Bezirksgericht Baden
Er zog Messer quer über Wange des Opfers – jetzt erhält er Quittung

Das Bezirksgericht Baden verurteilt einen jungen türkischen Gewalttäter zu dreieinhalb Jahren Gefängnis – wegen einer Gewalt-Eskalation nachts in einer Unterführung. Sein Opfer hat seither eine grosse Narbe im Gesicht.

Rosmarie Mehlin
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Es geschah in den frühen Morgenstunden: Plötzlich zog Elif ein Sackmesser aus dem Sack, öffnete die 8 Zentimeter lange Klinge und zog sie über die Wange seines Opfers.

Es geschah in den frühen Morgenstunden: Plötzlich zog Elif ein Sackmesser aus dem Sack, öffnete die 8 Zentimeter lange Klinge und zog sie über die Wange seines Opfers.

fotolia

An einem Freitag, fast auf den Tag genau vor einem Jahr, war der 23-jährige Pascal (alle Namen geändert) mit einem Freund in Baden im Ausgang. Seither hat er eine Narbe im Gesicht, die vom äusseren linken Augenwinkel bis zum linken Mundwinkel reicht. Die Ärzte machen ihm keine Hoffnung: Er müsse wohl zeitlebens mit der Narbe leben.

In derselben Freitagnacht im Oktober 2013 war auch der gleichaltrige Türke Elif mit einer Kollegin und einem Kollegen in Baden unterwegs. In den frühen Morgenstunden begegneten sich die jungen Leute in der Unterführung beim Kino Sterk. Es kam – warum auch immer – zu einer verbalen Auseinandersetzung. Plötzlich zog Elif ein Sackmesser aus dem Sack, öffnete die 8 Zentimeter lange Klinge und zog sie über Pascals Wange. Die klaffende, stark blutende Wunde war neun Zentimeter lang, bis einen Zentimeter tief und musste im Spital genäht werden.

Bagatellisiert statt bereut

Jetzt sass Elif vor Gericht, angeklagt unter anderem der schweren Körperverletzung. Eine halbe Portion ist er, ein «Bubi» mit Kurzhaarschnitt und Tattoos an Hals und Armen. Zu den kurzen Hosen trägt Elif weisse Nike-Socken und Nike-Schuhe. Nike – die griechische Siegesgöttin.

Siegesgewiss dürfte er sich allerdings nicht gefühlt haben. Immerhin war er geständig. Doch wo Reue erwartet wurde, bagatellisierte er, gab sich locker. Was er Pascal angetan hat, bezeichnet Elif mehrfach als «Scheisse».

Frühere Straftaten

Dabei stand sehr viel auf dem Spiel für ihn, forderte die Staatsanwältin doch eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Dazu verlangte sie, dass eine frühere, bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren nun vollstreckt wird. Zu dieser, mit drei Jahren Probezeit, war Elif wegen Vermögensdelikten – Diebstahl und Vorbereitungen zu Raub – im Januar 2012 vom Bezirksgericht Brugg verurteilt worden.

Nur gut eineinhalb Jahre danach, im August 2013 und damit mitten in der Probezeit, war bei der Polizei eine Strafanzeige gegen Elif eingegangen: Er hatte von Aisha, seiner Ex-Freundin, 300 Franken und Geschlechtsverkehr gefordert, andernfalls werde er ihrem Vater und Bruder ein Handyvideo schicken, das zeigte, wie er Aisha mit der Hand befriedigt. Die junge, streng erzogene Frau, ging auf die Erpressung nicht ein, hat aber seither grosse Schwierigkeiten mit ihrem Vater.

Wodka und Wut im Bauch

Elif seinerseits, 2001 in die Schweiz gekommen, ist in miesen familiären Verhältnissen aufgewachsen. Mit Glück konnte er eine zweijährige Lehre in der Baubranche absolvieren. Sein Lehrmeister, der ihn an die Verhandlung begleitete, lobte ihn in den höchsten Tönen: Elif arbeite vorbildlich, sei pünktlich und extrem motiviert. Schriftlich hat seine Klassenlehrerin zuhanden des Gerichts auch Elifs «vorbildliches Sozialverhalten» betont.

Der Beschuldigte räumte ein, er wisse, dass ihn Alkohol aggressiv mache, trinke deshalb selten und wenn, dann richtig, aber nur zu Hause. Ausser, offenbar, in jener Freitagnacht. «Nach Wodka und Bier war ich voll zu, auf 180 und in
Rage.» Überdies habe sein Kollege ihn angestachelt. Was die Erpressung von Aisha betrifft, sei er total wütend gewesen, dass sie «einfach so am Telefon» mit ihm Schluss gemacht hatte. «Es ging mir beschissen», sagte er.

«Gelbe Karte» ohne Wirkung

Die beachtliche Vorstrafe, die hohe Gewaltbereitschaft und «die Geringschätzung seiner Mitmenschen» veranlassten die Anklägerin zu ihrem Strafantrag von insgesamt sechseinhalb Jahren. Der Anwalt, der Elif bereits 2012 in Brugg verteidigt hatte, beantragte hingegen ein mildes Urteil von 20 Monaten bedingt, eventuell teilbedingt.

Das Gericht unter Vorsitz von Guido Näf verurteilte den 23-Jährigen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Es widerrief zwar den bedingten Aufschub der zweijährigen Vorstrafe nicht, verlängerte aber die Probezeit um anderthalb Jahre.

Pascal bekam eine Genugtuung von 10 000 Franken zugesprochen, Aisha eine solche von 700 Franken. «Eine solche Eskalation von Gewalt aus nichtigem Anlass ist unentschuldbar und muss hart bestraft werden», so der Gerichtspräsident. Unverständlich sei auch, dass nicht einmal die Anzeige von Aisha – «sozusagen die gelbe Karte» – Elif zur Vernunft habe bringen können.