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Das Bezirksgericht Baden sprach vor drei Wochen im Fall Nordportal einen 20-jährigen Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Doch der Fall ist noch nicht definitiv zu Ende, sagt Elisabeth Strebel von der Staatsanwaltschaft Aargau.
«Das angebliche Opfer sowie die Staatsanwaltschaft hätten die Möglichkeit, den Fall ans Obergericht weiterzuziehen», erklärt Elisabeth Strebel, Leiterin der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Aargau. Der Staatsanwalt habe das begründete Urteil angefordert und werde erst nach dessen Prüfung entscheiden, ob er den Fall ruhen lasse oder weiterziehen werde. Das begründete Urteil zu verlangen, sei kein unübliches Vorgehen, erklärt Strebel weiter.
Auch die Anwältin des angeblichen Opfers wartet ab. «Meine Klientin ist natürlich enttäuscht, dass das Gericht den Beschuldigten freigesprochen hat», sagt Gesine Wirth-Schuhmacher. «Ob wir den Fall allenfalls weiterziehen, steht derzeit noch nicht fest und wird nach Vorlage des begründeten Urteils entschieden.»
Auch der Beschuldigte, der freigesprochen wurde, habe die Möglichkeit, den Entscheid im Kostenpunkt anzufechten – ausser, all seine Forderungen seien im begründeten Urteil bis ins letzte Detail gutgeheissen, erklärt Elisabeth Strebel weiter.
Auf die Frage, ob der Fall nun definitiv abgeschlossen sei, sagt Eveline Gloor, Anwältin des Mannes: «Wir sind natürlich zufrieden mit dem Freispruch, warten aber nun dennoch die verlangte schriftliche Begründung des Urteils ab.»
Vor Weihnachten 2011 hatte eine 28-jährige Frau ausgesagt, sie sei beim Eventlokal Nordportal in Baden vergewaltigt worden. Der Staatsanwalt hatte eine Strafe von dreieinhalb Jahren verlangt. (pkr)