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Baden
Vor dem Badener Bezirksgericht musste sich ein junger Mann wegen Exhibitionismus verantworten. Einiges blieb in dem Prozess unklar.
Es war ein heisser Spätsommerabend in Baden. Nicole * war gerade auf dem Nachhauseweg und lief auf dem Trottoir der Oelrainstrasse in Richtung Kreisel beim Grand Casino. Plötzlich bemerkte sie, wie ein silberner Mercedes-Van langsam neben ihr vorbeifuhr. Kurz vor dem Kreisel hielt das Fahrzeug an, Nicole machte einige Schritte auf das Auto zu. Mit dem, was sie dann sah, als sie durch das offene Fenster blickte, hatte sie nicht gerechnet: Auf dem Fahrersitz sass ein Mann mit entblösstem Geschlechtsteil.
Nicole, eine Frau um die 30, ist sich sicher: «Er hat mich gezielt ausgesucht und wollte sich sexuell an mir erregen.» Rund ein Jahr ist seither vergangen. Am Donnerstag rekapitulierte Nicole die Ereignisse aus ihrer Sicht bei der Gerichtsverhandlung im Badener Bezirksgericht. Sie sagte: «An diesem Abend wurde es mir schon kurz zuvor ein wenig mulmig, als das Auto in gemächlichem Tempo in Richtung Bahnhofparkhaus unterwegs war und dann wendete.»
Es habe sie das Gefühl beschlichen, dass der Fahrer versuchen könnte, ihr unter den Rock zu schauen. Warum sie sich dennoch auf das Fahrzeug hin zubewegt habe, wollte Gerichtspräsident Bruno Meyer von Nicole wissen. «Ich habe mir gedacht, vielleicht kennt sich diese Person nicht aus und sucht etwas, also bin ich hingegangen. Was ich dann sah, hat mich natürlich perplex zurückgelassen.»
Kurz darauf sei das Auto wieder davongefahren, sie habe aber umgehend reagiert, sich Nummernschild, Fahrzeugmarke und Farbe gemerkt und bei der Stadtpolizei Anzeige erstattet, sagte Nicole. Die Polizei schrieb eine Fahndung aus, noch am selben Abend wurde der silberne Mercedes bei der Hochbrücke in Baden angehalten. Gefunden hat die Polizei dabei David*, einen jungen Mann mit breiten Armen und noch breiteren Schultern. Am Donnerstag sass der Beschuldigte mit modischem Kurzhaarschnitt, akkurat getrimmtem Bart, eng anliegendem T-Shirt und weissen Turnschuhen im Gerichtssaal in Baden. Gelegentlich wippte David mit dem Fuss, ansonsten wirkte er ruhig und gelassen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe über 900 Franken sowie ein Bussgeld von 300 Franken.
Der 22-jährige Fachmann Betriebsunterhalt aus der Stadt Zürich war sich jedoch keiner Schuld bewusst. Mit leiser Stimme sagte er: «Für das, was mir unterstellt wird, habe ich keine Erklärung. Es ist nichts passiert.» Weder habe er beim Kreisel angehalten, noch habe er bewusst eine Person auf dem Trottoir wahrgenommen. «Ich habe diese Frau heute zum ersten Mal in meinem Leben gesehen», blockte David sämtliche Vorwürfe ab.
«Was hat Sie denn an jenem Abend nach Baden geführt?», fragte Meyer. David erklärte, er sei auf der Suche nach geeigneten Plätzen für sein Hobby, das Fahren auf sogenannten Stunt-Ride-Motorrädern, gewesen. «Ich habe bei mir in der Umgebung schon häufig gesucht und nichts gefunden, deshalb wollte ich mal hier in der Region schauen, was es so gibt», entgegnete David.
Dies fand Einzelrichter Meyer nur schwer nachvollziehbar, zumal David in vorherigen Anhörungen gesagt hatte, er sei unterwegs zu einem Kollegen gewesen. Ein andermal hätte er betont, in Baden auf der Suche nach einer Firma gewesen zu sein. «Hinzu kommt, dass Sie auf der Polizeiwache ausgesagt haben, beim Vorfall sexuell erregt gewesen zu sein und sich Ihre Hand auf Ihrem Glied befand», hielt ihm Meyer vor. Auch darauf hatte David eine Antwort: «Ich wurde von der Polizei unter Druck gesetzt, eine Aussage zu machen.» Er habe sich auf der Polizeiwache auch ausziehen müssen.
Davids Glück war, dass er an diesem Donnerstag nicht der Einzige war, der sich in Widersprüchlichkeit verstrickte. Denn auch Nicole konnte wichtige Details nicht unmissverständlich wiedergeben. Am deutlichsten wurde dies bei Davids Hose: So sagte sie in einer ersten Anhörung, dass er beim Vorfall den Hosenschlitz seiner Jeans offen hatte; bei einer weiteren Einvernahme erinnerte sie sich an eine Trainerhose. Auch an der Gerichtsverhandlung konnte sie das Kleidungsstück nicht abschliessend benennen.
Zudem machte ein anderer Sachverhalt den Gerichtspräsidenten stutzig. Nicole sei von sich aus auf das Auto zugegangen. «Eine zielgerichtete Anlockungshandlung ist nicht erkennbar», so Meyer. Nur dies und eine klar sexuell motivierte Absicht seien im Zusammenhang mit Exhibitionismus strafbar. Beides könne dem Beschuldigten nicht nachgewiesen werden – auch, weil ein psychiatrisches Gutachten fehle: «Das wurde in den Ermittlungen verpasst. Eventuelle besondere sexuelle Neigungen des Verdächtigen bleiben ungewiss», sagte Meyer.
Somit war klar: David wird freigesprochen. Ob sich sein bestes Stück an jenem Spätsommerabend tatsächlich ausserhalb der Hose befand oder nicht, «kann man nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen», betonte Meyer. Vielleicht war David aber auch einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort.
Namen von der Redaktion geändert.