Baden
Flughafen Zürich will keine Werbung von Badener Firma – weil sie Passagieren bei Verspätungen hilft

cancelled.ch hätte diesen Sommer gern am Flughafen Werbung gezeigt. Weil die Firma Passagieren hilft, bei Verspätungen oder Annulationen Entschädigungen zu erhalten, verwarf der Flughafen die Werbung aber.

Pirmin Kramer
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Fluggastrechte-Portal darf in Zürich-Kloten keine Werbung schalten – Unternehmensgründer Simon Sommer zeigt sich irritiert.

Fluggastrechte-Portal darf in Zürich-Kloten keine Werbung schalten – Unternehmensgründer Simon Sommer zeigt sich irritiert.

KEYSTONE

Das Unternehmen «cancelled.ch» mit Sitz in Baden hätte diesen Sommer gerne Werbung im Flughafen Zürich gezeigt. Die Firma hilft Passagieren, die von Flugunregelmässigkeiten wie Verspätungen oder Annullationen betroffen sind, ihre Entschädigung zu erhalten.

Mitgründer Simon Sommer: «Als uns der Vermarkter Clear Channel eine Bildschirm-Werbefläche am Flughafen Zürich anbot, schien uns dies die perfekte Möglichkeit zu sein, um für unsere Dienstleistungen zu werben.»

Die Badener Firma buchte für den August im Flughafen Zürich Bildschirmwerbung in den Hallen 1 und 2, die Verträge waren bereits unterschrieben. Zwei Wochen später jedoch kam die Absage vom Flughafen. «Clear Channel hat uns das Sujet zur endgültigen Genehmigung vorgelegt und wir haben es verworfen», sagt Flughafen-Sprecherin Sonja Zöchling zu «20 Minuten».

Für Werbung würden Richtlinien gelten, sagt sie: Abgelehnt werde politische, rassistische oder sexistische Werbung. «Wir behalten uns aber auch vor, Werbung, die für unsere Flughafenpartner negative Auswirkungen hat, zu verwerfen», erklärt die Flughafensprecherin. Aus rechtlicher Sicht sei der Fall klar, sagt Sommer dazu auf Anfrage:

«Der Flughafen Zürich hat in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Rücktrittsrecht vermerkt, von dem er nun Gebrauch macht.»

(Quelle: )

Dennoch empfinden er und sein Geschäftspartner Edoardo Köppel den Entscheid, die Werbung abzulehnen, als stossend: «Denn die wahren Partner sind nicht die Airlines, sondern die Flugpassagiere, die dem Flughafen via Flughafentaxen sehr hohe Beiträge zukommen lassen.» Die Badener Juristen gründeten 2017 das erste und inzwischen von der Kundenanzahl her grösste Fluggastrechte-Portal der Schweiz.

Als Einzelperson habe man gegenüber Fluggesellschaften meist geringe Chancen, seine Ansprüche durchzusetzen, sagt Sommer. Auf der Website der Firma können verärgerte Passagiere kostenlos prüfen, ob Ansprüche bestehen. Falls dies der Fall ist, kümmern sich die Juristen um die Details, wobei die Kunden bei aussergerichtlicher Einigung 80 Prozent der erstrittenen Summe erhalten.

In der Schweiz sei der Schutz der Passagiere leider besonders tief.

«In der EU erhalten Passagiere ab drei Stunden Verspätung eine Entschädigung. In der Schweiz, wo diese Verordnung ebenfalls gilt, existiert jedoch ein Urteil des Bezirksgerichts Bülach, das festhält, dass Verspätungen hierzulande nicht anspruchsberechtigt sind.»

(Quelle: )

Die Folge: Schweizer Passagiere müssten im Ausland klagen – dort erhalten sie in aller Regel recht. «Auch in solchen Fällen können wir häufig helfen», sagt Simon Sommer.