Der Wettinger Gemeinderat will ein Vorprojekt zur Motion «Familienfreundliches Wettingen» ausarbeiten lassen. Vor der Umsetzung des Gutschein-Systems bedarf es noch einiger Abklärungen.
«Alle Wettinger Kinder und deren Eltern haben Anspruch auf eine gleichwertige Menge von Gutscheinen, unabhängig davon, ob die Eltern ihre Kinder selber betreuen oder betreuen lassen.» Der Einwohnerrat hatte die Motion mit dieser Forderung am 23. April überwiesen. Jetzt schlägt der Gemeinderat vor, Lösungsvarianten in einem Vorprojekt abzuklären. Dazu soll der Einwohnerrat an seiner nächsten Sitzung 28000 Franken bewilligen.
«Wir beabsichtigen einen externen Projektmitarbeiter im Mandatsverhältnis zu engagieren, der die Grundlagen für das Vorhaben erarbeiten soll», sagt Gemeinderätin Yvonne Feri.
Die Motionäre betonen in ihrem Vorstoss, dass bei der vorgeschlagenen Familienförderung kein Bargeld fliessen soll. Die Gutscheine sollen auch nicht in Bargeld umgetauscht werden können.
Im Interesse der Familien
Die Motionäre haben folgende möglichen Angebote skizziert: Umfassende Fremd-Betreuung; kinderspezifische Angebote der Vereine; Musikunterricht; von den Eltern organisierte Kinderbetreuung sowie Elternbildung. Um eine Vorstellung vom Bedarf zu erhalten, braucht es eine differenzierte Abklärung, hält der Gemeinderat in seiner Vorlage fest. Insbesondere seien auch erste Überlegungen zur Qualitätsüberprüfung erforderlich. «Wenn die Gemeinde sich finanziell beteiligt, muss sie auch die Qualität der Angebote kontrollieren», betont Gemeinderätin Feri.
Neben Qualitätskriterien stellt sich auch die Frage, wie mit Vereinen umgegangen werden soll, die die Anforderungen nicht erfüllen. Eine weitere wichtige Frage für Feri ist die Haftung: «Wie sieht es bei Unfällen oder anderen Ereignissen aus?» Im Rahmen des Vorprojektes will der Gemeinderat auch die Finanzierung des Vorhabens abklären. Vorgesehen ist eine finanzielle Beteiligung der Eltern, die sich an das Beitragsreglement für die familienergänzende Kinderbetreuung anlehnen soll.
Vorgaben von Bund und Kanton
Ausführlich geht der Gemeinderat auf die juristischen Grundlagen der Kinderförderung ein. So bezeichnet er die Kinderrechtskonvention der UNO als oberste Grundlage. Dann erwähnt er die Artikel 272 sowie 301 und 302 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und die Verfassung des Kantons Aargau. In deren Artikel 28 steht, dass der Kanton die Eltern bei der Erziehung und Bildung unterstützt. In Artikel 38 ist festgehalten, dass der Kanton Vorkehrungen zum Erhalt und zur Stärkung der Familie treffe. In der Region engagieren sich vor allem der Verein Elternrunde Baden/Wettingen, das Familienzentrum Region Baden sowie das Organisationsteam des jährlich im Frühling stattfindenden Elternbildungstages.
Die Motion für das Gutschein-System hatten Kirsten Ernst, Bernadette Müller, Leo Scherer, Christian Wassmer, Patrick Neuenschwander und Thomas Meier gemeinsam eingereicht. Der Einwohnerrat hat sie am 23. April überwiesen.
Einwohnerratssitzung, 18. Oktober, 19 Uhr, Rathaussaal.