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In Brugg wurde vor einer Woche ein Postauto-Fahrer entlassen, weil er einen Gast beleidigte. Ein ähnlicher Fall trug sich auch in der Region Baden zu - vor einigen Jahren. Die RVBW mag sich nicht daran erinnern.
Heinz Haller aus Würenlos rieb sich verwundert die Augen, als er in der az vom 12. Juni las, dass die Regionalen Verkehrsbetrieben Baden-Wettingen (RVBW) noch nie einen Chauffeur wegen falschen Verhaltens habe entlassen müssen (siehe Box).
«Das stimmt nicht», sagt Haller. Vor rund zehn Jahren habe sich folgender Zwischenfall ereignet: «Ich war am Abend mit dem Velo in den Bus nach Wettingen eingestiegen», so Haller.
Dabei habe er darauf geachtet, dass er einen schwach besetzten Bus benutzte. «Kaum war ich im Bus, forderte mich der Fahrer via Lautsprecher auf, ich solle den Bus verlassen. Da ich aber bereits die Mehrfahrtenkarte entwertet hatte, blieb ich im Bus.»
Letzte Woche wurde bekannt, dass die PostautoSchweiz AG einen Chauffeur entliess, nachdem dieser einen Fahrgast in Brugg rassistisch beschimpft hatte. In einer az-Umfrage gab daraufhin die RVBW bekannt, dass bei ihnen noch nie Personal wegen falschen Verhaltens habe entlassen werden müssen. (az/sha)
Darauf habe ihn der Chauffeur nochmals aufgefordert, ansonsten er das Fahrzeug verlassen und die Weiterfahrt verweigern werde.
«Tatsächlich stieg der Chauffeur dann aus; der Bus stand führerlos an der Haltestelle. Die Ampel schaltete mehrmals von Rot auf Grün.»
Der Chauffeur habe beim nachfolgenden Bus Verstärkung geholt. «Gemeinsam bearbeiteten mich die beiden Chauffeure, den Bus nun zu verlassen, ansonsten sie die Polizei rufen lassen würden.»
Weil nun die anderen Passagiere langsam ungeduldig geworden seien, habe er sich entschlossen, den Bus zu verlassen. Am folgenden Tag habe er die RVBW über den Vorfall informiert.
«Nach einigen Tagen entschuldigten sich die RVBW bei mir mit dem Vermerk, dass der schuldige Chauffeur schon früher unangenehm aufgefallen und daher entlassen worden sei», erinnert sich Heinz Haller.
«Offenbar hat es einen Vorfall gegeben. Er dürfte einige Zeit zurückliegen, denn den heute Verantwortlichen und langjährigen Mitarbeitern ist der Fall nicht bekannt», sagt Marija Nikolova, Leitern Marketing bei den RVBW.
«Wir können uns vorstellen, dass ein Vorfall in der geschilderten Art vorgekommen ist, können dies aber nicht bestätigen.»
Zu den Velos sagt Nikolova: «Fahrräder dürfen in den RVBW-Bussen ausserhalb der Sperrfristen mitgeführt werden.»
Die Sperrfristen dauern von Montag bis Freitag von 6 bis 9 Uhr sowie von 16 bis 19 Uhr.
Nikolova: «Ausserhalb der Sperrfristen dürfen Velos aber nur mitgeführt werden, wenn es genügend Platz hat; Kinderwagen und Rollstühle haben Vorrang.»
Zudem müsse der Passagier zwei Tickets lösen. «Für das Velo aber immer nur ein ermässigtes.»