Fislisbach
«Badenerstrasse Ost»: Gestaltungsplan liegt öffentlich auf

Die Gemeinde startet das Mitwirkungsverfahren für das Gebiet im Dorfzentrum.

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Die Gemeinde Fislisbach startet ein Mitwirkungsverfahren für das Gebiet «Badenerstrasse Ost», für das eine Pflicht zum Gestaltungsplan besteht. Es liegt mitten im Dorfzentrum und umfasst 14 Parzellen, die in Privatbesitz sind, sowie eine Fusswegparzelle, die der Gemeinde gehört.

Einzelne Grundeigentümer beabsichtigen, Neubauten zu realisieren, andere Grundeigentümer wollen keine baulichen Änderungen vornehmen, wie die Gemeinde schreibt. Eine freiwillige Kooperation sei deshalb zurzeit nicht möglich. Die vorliegende Planung suche daher einen Weg, um die mit dem Richtkonzept definierten und in der Bau- und Nutzungsordnung verankerten Grundsätze grundeigentümerverbindlich umzusetzen. «Dennoch soll dem Einzelnen ein angemessener Planungsspielraum gewährt und für die gesamthaft zu lösenden und im öffentlichen Interesse stehenden Themen wie Bebauungsstruktur und Erschliessung einen Weg gefunden werden.»

Somit handele es sich nicht um eine klassische Gestaltungsplanung, sondern eine auf das Wesentliche reduzierte, den Rahmen gebende Planung – eben einen «Rahmengestaltungsplan».

Rot markiert der Bereich «Badenerstrasse Ost».

Rot markiert der Bereich «Badenerstrasse Ost».

zvg

Sämtliche Bauten entlang der Bade­nerstrasse und der Dorfstrasse sind auch dem Volumenschutz unterstellt. Für das Gebiet «Badenerstrasse Ost» ein Richtkonzept vom Juli 2014, das als Grundlage für die letzte Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung der Gemeinde diente. Dieses Richtkonzept sieht eine neue Bebauungsstruktur vor. Die Grundzüge dieser Bebauungsidee wurden in die Bau- und Nutzungsordnung überführt und sind als Zielvorgabe für die Gestaltungsplanung verankert.

Die Unterlagen zur Durchführung des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens liegen vom 19. November bis 19. Dezember bei der Abteilung Bau und Planung öffentlich auf. (az)