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Der Flughafen Zürich will sein Betriebsreglement anpassen und sieht neue Abflugrouten vor. Der Wettinger Gemeinderat erhebt dagegen Einwendung – und stellt mehrere Anträge.
Der Gemeinderat Wettingen hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) eine Einwendung gegen die Anpassungen im «Betriebsreglement 2017» des Flughafens Zürich eingereicht, ebenso gegen die Festlegungen der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht. Das teilte der Gemeinderat gestern Montag mit.
Der Gemeinderat begrüsse zwar die Massnahmen, die der Erhöhung der Flugsicherheit dienen. Ebenso würden Massnahmen zur Optimierung der Abläufe begrüsst, die zu einer Reduktion von Verspätungen führen, insbesondere um den Verspätungsabbau während der zweiten Nachtstunde zu minimieren. «Nach eingehendem Studium der Auflageakten kommt der Gemeinderat aber zum Schluss, dass die vorgesehenen Optimierungsmassnahmen eine deutliche Verschlechterung für die Bevölkerung Wettingens darstellen.»
Zur Erinnerung: Zu den Änderungen, die unter dem Namen «Betriebsreglement 2017» zusammengefasst werden, gehören auch die neuen Routenführungen ab Piste 28. Das ist die Piste, von der die meisten Flugzeuge tagsüber abheben. Unter anderem sollen Flugzeuge Richtung Westen statt wie bisher via Geroldswil und über den Mutschellen neu zwischen Würenlos und Wettingen sowie östlich von Ober- und Niederrohrdorf geführt werden.
Wie der Fluglärmexperte beim kantonalen Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Hans-Martin Plüss, sagte, würden mit den Änderungen dem Aargau künftig 40'000 Überflüge pro Jahr erspart. Gemeinden auf dem Mutschellen würden entlastet, ebenso Spreitenbach und Bergdietikon. «Allerdings werden die Gemeinden Wettingen und Würenlos stärker durch Fluglärm belastet.»
Das will die Wettinger Exekutive verhindern und hat im Rahmen der Einwendung folgende Anträge gestellt:
Die Einwendung des Wettinger Gemeinderats dürfte den Verein für erträglichen Fluglärm Baden-Wettingen (VefeF) freuen. Dieser rief nämlich die Bevölkerung auf, beim Bazl eine Einwendung zu machen. «Mit den neuen Startrouten droht der bevölkerungsstarken Region Baden-Wettingen massiv mehr Fluglärm», warnte VefeF-Co-Präsident Armin Zimmermann. Neben dem Wettinger Gemeinderat hat die AZ auch Kenntnis von Privatpersonen, etwa aus Oberrohrdorf und Dättwil, die eine Einwendung gegen die Betriebsreglementsänderung eingereicht haben.
Die Frist endet heute Dienstag. Der Aargauer Regierungsrat wird bis Mitte November seine Stellungnahme einreichen.