Baden
Es geht ans Eingemachte: Zielgerichtetes Bauen in Baden

Die letzte Einwohnerratssitzung dieser Legislatur steht in Baden im Zeichen der BNO-Teilrevision. Es geht unter anderem um zielgerichtetes Bauen, Schutz wertvoller Gebäude oder eine Festlegung der Gebiete, wo Hochhäuser zugelassen sind.

Martin Rupf
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Verdichtetes Bauen in Baden
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Die Innenstadt aus der Vogelperspektive: Die Verdichtung im Innern wird weiterhin ein Thema sein, wenn die Stadt weiter wachsen will.
Mit einer Grünflächenziffer soll (hier der Meierhof) die Wohnqualität garantiert werden.
Der «Schutz»-Bereich verunsicherte zuerst vereinzelte Eigentümer. Die Regelungen punkto Kostenbeiträge sowie mit den Kategorien Denkmalschutz, Ensembleschutz und Inventarobjekte schaffen Klarheit (Foto: Ensembleschutz an der Mellingerstrasse).

Verdichtetes Bauen in Baden

AZ

Das kommt nicht alle Tage vor: Vor der Einwohnerratssitzung vom 10. Dezember lud der Stadtrat die Einwohnerräte zur Vor-Information über die Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) ein.

Grund: Die Vorlage ist derart umfassend (und teils auch komplex), «dass wir den Einwohnerräten das Wichtigste bereits vor der Ratssitzung erläutern wollten», sagt Stadtrat Markus Schneider.

BNO-Teilrevision in Kürze

- Punktuelle und zielgerichtete Verdichtung, wo es aus siedlungsplanerischer Sicht sinnvoll ist.
- Sicherung der heutigen Qualitäten der Baugebiete und der Quartiere mit Einführung einer Grünflächenziffer.
- Differenzierung Bäderquartier: Die bisher einheitlichen Vorschriften werden differenziert.
- Berechnung Parkfelder: Autoreduziertes Wohnen wird ermöglicht.
- Schutz wertvoller Gebäude.
- Festlegung der Gebiete, wo Hochhäuser zugelassen sind.
- Anpassung der BNO an die übergeordnete Gesetzgebung und harmonisierte Baubegriffe. (az)

«Auch wenn die Revision einige Änderungen mit sich bringt, so handelt es sich doch nur um eine Teil- und nicht um eine Gesamtrevision», so Schneider.

Die letzte Gesamtrevision datiere aus dem Jahr 2001, die nächste werde wohl in den nächsten Jahren gestützt auf den Planungszielen und Ideen des «Planungsleitbildes 2026» erarbeitet.

Auslöser für die BNO-Teilrevsion – die Revisionen für die Gebiete Baden Nord und Limmatknie wurden sogar noch vorgezogen – sei der zunehmende Verdichtungsdruck gewesen.

«Zudem wollten wir die BNO für Bürger und Verwaltung vereinfachen», sagt Schneider. «Um berechtigten Anliegen von Eigentümern entgegenzukommen, mussten wir immer öfters Ausnahmebewilligungen erteilen», sagt Jarl Olesen, Leiter Planung und Bau der Stadt Baden. «Das war ein untrügliches Zeichen, dass etwas nicht mehr stimmte.»

Demokratische Mitwirkung

Wie immer, wenn eine BNO Änderungen erfährt, sind nicht wenige Leute davon tangiert.

«Umso wichtiger war es uns, die Betroffenen möglichst von Beginn weg an der Teilrevision mitwirken zu lassen», sagt Markus Schneider.

So habe es zwei Mitwirkungsverfahren, zwei Info-Veranstaltungen zu Baudenkmälern, Ensembleschutzzonen und Inventarobjekten und am Schluss eine öffentliche Auflage mit Einwendungsverfahren gegeben. Zu den 80 eingegangenen Einwendungen habe der Stadtrat 43 Entscheide gefällt und die Teilrevision entsprechend geändert oder ergänzt.

Parallel dazu wurde 2009 auch eine einwohnerrätliche Spezialkommission geschaffen, die sich aus Vertretern aller Parteien zusammensetzte.

Schneider: «Dank dieses demokratischen Mitwirkungsprozesses geht der Stadtrat davon aus, dass die Vorlage breit abgestützt ist.»

An der letzten Einwohnerratssitzung des Jahres soll die Revision nun von der Legislative beschlossen werden.

«Es war uns wichtig, dass das Geschäft vor Ende der Legislatur noch vom bestehenden Rat behandelt wird», ergänzt Schneider.

Möchte der Rat wesentliche Änderungen anbringen, muss er den betroffenen Teil zur Überprüfung oder Überarbeitung an den Stadtrat zurückweisen.