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Die Strafuntersuchungen wegen fahrlässiger Tötung gegen drei Kantonsangestellte nach der Ermordung des Au-pair-Mädchens Lucie Trezzini sollen beendet werden. Der ausserordentliche Staatsanwalt Ueli Hofer will das Verfahren einstellen.
Die Strafuntersuchungen sollen eingestellt werden. Der ausserordentliche Berner Staatsanwalt Ueli Hofer teilt das den Parteien in einem Schreiben mit, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.
In einer Untersuchung zur Ermordung Lucie Trezzinis orteten die Ermittler zwar grobe Fehler im Straf- und Massnahmenvollzug. Diese führten schlussendlich zur falschen Einschätzung und zur bedingten Entlassung des späteren Mörders Daniel H.
Das Schreiben des ausserordentlichen Staatsanwalts Ueli Hofer hat die Familie Trezzini schockiert. «Das Schreiben war lediglich vier Zeilen lang. Ich weiss nicht, was Hofer damit bezwecken will. Er kann die Gerechtigkeit nicht ersetzen», sagt Lucies Vater Roland Trezzini gegenüber der az enttäuscht. Werde der Staatsanwalt zu diesem Fall keine Anklage erheben, so müsse der Fall jemand anderes übernehmen. «Tatsache ist, dass die Behörden Fehler begangen haben.» Er will weiterkämpfen: «Wenn nötig muss das Bundesgericht darüber entscheiden».
Was Roland Trezzini stutzig macht, sei, dass der ausserordentliche Staatsanwalt noch gar nicht mit der Familie Trezzini gesprochen hat. Er habe nur mit dem ehemaligen Leiter des Zürcher Amts für Justizvollzug gesprochen, der einen Bericht erstellt hatte, der die Behörden in ein bedenkliches Licht rückt. Trezzini glaubt: Hätte er zusätzlich mit der Opferfamilie gesprochen, wäre es zu einer Anklage gekommen. «Ich werde Herrn Hofer auf das Schreiben antworten, wir wollen ihm wichtige Informationen geben. Dann dürfen wir davon ausgehen, dass nach einem Gespräch mit uns der Fall weitergezogen wird.» (sha/ahu)
Drei Jahre später brachte Daniel H. in Rieden bei Baden das Freiburger Au-pair um. Lucies Familie hat, aufgrund dieser Fehlerkette im Aargauer Strafvollzugssystem, Anzeige erstattet wegen fahrlässiger Tötung.
Das Fehlverhalten der Behörden im Fall von Daniel H. lässt sich aber allem Anschein nach nicht einzelnen Mitarbeitern anlasten - auch nicht jenen, die für die bedingte Entlassung und die Einhaltung der Bewährungsauflagen bei Daniel H. zuständig waren.
Sehr internes Gutachten
Diese haben sich zwar nachweislich nicht an die Paragrafen gehalten. So wurde Daniel H. bedingt entlassen, ohne dass die Gefährlichkeitskommission die notwendige Einschätzung abgegeben hätte. Volker Dittmann, einer der renommiertesten Gerichtspsychiater im deutschen Sprachraum, kritisiert im «Tages-Anzeiger», dass bei Daniel H. während all der Jahre nie eine standardisierte Risikoanalyse vorgenommen wurde.
Der kantonale Strafvollzug fertigte selber eine «Interne Beurteilung der Gefährlichkeit» an. Diese Einschätzung blieb sehr intern. Nicht einmal die Aarauer Bewährungshelferin, die danach allein für H. zuständig war, bekam sie zugestellt. Ihr blieb somit verborgen, dass ihre Kollegen bei der «Gesamtbeurteilung Gefährlichkeit» bei «hoch» ein Kreuz gemacht hatten.
Es wird keine Anklage erhoben
Daniel H. lehnte laut einer Gesprächsnotiz eine Weiterführung der Therapie «entschieden ab», nachdem ihm die Aargauer Behörden Auflagen mache wollte. Er fand, «dass er gesellschaftskonform mit der Konsumation alkoholischer Getränke umzugehen gelernt hat». Die beiden Auflagen wurden fallen gelassen. Für Volker Dittmann, einer der angesehensten Gerichtspsychiater im deutschen Sprachraums, ist das unverständlich: «Er selbst bestimmt, was kontrolliert wird. Das ist absurd.» Dittmann hätte anders gehandelt: «Ich hätte auf einer Totalabstinenz bei allen Suchtmitteln bestanden, auch von Alkohol.»
Ende Januar 2009 erzählte H. seiner Bewährungshelferin, er habe wieder angefangen zu koksen und zu trinken. Doch Suchtberatung und Abstinenzkontrolle musste er selber organisieren. Daniel H. verpasst mindestens acht Termine bei Bewährungshilfe und Suchtberatung.
Gegen die beiden und gegen die Bewährungshelferin richten sich die Ermittlungen. Allerdings nicht mehr lange. Der ausserordentliche Staatsanwalt Ueli Hofer will die Untersuchung bald einstellen und keine Anklage erheben, wie «Bund»-Recherchen zeigen - trotz weiteren nachgewiesenen amtlichen Fehlern.
Bewährungshelferin war überfordert
Ein grund für die Entlastung der Kantonsangestellten war der knappe Personalbestand. Ein Gutachten, erstellt von Leitern von drei kantonalen Bewährungshilfen, entlastet die für H. zuständige Bewährungshelferin, die sich nach Kräften einsetzte, aber überfordert war. Der Regierungsrat, der kurz nach dem Mord sein Amt antrat, hat der Bewährungshilfe 80 Prozent mehr Personal zugeteilt.