Ein 28-jähriger Schweizer stand wegen fahrlässiger Fälschung von 100er-Noten und weiteren Vergehen vor Gericht.
Tom ist 28 und reichlich tätowiert. Er trägt modisch zerschlissene Jeans und die Haare bis auf wenige Millimeter rasiert. Nein, mit der rechten Szene habe er rein gar nichts zu tun, antwortet er auf die entsprechende Frage von Einzelrichter Bruno Meyer.
Mit der Polizei und Justiz hatte es Tom in seinem jungen Leben hingegen schon oft zu tun. Sieben Straftatbestände waren ihm zur Last gelegt, als er dieser Tage wieder einmal vor dem Richter sass.
Er hatte bekifft am Steuer gesessen, seiner Schwester für ein Fährtchen den Autoschlüssel geklaut – dabei war Tom ohne gültigen Fahrausweis unterwegs. Einen Ausweis hatte der Angeklagte lediglich auf Probe besessen. Tom hätte sich einer verkehrspsychologischen Prüfung unterziehen müssen, was er
jedoch nicht tat, deshalb war die Probefrist abgelaufen.
Bei einer Kontrolle hatte die Polizei in Toms Hosensack ein Klappmesser gefunden. «Ich hatte es in Waldshut für 15 Euro gekauft, einfach so, weil es mir gefiel. Ich hatte keine Ahnung, dass man hier damit gegen das Waffengesetz verstösst.»
Dass er beim Einkaufen im Coop Würenlingen einmal von einer Hungerattacke überrascht wurde, wusste Tom hingegen sehr wohl. Um abzuhelfen, packte er eine Packung Minipic-Würstchen nicht in den Einkaufswagen, sondern riss sie auf, ass zwei Würstchen und legte die restlichen zurück ins Regal. «Die waren so schlecht, dass man sie höchstens einem Hund gefüttert hätte.» Der Staatsanwalt klagte in diesem Punkt auf geringfügigen Diebstahl.
Falsche Noten im Handschuhfach
Tja - und dann war da noch die Sache mit den 100-Franken-Noten. «Nur so zum Plausch habe ich einen echten Hunderter eingescannt und 79 Noten ausgedruckt – daheim, auf ganz gewöhnlichem Druckerpapier.»
Die Noten, die laut Richter Meyer «auf den ersten Blick verblüffend echt aussehen», fand die Polizei im Handschuhfach von Toms Auto. «Wenn ich meine sechsjährige Tochter jeweils am Samstag zu mir holte, hat sie damit gespielt, sie gezählt und so.» Er habe nie die Absicht gehabt, die Noten in Umlauf zu bringen, versicherte Tom glaubhaft.
Als Vertreter mit Provisionen hatte Tom einst bis zu 25 000 Franken monatlich kassiert und drei Autos besessen. Jetzt hat er 35 000 Franken Schulden am Hals. 2012 hatte er sich von seiner Frau getrennt – «si het mi verarscht» – und war arbeitslos geworden.
Seit April hat er wieder einen Job, diesmal im Telefonverkauf. Er lebt mit seiner Freundin, verdient zwischen 3600 und 4000 Franken. 1800 Franken an Alimenten für Frau und Tochter müsste er monatlich bezahlen, «für mehr als 1400 reicht es aber noch nicht».
Sechs Vorstrafen lasten auf Toms Schultern. Diesmal beantragte der Staatsanwalt acht Monate Freiheits- und 3000 Franken Geldstrafe – beides unbedingt. Tom gelobte endgültige Besserung und bat darum, nicht hinter Gitter zu müssen. Richter Meyer – obwohl gar kein Freund von Geldstrafen – liess Milde walten und verzichtete auf eine Freiheitsstrafe: 300 Tagessätze à 50 Franken unbedingt und 1000 Franken Busse lautete das Urteil.