bedenken.
Er betont ausserdem, dass jeder Beschuldigte Anrecht auf einen Verteidiger hat, egal welches Verbrechen er begangen hat. «Die Schweiz ist zum Glück noch immer ein funktionierender Rechtsstaat.
Zu einem solchen Rechtsstaat gehört auch ein funktionierendes, faires Justizsystem», führt der Jurist dazu aus. «Auch Täter, welche wie mein Mandant ein sehr schlimmes Verbrechen begangen haben, erhalten Unterstützung vor Gericht. Das heisst aber nicht, dass der Verteidiger die Tat entschuldigt oder verharmlost», stellt der Pflichtverteidiger klar.
Fricker hatte es sich für eine kurze Zeit überlegt und mit seiner Frau und seinem Vater, der auch Rechtsanwalt ist, abgesprochen, ob er den Fall übernehmen sollte. Er kam zum Schluss, dass er sich dieser Herausforderung stellen will.
«Denn es ist ein interessanter Fall. Ich sehe in Abgründe unserer Gesellschaft, von denen ich sonst gar nichts mitbekommen würde. Wie bei so vielen früheren Strafverteidigungen sah ich auch hier wieder, wie prägend die Kindheit und Jugend für einen Menschen sein kann», erzählt der Jurist.
Doch auch für Fricker gibt es schwere Prozesse, die er nicht übernehmen kann: «Ich hatte einmal eine Anfrage für einen Fall, bei dem es um den Missbrauch eines Babys ging. Der Angeklagte stritt alles ab.
Es gab sogar durchaus gewisse Anhaltspunkte, dass er tatsächlich unschuldig war. Trotzdem befürchtete ich, dass ich den Beschuldigten nicht mit ganzem Einsatz und mit letzter Überzeugung hätte verteidigen können.»
Emphatie für die Angehörigen
Der Prozess mit Daniel H. ist kein Routinefall. Fricker merkt das auch daran, dass er nach Feierabend nicht einfach abschalten und seinen Kopf leeren kann. Es beschäftigt ihn. Ihm gehen auch Lucies Eltern nicht aus dem Kopf. Er denke häufig daran, was die Angehörigen durchmachen, und wie es für sie sein muss, drei Jahre nach der Tat erstmals den Täter zu sehen.
Aber auch die brutale Tat selbst beschäftigt ihn. «Natürlich sind das ganz schreckliche Gedanken. Doch ich habe kein schlechtes Gewissen, den Beschuldigten zu verteidigen. Ich bin ein Verfechter unserer rechtsstaatlichen Prinzipien», sagt Fricker.
Er meint zudem, dass sein Mandant ruhig und korrekt sei, wenn man mit ihm spreche. Trotzdem könne man bei den gemeinsamen Besprechungen natürlich nie vergessen, welches Verbrechen Daniel H. begangen habe.
Für Matthias Fricker ist das Wichtigste, dass Daniel H. am Dienstag und Mittwoch eine faire Verhandlung erhält. «Natürlich bin ich dann auch froh, wenn der Prozess vorbei ist. Denn er hat in den vergangenen Wochen schon sehr viel Zeit absorbiert. Viele andere Dinge mussten hinten anstehen», sagt der Anwalt.