Ein vermeintlicher Zahnarzt führt in Spreitenbach eine Praxis – ohne allerdings die nötige Berufsausübungs-Bewilligung beim Kanton eingereicht zu haben. Nun ist das zuständige Departement aktiv geworden. Dem Mann droht eine hohe Busse.
Sascha A. wirbt im Telefonbuch mit der Firma «Zahnarztpraxis Dental Plaza». Doch A. steht nicht im Medizinalberuferegister des Kantons Aargau, ist also nicht als Zahnarzt registriert. Auch im Medizinalregister des Bundesamts für Gesundheit (BAG) findet er sich nicht.
Ohne Berufsausübungs-Bewilligung darf man sich allerdings nicht mit den Bezeichnungen «Zahnarzt» oder «Zahnarztpraxis» schmücken.
Auf Nachfrage des SonntagsBlick sagt Balz Bruder (48), Sprecher beim Gesundheitsdepartement: «Das Departement Gesundheit und Soziales wird den Herrn anschreiben und verlangen, dass er seine Bezeichnung ändert».
Die Firma von Sascha A. ist auch nicht im Handelsregister eingetragen. Dem Dentalunternehmer droht deshalb eine Busse von bis zu 10'000 Franken.
Mit falschen Federn geschmückt
Auch die Universität Zürich hat A. bereits angeschrieben. Auf seiner Homepage hatte er ein Bild des Zentrums für Zahnmedizin und das Logo der Universität Zürich verwendet. Doch zwischen der Universität und A. «besteht keine Beziehung», wie Sprecherin Nathalie Huber gegenüber SonntagsBlick sagt.
A., der Zahnreisen nach Serbien anbietet und damit wirbt, in Schaffhausen Zahnbehandlungen zum Taxpunktwert von Fr. 1.90 durchzuführen, wollte sich gegenüber SonntagsBlick nicht äussern. Üblich sind Fr. 3.10.